Moin ihr Lieben,
bitte haut mich nicht, weil es wieder um das Thema Abmeldung und Zoll geht.
Leider finde ich auf dieser Website verschiedene Aussagen zum Thema Abmeldung. Muss ich mich wirklich sofort abmelden oder kann ich das etwas (ein paar Monate) hinauszögern? Im Forum lese ich von "man benötigt bei der Anmeldung in der Schweiz oder beim Zoll eine Abmeldebestätigung der Gemeinde in Deutschland" bis "du kannst dich später abmelden". Unter Umzug steht allerdings klar, dass man die Abmeldebestätigung aus Deutschland beim Zoll oder für die Anmeldung bei der Behörde benötigt.Könntet Ihr mir da bitte eine klare Auskunft geben?
Umzug in kleinen Schritten: Wenn das Thema oben erledigt ist, wie ziehe ich dann mit meinem kleinen Auto nach und nach in die Schweiz? Meine erste Tour wird hauptsächlich aus Monitoren, Notebooks und PC, Koffer mit Kleidung etc + Luftmatratze bestehen. Klingt erstmal blöd, aber das ist das Nötigste. Den Rest lege ich mir in der Schweiz zu. Ich erstelle gerade eine Umzugliste und werde dann das Formular 18.44 ausfüllen. Wie gehe ich hier am Besten vor, da ich mit Sicherheit mehrmals private Umzugsgüter mitnehmen werde. Soll ich einfach ein ungefähres Datum für meine nächste Tour eintragen und das immer so weiterführen bis alles erledigt ist? In ein paar Monaten wird der endgültige Umzug mit 7,5 Tonner stattfinden (Bett, Couch, Schränke etc.).
Nochmals - bitte nicht hauen!
Marcel
Maik: Vielleicht könnte man das auch ins Wiki aufnehmen, wenn sich ein paar Antworten finden.