Bis zu 3 Monate kannst du auch problemlos ohne Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz leben. Wie es sich mit deinen Umzugsgütern verhält würde ich unbedingt mit dem Schweizer Zoll abklären.

Abmeldung und Umzug in kleinen Schritten
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Hallo zäme,
ich habe heute mal eine schriftliche Anfrage bei der EZV gestellt. In diesem Schreiben habe ich meine derzeitige Situation erklärt. Ich halte Euch auf dem Laufenden. Sollte es klappen, dann kann ich den Text gerne posten
Viele Grüsse,
Marcel