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Abmeldung und Umzug in kleinen Schritten

  • HerrMaus
  • 20. März 2016 um 13:54
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    • 20. März 2016 um 13:54
    • #1

    Moin ihr Lieben,
    bitte haut mich nicht, weil es wieder um das Thema Abmeldung und Zoll geht.
    Leider finde ich auf dieser Website verschiedene Aussagen zum Thema Abmeldung. Muss ich mich wirklich sofort abmelden oder kann ich das etwas (ein paar Monate) hinauszögern? Im Forum lese ich von "man benötigt bei der Anmeldung in der Schweiz oder beim Zoll eine Abmeldebestätigung der Gemeinde in Deutschland" bis "du kannst dich später abmelden". Unter Umzug steht allerdings klar, dass man die Abmeldebestätigung aus Deutschland beim Zoll oder für die Anmeldung bei der Behörde benötigt.Könntet Ihr mir da bitte eine klare Auskunft geben?

    Umzug in kleinen Schritten: Wenn das Thema oben erledigt ist, wie ziehe ich dann mit meinem kleinen Auto nach und nach in die Schweiz? Meine erste Tour wird hauptsächlich aus Monitoren, Notebooks und PC, Koffer mit Kleidung etc + Luftmatratze bestehen. Klingt erstmal blöd, aber das ist das Nötigste. Den Rest lege ich mir in der Schweiz zu. Ich erstelle gerade eine Umzugliste und werde dann das Formular 18.44 ausfüllen. Wie gehe ich hier am Besten vor, da ich mit Sicherheit mehrmals private Umzugsgüter mitnehmen werde. Soll ich einfach ein ungefähres Datum für meine nächste Tour eintragen und das immer so weiterführen bis alles erledigt ist? In ein paar Monaten wird der endgültige Umzug mit 7,5 Tonner stattfinden (Bett, Couch, Schränke etc.).

    Nochmals - bitte nicht hauen! :smiling_face:
    Marcel

    Maik: Vielleicht könnte man das auch ins Wiki aufnehmen, wenn sich ein paar Antworten finden.

  • batschy
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    • 20. März 2016 um 15:18
    • #2

    Hallo Herr Maus,

    du brauchst keine Abmeldung aus Deutschland um dich bei der Gemeinde an zu melden! Allerdings gilt die Schweiz dann als dein Hauptwohnsitz.
    Das Umziehen kannst du ruhig in verschiedenen Schritten machen, wichtig ist, dass du die Umzugsliste komplett ausfüllst beim ersten Grenzübertritt
    dabei hast (Auto nicht vergessen). Es ist nicht wichtig, dass du Löffel und Gabeln zählst, sondern z.B. angibt 3 Kartons Küchengeräte. Ich bin in 2 Teilen umgezogen,
    du brauchst das Formular 18.44 mit der Liste nur einmal und musst dort Teilumzug ankreuzen und ein ungefähres Datum angeben, wann du die letzte Tour machst.
    Ich hatte z.B. Ende Oktober angegeben und es wurde dann doch Ende November, das hat niemand interessiert.

    Hoffe, ich konnte dir etwas helfen!
    Grüsse
    Beate

  • HerrMaus
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    • 21. März 2016 um 08:52
    • #3

    Moin batschy,

    das hilft mir auf jeden Fall weiter! Vielen Dank.

    Ich brauche die Abmeldung aus D also weder beim Zoll noch bei der Gemeinde, richtig? Das würde mir schon echt weiterhelfen.

    Die Umzugliste sieht bei mir ungefähr so aus wie du beschrieben hast. Das stand ja auch glücklicherweise schon öfter im Forum.

    Viele Grüße,
    Marcel


    Tante EDITh: eine Gute FAQ findet man hier: https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/i…-umzugsgut.html Da ist wirklich alles beschrieben.

    VG,
    Marcel

    Einmal editiert, zuletzt von HerrMaus (21. März 2016 um 13:22)

  • Ulli
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    • 21. März 2016 um 15:07
    • #4

    hoi,
    ja, beate hat vollkommen recht, du benötigst keine abmeldung aus deutschland, weder für den zoll noch für die gemeinde, obwohl es sicherlich irgendwo zu lesen ist, also alles gut:-)
    lg
    ulli

  • Daniel
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    Daniel
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    • 21. März 2016 um 18:58
    • #5

    Hallo zusammen,

    ich habe zu dem Thema auch noch eine Frage:
    Wenn der erste kleine "Teilumzug" mit dem Antrag auf Übersiedlungsgut und der Liste des gesamten Hausrates am Zoll vonstatten gegangen ist und die Liste vom Zoll unterzeichnet (?) wurde, muss der eigentliche Umzug mit Möbeln etc. dann auch an einem Werktag während der für die Veranlagung von Handelswaren festgesetzten Zollstunden stattfinden oder geht das dann auch an einem Wochenende außerhalb dieser Stunden?
    Muss man sich also bei jedem "Teilumzug" am Zoll mit dieser gesamten Liste melden?

