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  4. Rückwanderung / Aus der Schweiz auswandern

AHV Fragestellung / massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen

  • Christian84
  • 15. Dezember 2025 um 15:35
  • Christian84
    2
    Christian84
    Beiträge
    3
    • 15. Dezember 2025 um 15:35
    • #1

    Hallo an die Freundliche Runde,


    mir ging folgende Frage (im weiteren Sinne) in den letzten Tagen durch den Kopf:


    Wie errechnet sich das massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen welches die Grundlage für die AHV-Rente bildet?


    Gemäss Definition setzt sich das massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen zusammen aus:

    • dem Durchschnitt der Erwerbseinkommen

    • dem Durchschnitt der Erziehungsgutschriften

    • dem Durchschnitt der Betreuungsgutschriften


    Quelle:

    - Massgebendes durchschnittliches Jahreseinkommen | Glossar | Sozialversicherungen | Informationsstelle AHV/IV


    Mindestbeitrag zur AHV - Nichterwerbstätige

    https://sozialversicherungen.admin.ch/de/d/6138/download?version=12


    Die speziellere Frage ist, ob die Beiträge pro Jahr "gekappt" werden (z.B. Für 2025 90.720 CHF - Maximalbeitrag für AHV Maximumrente) oder, ob es über die Gesamte AHV Beitragszeit aufsummiert und dann durch die Anzahl der Beitragsjahre geteilt wird.


    Fragestellung vllt. besser an einem Extrembeispiel besser zu veranschaulichen:

    30 Jahre gearbeitet mit 110.000 CHF Jahreseinkommen

    10 Jahre freiwillig AHV Versichert für Nichterwerbstätige mit fiktiven 10.000 CHF Jahreseinkommen (Mindestbeitrag) aufgrund Aufenthalt ohne Verdienst in einem Nicht-EU Land.


    Hieraus ergibt sich ein total von 3.3m CHF für die 30 Jahre mit 110.000 CHF p.a. und für die 10 Jahre freiwillig versichert ergibt sich 120.000 CHF


    Wenn ich das ganze mit dem ESCAL Rechner durchspiele, wird das über die 40 Jahre "verdiente" AHV Einkommen als Grundlage genommen und die Beträge werden nicht pro Jahr gekappt.

    ESCAL - Retirement OASI pensions calculation


    Frage: Wird das Gesamteinkommen genommen und durch die Beitragsjahre geteilt?

    3.42m CHF / 40 Jahre = 85.500 CHF pro Jahr

    oder für 30 jahre das Maximum (90.720 CHF) und für die 10 Jahre das Minimum (10.000 CHF)?

  • RaboCo
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    RaboCo
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    • 16. Dezember 2025 um 17:13
    • #2

    Hi Christian, ich würde einfach einen IK Auszug bestellen

    Es sind auch die Aufwertungen usw. mit einzubeziehen siehe Skale44 usw. macht keinen Spass und ist so gut wie nie richtig.

    Bestellung Kontoauszug | Formulare | Informationsstelle AHV/IV

    Damit kann man mit dem ESCL Rechner dann die richtigen Angaben machen. Man kann sich acuh eine Berechnung erstellen lassen. Hier dauert es aber ein wenig bis das bearbeitet wird.

    Übrigens es zählen nur CH Einkünfte. So was wie ein fiktives EU Einkommen als Berechnungsbasis gibt es (leider) nicht. Entweder hat man AHV Beiträge bezahlt oder eben nicht. Und ja, wenn man z.B. nur ein halbes Jahr gearbeitet hat gelten einfach die effektiv einbezahlne AHV Beiträge. Das kann man eigentlich nicht wirklich selbst berechnen. Man benötigt das durchschnittliche Jahreseinkommen aus dem IK Auszug.

    Das mit der Kappung bezieht sich meines Wissens nur auf das Thema Steuern.

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