Guten Tag
Ich bin neu hier im Forum und habe bereits nach passenden Beiträgen zum Thema gesucht und bin leider nicht fündig geworden.
Kurz meine Situation: Ich werde am 18.05.2026 in der Schweiz eine neue Beschäftigung mit 70% Pensum beginnen, habe einen Mietvertrag für eine Wohnung ab 01.06.2026 und melde mich zum 31.05.2026 aus meiner Wohnung in D ab. Die neue Beschäftigung in der Schweiz umfängt weniger als 6 Stunden und mein Verdienst liegt innerhalb der Hinzuverdienstgrenze.
Somit werde ich die Rente weiter beziehen. Von dieser Rente werden Beiträge zur GKV in Deutschland abgeführt. Kann ich mich in diesem Setting von der Krankenversicherungspflicht in CH befreien lassen? Ich wohne im Kanton Aargau.
Ganz lieben Dank für eure Unterstützung.