    Viele Grüße
    Daniel

  • Tim84
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    • 21. März 2016 um 22:39
    • #6

    Ich lese gespannt mit und freue mich auch über alle Erfahrungen und Tipps die noch kommen :smiling_face:
    Mein erster Teilumzug wird wohl Mitte / Ende Mai erfolgen und der zweite Teil dann Ende Juli. Jeweils ein Sprinter und ein Auto :winking_face: also 18.44
    Die Liste steht schon, wie sieht es denn aus, wenn sich daran was ändert? Also, wenn Möbel doch nicht mitkommen ist sicher nicht tragisch, wenn aber nun doch was vergessen wurde und nun noch auf die Liste muss, was dann?!
    Bin schon so gespannt.
    Liebe Grüße, Tim

  • batschy
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    • 22. März 2016 um 03:55
    • #7

    Guten Morgen,

    die Liste musst du jedesmal beim Zoll vorlegen, erkundige dich mal, wann der Zoll an deinem Grenzübergang offen hat. Meist geht es auch Samstag vormittag.
    Also bei mir wurden weder Kartons noch Schränke nachgezählt, solange das alles im normalen Rahmen ist, wirst du da sicher auch keine Probleme haben.
    Könnt mir nur vorstellen, wenn z.B. viele hochwertige Kunstgegenstände oder Antiquitäten dabei sind, dass dann genauer hingeschaut wird.

    viele Grüsse
    Beate

  • Maik
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    • 26. März 2016 um 19:26
    • #8

    Danke für den Hinweis Marcel. :thumbs_up:

    Ich habe die Textstelle zur Abmeldung im Artikel "Umzug" geändert und erweitert.

    Wenn der deutsche Wohnsitz nicht mehr benötigt wird, würde ich dennoch eine Abmeldung empfehlen. Neue Pässe müssen sonst weiterhin über das Einwohnermeldeamt in Deutschland beantragt werden. Man ist ggf. weiterhin Kirchensteuerpflichtig und man sollte dafür Sorge tragen, dass die Post am deutschen Wohnsitz abgeholt wird. Gerichtliche und behördliche Dokumente können als zugestellt gezählt werden. Dadurch könnten Fristen versäumt werden.

    Bei einer Teileinfuhr ist Schlussendlich nicht so Wichtig ob nun wirklich alles eingeführt worden ist. Solange es sich nicht um sensible Güter handelt, wie bereits Beate geschrieben hat.

    Schöne Grüsse
    Maik

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  • HerrMaus
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    • 28. März 2016 um 00:37
    • #9

    Klasse, sieht gut aus :smiling_face:

    Meine paar Kartons sind nun gepackt. Die Liste ist fertig. Eigentlich kann es losgehen! Am Dienstag um 14:00 Uhr ist Wohnungsübergabe.

    eine super Frage habe ich noch: kann ich trotz Übersiedlungsgut die normale Pkw Spur benutzen oder muss ich mich nach den Feiertagen in die ewig lange Lkw Spur einreihen? Ich habe zwei extra Stunden eingeplant, aber möchte natürlich nicht unbedingt lange warten und womöglich noch die Übergabe verschieben.

    Viele Grüße,
    Marcel

  • Tim84
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    • 29. März 2016 um 00:31
    • #10

    Ich drücke die Daumen für den Umzug Morgen / gleich :exclamation_mark: Bin ein wenig neidisch, will auch packen und losfahren :smiling_face:
    Die Vorfreude steigt immer weiter, wenn man bei anderen mitliest, das es los geht.
    Mit der Spur bem Zoll kann ich leider nicht weiterhelfen, soweit sind meine Recherchen noch nicht vorangeschritten - noch auf Wohnungssuche...

    Ich hab aber auch noch eine Frage, weiß aber nicht ob die hier so hinpasst...
    Wir wollen ja auch in 2 Abschnitten umziehen, ich mit dem ersten Teil im Mai und meine Frau mit unserem Sohn mit dem 2. Teil im Juli / August.
    --> kommen die beiden dann als Familienzuwachs nach ?!
    und wenn ja, müssen wir dadurch noch etwas anderes beachten? ist es dann überhaupt ein Umzug in mehreren Teilen oder ist es mein Umzug und ihr Umzug???
    und erhalten sie dann die gleiche Aufenthaltsbewilligung wie ich sie habe? Habe auch gelesen, dass sie sich dann beim Migrationsamt melden muss, wenn sie einen Job hat?!?!
    Haben wir dadurch irgendwelche Nachteile?

    das passt eher unter Aufenhaltsbewilligung oder so... Aber so ganz schlau werd ich aus den bisherigen Themen nicht zu dem Thema.
    Sorry, wenn das etwas durcheinander wirkt - es ist schon spät :winking_face: und es sind doch mehr Fragen geworden.
    Gute Nacht!

