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  4. Rückwanderung / Aus der Schweiz auswandern

Schweizer Pensionskasse und deutsche Krankenversicherung der Rentner (KVdR)

  • Musicman
  • 16. Januar 2026 um 19:37
  • Musicman
    2
    Musicman
    Beiträge
    2
    • 16. Januar 2026 um 19:37
    • #1

    Ich stehe einer Kollegin mit Rat und Tat zur Seite bei der Planung der Zeit nach ihrer bevorstehenden Pensionierung.

    Wir haben fast 20 Jahre in der Schweiz gearbeitet und in der Zeit Lücken aufgrund fehlender Jahre in der Pensionskasse gefüllt sowie sogar ein wenig für die vorzeitige Pensionierung eingezahlt.

    Das alles wurde von der PK als "Privat" ins sog. Überobligatorium verbucht.

    Nun soll alles in der Schweiz ausgezahlt und auch dort ordnungsgemäss versteuert werden.

    Leben möchte meine Kollegin danach nicht mehr in Deutschland oder der Schweiz (aus Kostengründen leider), sondern in einem anderen Land der EU, wahrscheinlich Spanien.

    Krankenversichern wird sie sich folglich in der Schweiz, weil sie mit Auszahlung der Schweizer PK bereits offiziell eine Rente bezogen hat.

    Alles gut soweit, bis zu dem Tag, wo sie ihre deutsche Rente beziehen möchte. Da sie knapp mehr Beitragsjahre in Deutschland hat, muss sie sich folglich auch dort krankenversichern.

    Und das ist das Übel, denn Deutschland koppelt die Höhe der monatlichen Prämien ja bekanntlich an das Einkommen, und an den bisherigen Versicherungsverlauf.

    Die Geldeintreiber der maroden GKV haben inzwischen gelernt, wo eine Schweizer Rente ist, da gab es auch eine Pensionskasse. Und natürlich verlangen sie auch darauf Beiträge zur Versicherung. Soweit ist das noch nachvollziehbar und innerhalb dieses Denkschemas auch akzeptabel (auf jeden Fall für den obligatorischen Teil, beim überobligatorischen muss man aber unterscheiden).

    Nicht mehr akzeptabel ist es jedoch, wenn auch auf die privat vom bereits erhaltenen Lohn eingezahlten Beträge nun plötzlich Beiträge an die GKV gezahlt werden sollen.

    Unter fadenscheinigen Begründungen, die offensichtlich willkürlich und ungerecht sind. Die geforderten Beiträge wären übrigens höher als die zu erwartende deutsche Rente.

    Im Falle eines Kadervertrags, bei dem der Schweizer Arbeitgeber in das Überobligatorium eingezahlt hat, ist auch klar, dass es sich um Versorgungsleistungen handelt.

    Aber nicht bei privat eingezahltem Geld aus dem erhaltenen und aufgesparten Lohn. Das ist das gleiche wie sonstwo angespartes Kapital, auch wenn die deutschen Richter das anders gedreht haben, nur weil ein Zusammenhang zum Arbeitgeber dabei bestand. Dadurch wird es nicht gerecht.

    Daher frage ich mich, ob ich diese Problematik mit einem erfahrenen und sachkundigen Anwalt oder Finanzberater durchsprechen könnte und wäre für entsprechende Empfehlungen sehr dankbar. Es ist sehr schwierig jemanden zu finden, der in dieser binationalen Problematik sattelfest ist.

    Wenn die Kollegin nun demnächst mit 61 pensionieren sollte, könnte sie 6 Jahre später, mit 67, die deutsche Rente erhalten. Und dann würde die deutsche KVdR ihre Forderungen erheben.

    Wir ich erfahren habe, teilt die DKVdR den ausgezahlten PK-Betrag durch 120 und legen den resultierenden Betrag als zu verbeitragendes monatliches Einkommen zugrunde.

    Es heisst im Gesetzestext, dass die 120 Monate (also 10 Jahre) ab Auszahlungsdatum gelten. Da die Auszahlung jedoch schon 6 Jahre vorher in der Schweiz erfolgt, verbeiben eigentlich nur noch 4 Jahre während des Bezugs der deutschen Rente. Ich hoffe, ich liege mit meiner Vermutung richtig, das wäre wenigstens schonmal eine erhebliche Schadensminderung. (48 Monate statt 120).

    Ich kann mir prinzipiell für dieses Problem einen Lösungsansatz vorstellen, der funktioniert aber nicht mehr kurz vor der Pensionierung, daher suche ich nun nach einer anderen Lösung.

  • RaboCo
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    RaboCo
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    • 20. Januar 2026 um 13:30
    • #2

    Hallo Musicman

    meiner Meinung nach bleibt da nur eins. Wohnsitz in der Schweiz behalten. Und längere Ferien in Spanien machen.

    So machen es die meisten meiner Kunden, die ich kenne. Ob in Theiland. Spanien oder Deutschland. Wer in der EU wohnt der muss halt auch irgendwo KV sein. Und wenn man Deutsche ist dann eben in D. Wenn man Schweizer ist oder Einwohner in der Schweiz dann eben in der Schweiz

    Zitat von Musicman

    Und das ist das Übel, denn Deutschland koppelt die Höhe der monatlichen Prämien ja bekanntlich an das Einkommen, und an den bisherigen Versicherungsverlauf.

