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Fahrzeug bei Doppelwohnsitz Schweiz-Deutschland

  • salvador1
  • 2. November 2025 um 19:33
  • salvador1
    2
    salvador1
    Beiträge
    2
    • 2. November 2025 um 19:33
    • #1

    Hallo zusammen,

    Ich bin aktuell in einer Übergangssituation zwischen Schweiz und Deutschland und würde mich sehr über Rat zum Autokauf freuen. Ich arbeite seit 4 Monaten in der Schweiz und habe Ausweis B, bin aber noch mit meiner Frau zusammen in Stuttgart gemeldet. Unter der Woche bin ich in der Schweiz und komme am Wochenende meist nach Deutschland zurück (also IWA-Status). Meine Frau arbeitet derzeit noch in Deutschland und ist nur in DE gemeldtet. Wir planen beide langfristig in die Schweiz zu ziehen, aber das kann noch dauern. Es kann durchaus sein, dass wir noch einige Zeit in dieser Situation bleiben. Ich brauche jetzt ein Auto und möchte wissen, wie ich es mit meiner aktuellen Situation am besten kaufe und zulasse.

    Wäre dankbar für jeden Rat, meine Fragen sind :

    1. Wo sollte ich das Fahrzeug kaufen und zulassen?
    2. Kann ich problemlos mit einem CH-Kennzeichen in Deutschland fahren?
    3. Gilt der "Mittelpunkt der Lebensinteressen" in meinem Fall als in Deutschland (wegen Meldeadresse und Ehefrau) oder Schweiz (wegen Arbeit)?

    Hat jemand Erfahrung mit solchen Übergangssituationen?

    Vielen lieben Dank,

    Viele Grüße.

    Salvador

  • Hannoveraner
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    Hannoveraner
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    • 2. November 2025 um 23:10
    • #2

    Wenn du B hast sollte eigentlich nur die Schweiz dein Wohnsitz sein, da du hier angemeldet bist. Zwei Hauptwohnsitze geht nicht. In dem Fall musst du auch dein Auto mit CH zulassen und kannst damit überall rumfahren.

  • Online
    Heinz
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    Heinz
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    • 2. November 2025 um 23:25
    • #3
    Zitat von Hannoveraner

    In dem Fall musst du auch dein Auto mit CH zulassen und kannst damit überall rumfahren.

    Es ist dabei aber zu beachten, dass es Einschränkungen gibt, wenn die Frau ebenfalls das Auto fahren möchte.

  • salvador1
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    salvador1
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    • 3. November 2025 um 18:21
    • #4
    Zitat von Hannoveraner

    Wenn du B hast sollte eigentlich nur die Schweiz dein Wohnsitz sein, da du hier angemeldet bist. Zwei Hauptwohnsitze geht nicht. In dem Fall musst du auch dein Auto mit CH zulassen und kannst damit überall rumfahren.

    Danke für die Rückmeldung. Dass habe ich beim Bürgerbüro in DE und Gemeinde in CH nachgefragt. Mir wurde mitgeteilt, dass da meine Frau in DE wohnt und Arbeitet, meine 'Lebensmittelpunkt' wird DE bleiben und dass ich in dem Fall nicht mich zwingend abmelden muss.

    Wenn jemand hier Erfahrung mit zwei Wohnsitze hat wäre dankbar für tips.

    Zitat von Heinz

    Es ist dabei aber zu beachten, dass es Einschränkungen gibt, wenn die Frau ebenfalls das Auto fahren möchte.

    Vielen dank, dass habe ich mitbekommen.

  • Online
    Heinz
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    • 3. November 2025 um 19:31
    • #5
    Zitat von salvador1

    Danke für die Rückmeldung. Dass habe ich beim Bürgerbüro in DE und Gemeinde in CH nachgefragt.

    Das Bürgerbüro ist hier aber der falsche Ansprechpartner. Das Bürgerbüro gibt dir eine Antwort auf Grundlage des Melderechts, denn dafür sind sie zuständig und damit kennen sie sich aus.

    Für die Frage, wo du ein unverzolltes Fahrzeug benutzen darfst, ist jedoch das Zollrecht relevant. Der Ansprechpartner wäre dementsprechend der Zoll oder ein entsprechend spezialisierter Jurist.

    Für die diskutierte Frage zwar nicht direkt relevant, aber davon abgesehen trotzdem nicht unwichtig, gibt es dann auch noch das Steuerrecht, dessen Wohnsitzdefinition nicht unbedingt identisch mit der des Melderechts ist.

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