  • Maik
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    • 29. März 2016 um 09:44
    • #11

    Hallo Marcel

    Als Fahrspur solltest du schon die nehmen, die mit „Import von Handelswaren“ gekennzeichnet ist. Sonst verpasst du womöglich den richtigen Parkplatz. Diese Fahrspur führt dich normalerweise vom normalen Grenzübergang weg. Mit 2 Stunden bist du gut dabei. Sollte meiner Einschätzung nach reichen.


    Hallo Tim

    Wenn deine Frau erst später nachzieht, ist es kein Umzug in mehreren Teilen. Sie macht dann einen eigenen Umzug. Macht es auch etwas einfacher. :winking_face:

    Ja, wenn Sie einer eigenen Arbeit nachgeht sollte sie sich beim Migrationsamt melden. Wenn es sich nicht nur um einen Nebenjob handelt, hätte sie ein Aufenthaltsrecht aufgrund der Arbeit und nicht nur als Familiennachzug.

    Schöne Grüsse
    Maik

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  • Tim84
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    Tim84
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    • 29. März 2016 um 23:13
    • #12

    Danke dir Maik, dass habe ich gehofft. Nachteile entstehen aber nicht dadurch oder?! Arbeiten darf sie und das darf ihr auch nicht verweigert werden oder sowas?!

  • Birte
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    Birte
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    • 31. März 2016 um 10:20
    • #13

    Hallo zusammen,

    bei meinem Freund und mir rückt der Umzug nun auch immer näher - Mitte Juli ist geplant :smiling_face:

    Da wir fürs erste wohl auf ein möbliertes Business Apartment zurückgreifen werden, werden wir vorerst auch nur mit wenigen Dingen einreisen, von daher steht auch ein Teilumzug an.
    So wie ich es den vorherigen Beiträgen entnehmen konnte ist es wichtig, dass man bei der ersten Einreise bereits alle Gegenstände angibt die noch nächträglich mit eingeführt werden, richtig?

    Besteht für diese nachträglich eingeführten Dinge eine Frist, bzw. kann man diese nur bis zu einer bestimmten Zeit nach der ersten Einreise nachholen? Es kann nämlich gut sein, dass wir gewisse Dinge erst zum Ende des Jahres nachholen, wäre das möglich?

    Eventuell kann es sogar sein dass wir, sofern wir unser erstes Hab und Gut auf ein paar Koffer verteilen können im Juli runterfliegen und nicht mit dem Auto kommen - Gibt es da etwas zu beachten?

    Liebe Grüße!

    LG

  • batschy
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    • 31. März 2016 um 11:33
    • #14

    Hoi Birte,

    da drück ich mal die Daumen, dass alles reibungslos geht!

    Für den Umzug hast du 12 Monate nach dem ersten Einreisedatum Zeit, wenn ich das richtig weiß. Beim ersten Teilumzug das ungefähre Datum angeben, genau kontrolliert das niemand. Innerhalb dieser 12 Monatsfrist müsst ihr dann auch den Führerschein und das Auto umschreiben lassen!

    Liebe Grüsse
    Beate :CH:

  • Birte
    1
    Birte
    Gast
    • 31. März 2016 um 15:37
    • #15

    Apropos Auto - mein Vater ist aus versicherungstechnischen Gründen als Halter eingetragen. Ich fahre das Auto jedoch allein seit kanpp 4 Jahren, ist es richtig dass es dies schriftlich bestätigen muss? Was muss ich da beachten um dass Auto dann auch ummelden zu können obwohl ich nicht halter bin?

  • Maik
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    • 5. April 2016 um 12:53
    • #16

    @Tim84
    Ja, als EU-Bürger wird ihr keine Arbeit verweigert. Aber beachte unbedingt darauf, dass ihr dies dem Migrationsamt meldet.

    @Birte von Seggern
    Dass ist kein Problem, war bei mir auch so. Eine schriftliche Bestätigung deines Vaters reicht aus und du kannst deinen Wagen im Zusammenhang mit dem Umzug einführen. Danach hast du 12 Monate Zeit deinen Führerschein in einen Schweizer Führerausweis einzutauschen und das Auto in der Schweiz anzumelden.