    Es ist in der Schweiz nicht soo wahnsinnig viel günstiger wenn man Franchiese und Selbstbehalt einberechnet, welche man im Alter eher immer benötigt bzw. den Eigenanteil immer aufbrauen muss. Und die Problematik mit dem Haushalt von KK ist hier genau so. Also hier von "Schaden" zu sprechen ist nicht ganz fair. Hier zahlt man auch als Rentner dafür weiterhin Steuern und das von allen Pensionseinkommen, Vermögen und Renten usw. Ich denke, wenn man alles ganz genau zusammenrechnet, ist es trotz deutscher KK günstiger in Spanien zu leben. Es gibt in Grenznähe zu Deutschland Spezialisten für diese Thema. Aber aufpassen, es gibt Gute und Unseriöse. Ich würde mal eine Bank fragen ob sie jemanden kennen. Eher blöd ist dass man einen Wechsel der Krankenkassensysteme hat wenn man dann 67 wird.

    Zitat von Musicman

    Alles gut soweit, bis zu dem Tag, wo sie ihre deutsche Rente beziehen möchte. Da sie knapp mehr Beitragsjahre in Deutschland hat, muss sie sich folglich auch dort krankenversichern.

    So weit ich weiss aber nicht wenn Sie in der Schweiz ihren offiziellen Lebensmittelpunkt hat. Nur wenn sie in der EU wohnt.

    Wieso ist das nicht akzeptabel? In Deutschland würde das der KK Beitrag auch aus allen Einkommen gerechnet werden. Leider kann man halt nie alles auf einmal haben. Hohe Pension, niedrige Lebenshaltung, Beste Krankenversorgung und glelichzeitig Strand ....ist halt schwierig.

    Einmal editiert, zuletzt von RaboCo (20. Januar 2026 um 13:54)

  • Musicman
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    Musicman
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    • 20. Januar 2026 um 20:43
    • #3

    Hallo RaboCo,

    klar, die Situation in der Schweiz ist für viele Rentner auch sehr schwierig, auch deshalb muss meine Kollegin leider die Schweiz verlassen. Heute kostet die KV ca. 600,- CHF bzw. eher etwas mehr, aber wie sieht es in 20, 25 Jahren aus? Schon 4-stellig? Wobei ich in der Schweiz immer ein gutes Gefühl hatte, weil man halt auch super versorgt wird wenn's nötig wird.

    Ärgerlich ist in Deutschland die Ungerechtigkeit, wer freiwillig seinen Lohn für Alter in der PK aufspart dem werden ca. 80.000 Euro abgeknöpft, und wer es zufällig stattdessen in eine Private Rentenversicherung oder Lebensversicherung gesteckt hat dem nicht. Und diese Regel ist relativ neu, das hat bei Einführung viele überrascht und für entsprechende Emotionen gesorgt. Man konnte das vorher gar nicht wissen.

    Aber für die ganze KV Problematik kenne ich natürlich auch keine Lösung, da tickt ein riesen Problem.

    Man sehe sich nur mal die Situation in Italien an, und auch in Spanien ist es sehr unzuverlässig.

  • RaboCo
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    • 21. Januar 2026 um 14:42
    • #4

    Hallo Musicman

    für mich ist diese Info auch neu. Ich denke die PK sollte genauso behandelt werden wie eine deutsche Rentenversicherung. Es ist die Zweite Säule analog zur zweiten Säule in D Direktversicherungen usw. Ich muss mich da mal bei Gelegenheit einlesen. Ich sdenke es geht halt um das Überobligatorische. Aber auch das ist am Ende eine Rentenvorsorge. Kann es sein, dass es um die Kapitalauszahlung geht und dass wenn sie die Rentenoption wählt eine andere Rechnung entsteht. Aber natürlich wird die KV vom monatlichen Einkommen gerechnet.

    Aufenthalt (also lange Ferien) sind kein Auswandern.

  • Kutscher
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    Kutscher
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    • 21. Januar 2026 um 15:59
    • #5

    und dass wenn sie die Rentenoption wählt eine andere Rechnung entsteht


    Dann zahlt man von der Monatlichen Rente der Pensionskasse die Beiträge.LEBENSLANG.


    Also wenn man die 120 Monate nimmt ,dann ist es in 10 Jahre vorbei und man bezahlt dann nichts mehr.Ich muss noch 1 Jahr Leben ,dann bin ich aus den 10 Jahren raus und und zahle dann nur noch auf meine CH AHV Rente 1/2 Beiträge an die AOK.Ist immer noch viel günstiger als in der CH.

  • question
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    • 6. Mai 2026 um 03:15
    • #6

    Leider wird in Deutschland auf Betriebsrenten, bis auf einen Mini-Betrag auch die KV erhoben.

    In Deutschland werden ja auch sämtliche Renten versteuert. Steuerfrei ist schon lange nichts mehr.

    Meines Erachtens kann es aber nicht richtig sein, dass man 2x Krankenversicherung zahlt. Da würde ich mal ansetzen. Wenn sie in der Schweiz lebt und dort eine Pflichtversicherung besteht, ist Deutschland nach meinem Rechtsempfinden raus.

  • BineMaja
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    BineMaja
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    • 8. Mai 2026 um 09:20
    • #7

    Musicman wenn Ihr schon weiter gekommen seid in der Thematik und vielleicht auch einen fachlich versierten Steuerberater oder Ähnliches gefunden habt, wäre ich dankbar für Tipps. Bei mir ähnliche Thematik wie bei Deiner Kollegin.

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