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  4. Umzug und Aufenthaltsbewilligung

Umzugsgut Teileinfuhr bei der Zollstelle Thayngen

  • Eugenzilla
  • 10. Dezember 2025 um 16:42
  • Eugenzilla
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    Eugenzilla
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    • 10. Dezember 2025 um 16:42
    • #1

    Hallo zusammen,

    nächste Woche ziehe ich mich aus Deutschland in die Schweiz um. Für die erste paar Monaten habe ich ein möbliertes Apartment gemietet, um vor Ort eine langfristige Wohnung zu suchen. Meine Mietwohnung in Deutschland bleibt für diese paar Monaten auch gemietet, damit ich mein Umzugsgut gleich in die langfristige Wohnung umziehen kann.
    Nächste Woche werde ich jedoch einige Sachen, die ich unbedingt brauche (z.B. PC, Bildschirme, Kaffeemaschine), sowie mein Auto in die Schweiz einführen. Dafür habe ich das Formular 18.44 mit einer separaten Inventarliste ausgefüllt.

    Die Zollabwicklung plane ich bei der Zollstelle Thayngen. Hierzu habe ich einige Fragen:

    1. Muss ich mit meinem PKW die LKW-Spur nehmen? Falls ja, muss ich in der LKW-Schlange mitfahren, oder kann an den LKWs vorbei direkt zur Zollstelle fahren?
    2. Muss ich zunächst an der deutschen Seite zum Hauptzollamt Singen (Zollamt Bietingen) fahren, um dort mein Formular 18.44 zum Ausfuhr abstempeln lassen und danach zur Zollstelle Thayngen an der Schweizer Seite, um den Import des Umzugsgutes abstempeln lassen? Oder soll ich gleich zur Zollstelle Thayngen an der Schweizer Seite fahren, weil dort angeblich auch deutsche Beamten sitzen?

    Zur zweiten Frage habe ich ein paar Screenshots eingefügt. Auf dem ersten stehen sowihl CH- (Import) als auch DE-Öffnungszeiten (Export). Heisst das, dass ich sowohl den Ausfuhr als auch den Einfuhr im gleichen Gebäude abstempeln lassen kann? Falls ja, habe ich auf dem 2. Schreenshot meine Route mit dem Auto (rot) bis zum Parkplatz und dann zu Fuss (grün) zur Zollstelle. Ist die Route korrekt?

    Vielen Dank im Voraus für die Information 👍

    Bilder

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    • 11. Dezember 2025 um 01:41
    • #2

    Der deutsche Zoll will davon nix wissen. Einfach zur Dienststelle des Schweizer Zolls fahren und dort den PKW zum Import anmelden. Dabei wird dieses gelbe Formular mit der Fz-Stammnummer ausgefüllt und an den Importeur ausgehändigt. Das muß dann bei der ersten MFK vorgelegt werden. Du kannst da auf der Pkw-Spur vorfahren, "bist" doch kein Lkw. Du machst nur einen privaten Umzug, warum solltest Du Dich mit den LKw in eine Reihe stellen? Fahr einfach vors Dienstgebäude, geh rein und melde Dich am Schalter. Ganz easy.

    Die notwendigen Papiere des Fz sowie Deine Nachweise der Voraussetzungen Deines künftigen dauerhaften Aufenthalts (Mietvertrag, evtl. unbefristeter Arbeitsvertrag) müssen auch vorgelegt werden.

  • heisseisen
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    heisseisen
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    • 11. Dezember 2025 um 06:30
    • #3

    Mit dem PW würde ich auch die PW Spur benutzen, aber wenn ich mich recht erinnere, ist der Stempel des deutschen Beamten im EG für die Teilausfuhr schon notwendig, bevor man zu den Schweizer Kollegen im OG für die Einfuhr geht.

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    • 11. Dezember 2025 um 08:23
    • #4
    Zitat von heisseisen

    ist der Stempel des deutschen Beamten im EG für die Teilausfuhr schon notwendig, bevor man zu den Schweizer Kollegen im OG für die Einfuhr geht.

    ABSOLUT, ohne Stempel vom Deutschen Zoll ist noch nichts ausgeführt und kann dann offiziell auch nicht eingeführt werden. Allerdings ist es wirklich nur ein Stempel und das war es...

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    • 11. Dezember 2025 um 08:51
    • #5

    Also ich war, als ich das Auto rüberfuhr und als Hausrat importierte (vor 3 Jahren), zuerst am Zoll in Deutschland und am Schalter wurde mir nichts gestempelt oder angeschaut, nur gesagt, ich solle mich einfach drüben melden. So hab ich es dann gemacht und drüben wurde die Abfertigung dann auch ohne irgendeine Rückfrage erledigt.

  • MotU
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    • 12. Dezember 2025 um 08:43
    • #6

    Interessant... Zugegebenermassen ist meine Erfahrung 9 Jahre her und das war in Waldshut-Tiengen, aber zollrechtlich sollte sich nichts geändert haben. Es war nämlich der Beamte, der mir den Satz gesagt hat "Es muss erst ausgeführt werden, bevor sie es bei uns einführen können" :man_shrugging_medium_light_skin_tone:

  • Hannoveraner
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    • 12. Dezember 2025 um 12:39
    • #7

    Ich erinnere mich auch, dass ich in Thayngen kurz an den deutschen Schalter im gleichen Haus einen Stempel abholen musste. Das war aber nur eine Formsache und ging ruckzuck.

  • Eugenzilla
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    • 14. Dezember 2025 um 09:05
    • #8

    Vielen Dank für die Stempelinfos.

