Hallo Zusammen,
ich hätte eine Frage zur B-Bewilligung. In einigen Kantonen wird gar nicht danach gefragt, in einigen wird nach Vorstrafen gefragt und anderen nach einer Verurteilung (Schweiz/Ausland).
Ich habe vor mehr als fünf Jahren in Deutschland wegen eines Verkehrsdelikts einen Strafbefehl (30 Tagessätze) bekommen. Erstens ist es unter der Grenze von 90, dementsprechend war es noch nie auf dem Führungszeugnis. Darüberhinaus ist es theoreitsch schon getilgt (aus dem Zentralregister in Bonn gestrichen).
Ich bin mir aber nicht sicher, ob bei der Frage nach Verurteilungen nach allen jemals geschehenen Verurteilungen gefragt wird oder nach Verurteilungen, die rechtlich sogesehen von gültig sind.
Vielen Vielen Dank und beste Grüße,
Beul ![]()