    Schöne Grüsse
    Maik :smiling_face:

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    • 20. April 2016 um 13:42
    • #17

    ..bei mir soll das ganze andersrum von statten gehen:

    zuerst soll mein Hab und gut umziehen, dann komme ich ca ein halbes Jahr später erst nach.

    warum?
    nun ich ziehe mit meinem Freund zusammen um, er wird dort die Wohnung schon vollständig beziehen, ich meinen Teil dazu beisteuern und in Deutschland für die Zwischenzeit in einem möblierten Zimmer leben.
    In die Schweiz fahre ich dann jeweils nur kruzzeitig für Bewerbungen und Besuche.

    wann muss ich mich in diesem Fall dann in der Schweiz anmelden?
    gilt die Schweiz dann auch schon ab dem ersten "Umzug" für mich als Hauptwohnsitz?

    sorry wegen der doofen Frage, aber ich bau mir "gern" derartige Denkblockaden ein...vielleicht kann mir ja trotzdem jemand helfen sie zu lösen? :smiling_face:

    just become like a child that discovers the beauty of the world every moment again and again

  • bastian
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    bastian
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    • 20. April 2016 um 18:39
    • #18
    Zitat von Maik

    @Birte von Seggern
    Dass ist kein Problem, war bei mir auch so. Eine schriftliche Bestätigung deines Vaters reicht aus und du kannst deinen Wagen im Zusammenhang mit dem Umzug einführen. Danach hast du 12 Monate Zeit deinen Führerschein in einen Schweizer Führerausweis einzutauschen und das Auto in der Schweiz anzumelden.

    Schöne Grüsse
    Maik :smiling_face:

    Hallo nochmal,

    bei mir sieht es ja genauso aus. PKW auf meinen Vater angemeldet, ich bin allerdings hauptsächlich damit unterwegs. Ich plane ja eigentlich das Auto nach dem Umzug nur für ein paar Wochen in der Schweiz zu behalten und es dann nach Deutschland zurückzubringen. Je nachdem wie sich alles einpendelt.

    Sollte ich es doch in CH behalten wollen, kommen hier noch Zollgebühren für die Einfuhr auf mich zu? Oder greift hier auch die "6 Monat Regel", obwohl mir das Fahrzeug ja eigentlich nicht gehört?
    Momentan ist das Auto natürlich auch in Deutschland versichert. Greift die auch noch, sobald ich offiziell in der Schweiz gemeldet bin?

    LG

  • Maik
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    • 21. April 2016 um 20:12
    • #19

    @lullyfy

    Du meldest dich in der Schweiz an, sobald du selbst umziehst und dort wohnen wirst. Deine Sachen können problemlos mit deinem Freund umziehen. Umzug und Anmeldung in der Schweiz sind nicht zwangsläufig aneinander gebunden. Und keine Sorge, dass war keine Dumme Frage. Ausserdem kann ich diese Unsicherheit noch sehr gut nachvollziehen, schliesslich will man beim Start in seiner neuen Wahlheimat alles richtig machen.

    @bastian

    Wenn das Auto bei deinem Vater mindestens 6 Monate im Besitz ist würde dies auch für dich zählen und du kannst es als Umzugsgut ohne grössere Kosten einführen. Allerdings kannst du es dann nicht mehr ohne Kosten zurückführen. Ausser du ziehst nach Deutschland zurück. Wenn du dich noch nicht entscheiden kannst, würde wahrscheinlich ein Teilumzug mit späterer Einfuhr des Autos Sinn machen. Ich würde aber mal beim Zoll anrufen oder per E-Mail anfragen, was Sie dir empfehlen. Erfahrungsgemäss sind die Schweizer Grenzwächter bzw. Zöllner sehr hilfsbereit und du hast eine amtliche Aussage.

    Schöne Grüsse
    Maik

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  • lullyfy
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    • 21. April 2016 um 21:01
    • #20
    Zitat

    lullyfy

    Du meldest dich in der Schweiz an, sobald du selbst umziehst und dort
    wohnen wirst. Deine Sachen können problemlos mit deinem Freund umziehen.
    Umzug und Anmeldung in der Schweiz sind nicht zwangsläufig aneinander
    gebunden. Und keine Sorge, dass war keine Dumme Frage. Ausserdem kann
    ich diese Unsicherheit noch sehr gut nachvollziehen, schliesslich will
    man beim Start in seiner neuen Wahlheimat alles richtig machen.

    der Herr wohnt leider schon seit über 4 Jahren in der Schweiz, sonst wäre das natürlich eine Option gewesen. :neutral_face:
    so wird es dann wohl darauf hinauslaufen, daß meine Sachen erst mit mir umziehen können?
    oder wäre es noch eine Option, dass ich schon offiziell schon in die Schweiz umziehe -falls ich darf- ohne dort bereits einen Job zu haben und in D dann eben nur einen +/-Zweitwohnsitz hätte?

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