    Wie kommt man am besten mit einem PKW zum Zollgebäude in Thayngen? Ich sehe auf Google Maps, dass man den Parkplatz offenbar nur über die LKW-Spur erreicht und dann zu Fuss ins Gebäude geht (siehe Screenshots im ersten Post). Liege ich eventuell falsch?

    Für mich ist es wichtig zu wissen, wenn ich die LKW-Spur benutze, muss ich mich dann bei den LKWs einreihen oder kann ich vorbeifahren?

  • Hannoveraner
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    • 14. Dezember 2025 um 10:11
    • #9

    Du kannst vorbeifahren.

  • heisseisen
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    • 15. Dezember 2025 um 15:47
    • #10
    Zitat von Eugenzilla

    Wie kommt man am besten mit einem PKW zum Zollgebäude in Thayngen?

    Auf der PKW Spur fahren, bis du durch die Kontrolle bist, dann rechts. Man kann auch (falls vorhanden) den diensthabenden Zollmitarbeiter fragen.
    Du musst aber auf die Öffnungszeiten achten. Nach meiner Erinnerung gelten für Einfuhr von Umzugsgut dieselben Öffnungszeiten wie für LKW.

  • Gingy
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    Gingy
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    • 1. Januar 2026 um 14:08
    • #11
    Zitat von MotU

    Interessant... Zugegebenermassen ist meine Erfahrung 9 Jahre her und das war in Waldshut-Tiengen, aber zollrechtlich sollte sich nichts geändert haben. Es war nämlich der Beamte, der mir den Satz gesagt hat "Es muss erst ausgeführt werden, bevor sie es bei uns einführen können" :man_shrugging_medium_light_skin_tone:

    Ja genau, dieser Satz gilt immer noch. Ich hatte am Schweizer Zoll ein Problem, weil ich nach Frankreich zum Einkaufen gefahren bin und das über die Schweiz. Also ich bin nur kurz durch Basel gefahren nach St. Louis Frankreich und wieder zurück. Das hat aber schon gereicht.

  • balou
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    balou
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    • 19. Juni 2026 um 13:52
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    • #12

    Hallo,

    ich hänge mich hiermal an den Thread an, weil es evtl. auch für andere interessant sein könnte.

    Ich werde demnächst von Deutschland in die Schweiz übersiedeln und bei meinem selbst durchgeführten Umzug über Österreich als Transitland einreisen.

    Telefonisch hat mir der deutsche und österreichische Zoll (jeweils die allgemeine Hotline, kein spezifischer Grenzübergang) bestätigt, dass ich dort jeweils nicht aktiv werden muss, keine Ausfuhr etc. anmelden muss und direkt zum schweizer Zoll fahren kann.

    Der schweizer Zoll (allgemeine Hotline) hat mir telefonisch dies ebenfalls bestätigt und dass sie dort keinen Ausfuhrschein/Stempel etc. aus Öterreich oder Deutschland benötigen und ich direkt mit den üblichen Zollunterlagen z. B. in St. Margarethen oder Au die Verzollung des Umzugsgutes durchführen kann.

    Hintergrund ist der, dass ich hier im Forum ein paar ältere Threads gelesen habe, wo das Thema Transit durch Österreich aufkam und dies wohl mit aufwendiger Bürokratie verbunden gewesen sei.

    Hier auf der Hauptseite steht übrigens auch: https://www.auswandern-schweiz.net/schweiz-handbuch/umzug

    "Das Fahrzeug wird, wie allen anderen Umzugsgüter, ebenfalls vorher beim deutschen Zoll ausgeführt und beim Schweizer Zoll eingeführt."

    Dies steht allerdings im Widerspruch zu meinen telefonischen Auskünften der jeweiligen Zollbehörden und den (älteren) Erfahrungsberichten hier im Thread.

    Viele Grüße

  • Heinz
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    Heinz
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    • 19. Juni 2026 um 14:12
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    • #13
    Zitat von balou

    Telefonisch hat mir der deutsche und österreichische Zoll (jeweils die allgemeine Hotline, kein spezifischer Grenzübergang) bestätigt, dass ich dort jeweils nicht aktiv werden muss, keine Ausfuhr etc. anmelden muss und direkt zum schweizer Zoll fahren kann.

    Zitat

    "Das Fahrzeug wird, wie allen anderen Umzugsgüter, ebenfalls vorher beim deutschen Zoll ausgeführt und beim Schweizer Zoll eingeführt."

    Hast du in dem Telefonat denn konkret darauf hingewiesen, dass auch ein Fahrzeug zu deinem Umzugsgut gehört?

  • balou
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    balou
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    • 19. Juni 2026 um 14:17
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    • #14

    Guter Hinweis. Nein, habe ich nicht, da ich das Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt einführen werde und so auch auf der Umzugsliste vermerken werde. Möglich, dass hier andere Regelungen gelten.

  • NilsSchatten
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    NilsSchatten
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    1
    • 22. Juni 2026 um 16:08
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    • #15

    Mir ist bei Zoll und Umzugsthemen schon öfter aufgefallen, dass Informationen auf privaten Webseiten oder in Foren recht schnell veralten. Verfahren ändern sich, Formulare werden angepasst und manche Erfahrungsberichte stammen noch aus Zeiten, in denen bestimmte Abläufe deutlich komplizierter waren. An deiner Stelle würde ich den aktuellen Auskünften der drei Zollbehörden mehr Gewicht geben als älteren Forenbeiträgen. Ich würde mir vorsichtshalber aber Datum und Ansprechpartner der Auskünfte notieren. Falls unterwegs doch Fragen auftauchen, kann das durchaus hilfreich sein.

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