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  4. Umzug und Aufenthaltsbewilligung

Ist ein Umzug in die Schweiz während der Kündigungsfrist möglich?

  • Gingy
  • 3. Dezember 2025 um 17:52
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    • 3. Dezember 2025 um 17:52
    • #1

    Liebes Forum, ich stecke in einer speziellen Situation und hoffe auf Hilfe.

    Meine Wohnung in Deutschland wurde vor zwei Wochen vom Vermieter gekündigt. Das war für alle Freunde und Bekannte der Moment, wo man mich dazu geschubst hat, doch endlich ganz in die Schweiz zu ziehen und die G-Bewilligung in eine B Bewilligung umzuwandeln. Nachdem ich mich dazu entschlossen hatte, freute ich mich auch auf den Umzug und habe mich nach einer Wohnung umgeschaut.

    Jetzt bekam ich aber die Kündigung vom schweizer Arbeitgeber.

    Nun ist die Frage, kann ich weitersuchen und trotzdem in die Schweiz umziehen, denn Arbeit und Einkommen habe ich ja im Moment noch?

    Wenn ich während der Kündigungsfrist keine neue Arbeit finde, kann ich in der Schweiz Arbeitslosengeld beziehen, bis ich etwas Neues finde?

    Ich hoffe, mir kann jemand helfen.

  • Kabelsalat
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    • 4. Dezember 2025 um 11:25
    • #2
    Zitat von Gingy

    Wenn ich während der Kündigungsfrist keine neue Arbeit finde, kann ich in der Schweiz Arbeitslosengeld beziehen, bis ich etwas Neues finde?

    Im Prinzip ja. Da du ja aber gekündigt wurdest, bevor du deinen Wohnsitz in der Schweiz aufgenommen hast, könnte man dir vielleicht das Erschleichen von Sozialleistungen vorwerfen.

    Und die B-Bewilligung bekommst du auch nur, wenn du einen unbefristeten oder mindestens auf 365 Tage befristeten Arbeitsvertrag hast, was bei dir ja auch nicht (mehr) der Fall ist. Das heisst, wenn du bei der Beantragung alles wahrheitsgemäss ausfüllst, so dürftest du vermutlich gar nicht die B-Bewilligung bekommen.

  • Gingy
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    • 4. Dezember 2025 um 19:57
    • #3

    Danke vielmals für deine Antwort. Es hat sich so ergeben, dass ich gerade heute die Info erhielt, dass ich auch ohne Arbeitsvertrag die B-Bewilligung beantragen kann. Ich müsste nur belegen können, dass ich mich alleine versorgen kann, und kann kein Arbeitslosengeld in der Schweiz beziehen. Jetzt überlege ich wie ich das mache. Vielleicht als Wochenaufenthalter in die Schweiz ziehen? (Arbeitslosengeld kann ich im Notfall nur in Deutschland beantragen und die überweisen es nicht in die Schweiz)

  • Kabelsalat
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    • 4. Dezember 2025 um 20:30
    • #4
    Zitat von Gingy

    Ich müsste nur belegen können, dass ich mich alleine versorgen kann, und kann kein Arbeitslosengeld in der Schweiz beziehen. Jetzt überlege ich wie ich das mache.

    Ich habe diese alternative Bedingung bewusst nicht erwähnt, denn es klang beim Eingangspost für mich nicht danach, dass du diese Alternativkarte ziehen können wirst.

    Wie du das konkret machen kannst? Nachweisen, dass du ein kommodes Vermögen und/oder Einkommen ohne Arbeit hast.

  • RaboCo
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    • 5. Dezember 2025 um 09:33
    • #5
    Zitat von lieberjott

    Wie du das konkret machen kannst? Nachweisen, dass du ein kommodes Vermögen und/oder Einkommen ohne Arbeit hast.

    Hallo Gingy

    das ist aber tatsöchlich eine blöde Situation aber leider hat Lieberjott recht, ohne entsprechendes Vermögen werden sie das nicht akzeptieren. Und wir reden hier von recht viel Vermögen also soviel, wie ein durchschnittlicher Schweizer pro Monat verdient x min. 12 Monate Man bekommt dann einen befristeten Aufenthalt für ein Jahr. Da kannst Du selbst ausrechnen wie viel Vermögen dass sein muss. Aus Sicht der Schweiz ist die Gefahr zu hoch, dass man hier das Sozialsystem nutzt. Arbeitslosengeld ob aus der Schweiz oder aus Deutschland wird nicht anerkannt, egal ob D das in die Schweiz überweisst oder nicht.

    Es gibt noch die theoretische Möglichkeit, dass in der Schweiz jemand für Dich bürgt. Das bedeutet aber, dass diese Person Dich dann auch komplett versorgen können muss. Soweit ich weiss, muss diese sogar auch Ihre Steuererklärung beim Ausländeramt deponieren. Und welchen Beziehungsstatus man dafür braucht weiss ich auch nicht. Wahrscheinlich Verwandtschaft oder Konkubinat mit gemeinsamen Wohnsitz usw.

