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Arbeitgeber verweigert Formular GRE-3. Was kann ich tun?

  • brolivenbaum
  • 18. August 2025 um 10:48
  • brolivenbaum
    3
    brolivenbaum
    Beiträge
    5
    • 18. August 2025 um 10:48
    • #1

    Ich habe vor 3 Monaten angefangen, Vollzeit in Zürich als Internationaler Wochenaufenthalter (G-Bewilligung + 60-Tage Regelung) zu arbeiten - Nebenwohnsitz in CH + Hauptwohnsitz in München + Anmeldung in CH als Wochenaufenthalter.

    Um eine Doppelbesteuerung in Deutschland zu vermeiden, habe ich intern im Konzern bereits frühzeitig das Formular GRE-3 am Ende des Jahres (2025) beantragt. Das Problem: Das Unternehmen verweigert mir das Formular mit der folgenden Rechtfertigung: „Das Unternehmen ist nicht in der Lage, zu kontrollieren, wo genau die Mitarbeiter übernachten. Deswegen können wir Ihnen dieses Formular nicht anbieten“

    Zur meinen Situation: Ich führe ein Arbeitskalendarium und sammele alle Fahrtickets um die 60 berufsbedingte Übernachtungen + Arbeitszeit in Zürich zu belegen aber ich frage mich:

    - Darf das Unternehmen mir das Formular überhaupt verweigern, wenn das in DBA Deutschland-Schweiz steht? Wie verpflichtend ist es für den Arbeitgeber?

    - Wie oft werden diese Belege vom Finanzamt (DE) ohne das GRE-3 Formular akzeptiert?

    - Hat jemand ähnliche Erfahrung damit gemacht und kann mir ein paar Tipps geben?

  • Tio
    9
    Tio
    Reaktionen
    62
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    Wohnort
    Winterthur
    In der Schweiz seit
    1988
    • 18. August 2025 um 13:47
    • #2

    Hallo brolivenbaum

    Ich kenne mich mit dem Thema nicht wirklich aus. Jedoch habe ich kurz gegoogelt und auf der Seite des Kantons Zürich folgende Info gefunden:

    https://www.zh.ch/content/dam/zhweb/bilder-dokumente/themen/steuern-finanzen/steuern/quellensteuer/informationsblatt_zur_besteuerung_von_deutschen_grenzgaengerinnen_und_grenzgaengern.pdf

    Dort hat es auch eine Kontaktadresse für Fragen! In anderen Kantonen sollte das auch irgendwo zu finden sein.

    Ich würde dir vorschlagen, dass du mit dem zuständigen Finanzamt Rücksprache hältst. Die Können dir sicher sagen, ob der Arbeitgeber in der Pflicht steht oder nicht.

  • Christine505
    1
    Christine505
    Beiträge
    1
    • 10. Februar 2026 um 10:44
    • #3

    Hi, ich habe genau dasselbe Problem. Nein Arbeitgeber verweigert das Gre-3. Ich kann nur eine Bestätigung über die erbrachte Quellensteuer einholen. Gibt es neues bei dir? Reicht das aus oder wird es dann abgelehnt?

  • brolivenbaum
    3
    brolivenbaum
    Beiträge
    5
    • 11. Februar 2026 um 17:59
    • #4

    Mein Hauptwohnsitz liegt in München. Daher habe ich das Formular GRE-3 von der Seite des bayerischen Landesamts für Steuern (https://www.lfst.bayern.de/formulare/ausl…te/grenzgaenger) heruntergeladen und das Formular sowie den Arbeitskalender direkt von meinem Chef (wenn auch leider nicht von der Personalabteilung) bestätigen lassen. Zusätzlich habe ich individuelle Transport-Tickets und Bankauszüge dabei, die bestätigen, dass ich unter der Woche in der Regel in der Schweiz war. Ich hoffe, dass alles reibungslos klappt, da meine erste Steuererklärung in dieser Konfiguration nun bevorsteht.

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