Ich habe vor 3 Monaten angefangen, Vollzeit in Zürich als Internationaler Wochenaufenthalter (G-Bewilligung + 60-Tage Regelung) zu arbeiten - Nebenwohnsitz in CH + Hauptwohnsitz in München + Anmeldung in CH als Wochenaufenthalter.
Um eine Doppelbesteuerung in Deutschland zu vermeiden, habe ich intern im Konzern bereits frühzeitig das Formular GRE-3 am Ende des Jahres (2025) beantragt. Das Problem: Das Unternehmen verweigert mir das Formular mit der folgenden Rechtfertigung: „Das Unternehmen ist nicht in der Lage, zu kontrollieren, wo genau die Mitarbeiter übernachten. Deswegen können wir Ihnen dieses Formular nicht anbieten“
Zur meinen Situation: Ich führe ein Arbeitskalendarium und sammele alle Fahrtickets um die 60 berufsbedingte Übernachtungen + Arbeitszeit in Zürich zu belegen aber ich frage mich:
- Darf das Unternehmen mir das Formular überhaupt verweigern, wenn das in DBA Deutschland-Schweiz steht? Wie verpflichtend ist es für den Arbeitgeber?
- Wie oft werden diese Belege vom Finanzamt (DE) ohne das GRE-3 Formular akzeptiert?
- Hat jemand ähnliche Erfahrung damit gemacht und kann mir ein paar Tipps geben?