    Und leider wird es mit der Wohnungssuche vielleicht auch ein wenig schwierig mann muss zwar meist beim Vermieter (vergangene) Lohnnachweise vorzeigen. Sollte man dann aber nicht zahlen können und schon gewusst haben, dass man kein Einkommen mehr hat gibts bestimmt ziemlichen Ärger.

    Vielleicht findest Du ja schnell einen neuen Job. Das wünsche ich Dir auf jeden Fall

  • Gipfelifan
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    Gipfelifan
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    • 5. Dezember 2025 um 14:13
    • #6

    Hallo Gingy

    Soweit ich es verstehe bekommst du wahrscheinlich eine L-Bewilligung bei der Anmeldung, da dein Arbeitsvertrag ausläuft. Nach Ablauf kannst du jedoch eine weitere Verlängerung der Kurzaufenthaltsbewilligung zwecks Stellensuche bekommen. Diese gilt für 6 Monate und kann für bis zu 1 Jahr verlängert werden. Während dieser Zeit solltest du auch Arbeitslosengeld und Unterstützung vom RAV erhalten.

    Am besten du meldest dich so rasch wie möglich in der Schweiz an (mit Mietvertrag). Ich hoffe das hilft dir weiter. Viel Erfolg bei der Suche!

  • Gingy
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    • 5. Dezember 2025 um 14:34
    • #7

    Super, danke vielmals für alle Antworten!

  • JackSparrow
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    • 5. Dezember 2025 um 16:46
    • #8

    Wieso kann Gingy eigentlich keine Arbeitslosenversicherung in der Schweiz beziehen? Er hat als Grenzgänger in der Schweiz gearbeitet und demnach wurde ihm jeden Monat die ALV abgezogen. Was machen die eigentlich mit der ALV von Grenzgängern? Zahlt der Grenzgänger d die schweizerische ALV Prämie, überweist das die Schweiz ins Ausland und dort bekommt man dann nur den ortsüblichen Tarif?

  • Kabelsalat
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    • 5. Dezember 2025 um 17:26
    • #9
    Zitat von JackSparrow

    Wieso kann Gingy eigentlich keine Arbeitslosenversicherung in der Schweiz beziehen?

    Das wurde so ja gar nicht behauptet.
    Grenzgänger muss die Arbeitslosenleistungen im Wohnsitzstaat zu den dortigen Bedingungen beziehen, auch wenn bzw. Obwohl sie in die ALV eingezahlt haben.

    Ich habe nur Bedenken geäussert, dass es vielleicht den Anschein erwecken könnte, dass man nur deshalb in die Schweiz zieht, um höhere Arbeitslosen-Taggelder zu bekommen.

  • Gingy
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    • 1. Januar 2026 um 14:02
    • #10

    Hallo nochmal, also ich habe eine Anschlussstelle gefunden, so dass ich mich für eine B-Bewilligung melden und umziehen kann.

    Jetzt ist es aber so, dass ich in Deutschland einen Minijob habe, den ich gerne behalten würde, nicht wegen dem Geld, sondern weil ich dort gerne bin. Kann ich den Minijob einfach weitermachen, oder muss ich da etwas machen?

  • fellohr
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    • 1. Januar 2026 um 23:32
    • #11

    Mach es doch nicht komplizierter als es sein muss. Ist nur meine Meinung. Aber man muss doch nicht alles verkomplizieren. Kündigen und fertig. Auch wenn manche mit der Meinung vielleicht nicht einverstanden sind aber das muss doch nicht sein.

  • Kutscher
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    • 2. Januar 2026 um 11:50
    • #12

    Wenn dein Neuer Arbeitgeber es WEISS und EINVERSTANDEN ist es dann behalte ihn

    Verschweigen und er kommt dahinter,könnte es Deine Kündigung sein.

    .

  • Kabelsalat
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    • 2. Januar 2026 um 14:52
    • #13
    Zitat von Gingy

    der muss ich da etwas machen?

    Ja, die Sozialversicherungsunterstellung abklären lassen. Du kannst nur in einem Land sozialversichert sein. Mit Wohnsitz und Hauptjob in der Schweiz müssten dann wohl die Abgaben für den Minijob durch den Arbeitgeber oder aushilfsweise durch dich in die Schweiz abgeführt werden.

    In Deutschland ist dafür die DVKA, in der Schweiz die Ausgleichskasse deines Wohnsitzkantons zuständig.

    Aber wie Fellohr schon schrieb: Das macht es unnötig kompliziert.

  • Gingy
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    • 4. Januar 2026 um 15:12
    • #14

    okay, danke vielmals.

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