1. Portal
  2. Schweiz Handbuch
    1. Arbeiten in der Schweiz
    2. Aufenthalts­­bewilligung
    3. Autoeinfuhr und Ummeldung
    4. Budgetplaner
    5. Checkliste Auswandern
    6. Einfuhr­bestimmungen
    7. Führerschein umschreiben
    8. Gehaltsabrechnung
    9. Grenzgänger
    10. Haustiere bei der Auswanderung
    11. Kranken­versicherung
    12. Öffentlicher Verkehr
    13. Steuern
    14. Telefon, Internet und TV
    15. Umzug in die Schweiz
    16. Verkehrsregeln
    17. Versicherungen
    18. Wohnungssuche
    19. Vorsorge - Das 3-Säulen-System einfach erklärt
  3. Schweiz Erleben
    1. Brauchtum und Feste
    2. Buchtipps
    3. Die schönsten Passstrassen
    4. Einbürgerung
    5. Ideen für 1. August
    6. Knigge für die Schweiz
    7. Rezepte aus der Schweizer Küche
    8. Schweizerdeutsch Wörterbuch
  4. Blog
  5. Forum
    1. Letzte Aktivitäten
    2. Mitgliederliste
    3. Mitgliedersuche
    4. Wer ist online?
  6. Auswandererblogs
    1. Alle Blogartikel
  7. Beratung und Angebote
    1. Krankenversicherung
    2. Hausrat- und Haftpflichtversicherung
    3. Reiseversicherung
    4. Motorrad- und Autoversicherung
    5. Rechtsschutzversicherung
    6. Umzugsunternehmen finden
    7. Vorsorge (Säule 3a/3b)
  • Anmelden oder registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • Blog-Artikel
  • Erweiterte Suche
  1. About Swiss Forum
  2. Forum
  3. Fragen und Antworten
  4. Versicherungen

Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Deutschland, Wohnsitz und Arbeit in der Schweiz

  • Anjel
  • 22. April 2026 um 16:20
  • Anjel
    1
    Anjel
    Gast
    • 22. April 2026 um 16:20
    • #1

    Guten Tag

    Ich bin neu hier im Forum und habe bereits nach passenden Beiträgen zum Thema gesucht und bin leider nicht fündig geworden.

    Kurz meine Situation: Ich werde am 18.05.2026 in der Schweiz eine neue Beschäftigung mit 70% Pensum beginnen, habe einen Mietvertrag für eine Wohnung ab 01.06.2026 und melde mich zum 31.05.2026 aus meiner Wohnung in D ab. Die neue Beschäftigung in der Schweiz umfängt weniger als 6 Stunden und mein Verdienst liegt innerhalb der Hinzuverdienstgrenze.

    Somit werde ich die Rente weiter beziehen. Von dieser Rente werden Beiträge zur GKV in Deutschland abgeführt. Kann ich mich in diesem Setting von der Krankenversicherungspflicht in CH befreien lassen? Ich wohne im Kanton Aargau.

    Ganz lieben Dank für eure Unterstützung.

  • Kutscher
    19
    Kutscher
    Reaktionen
    132
    Beiträge
    407
    In der Schweiz seit
    1959 - 2017
    • 22. April 2026 um 17:12
    • #2
    Krankenversicherungspflicht: Wer kann sich befreien lassen?
    Bedingungen für die Befreiung der Krankenversicherungspflicht.
    svazurich.ch


    Tabelle öffnen!

  • Anjel
    1
    Anjel
    Gast
    • 22. April 2026 um 18:40
    • #3

    Grandios!

    Habe ich die Angaben in der Tabelle richtig interpretiert, dass ich mich mit Wohnsitz in der Schweiz nur von der KVP befreien lassen kann, wenn ich ausschließlich die Rente in Deutschland beziehe und kein weiteres Einkommen in der Schweiz?

    Wenn es so ist, bezahle ich ja doppelt Beiträge zur KV. In Deutschland auf die Erwerbsminderungsrente und in der Schweiz.

    Oder bringe ich etwas durcheinander?

  • JackSparrow
    3
    JackSparrow
    Beiträge
    7
    • 22. April 2026 um 19:44
    • #4

    Ich würde das trotzdem beantragen. Mit der Argumentation, dass Du in DE bei Deinen vertrauten Ärzten ständig in Behandlung bist. Das ganze noch ein bisschen ausschmücken. Bei einem Kumpel hat das funktioniert: Die Schweizer KV will keinen, bei dem von vornherein klar ist, dass sie weit mehr bezahlen müssen, als an Prämien hereinkommt.

  • question
    3
    question
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    5
    • 6. Mai 2026 um 03:25
    • #5

    Ich hänge mich hier mal an:

    Die Option, sich von der Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen, ist eine „Kann“-Regelung oder?

    Hintergrund: ich bin in Deutschland voll privat versichert. Ich spiele mit dem Gedanken, in einiger Zeit in die Schweiz zu ziehen und möchte und muss mich ja dann dort pflichtversichern.

    Meine private Krankenversicherung aus Deutschland würde ich gerne beibehalten, da sie bei den Zähnen relativ umfangreich ist und dafür auch recht günstig.

    Wäre das möglich? Den Schweizern kann es ja eigentlich egal sein, denn im Zweifel nehme ich die Pflichtversicherung überhaupt nicht in Anspruch. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob im stationären Bereich und ambulant meine PKV alles übernehmen würde, was in der Schweiz anfällt. Dafür wäre ich damit bei den Zähnen aber ziemlich safe. In der Schweiz dafür eine Zusatzversicherung abzuschließen, würde für mich teurer, da ich auch schon ein paar Probleme habe.

    Herzlichen Dank

  • Elena_Zuerich
    3
    Elena_Zuerich
    Reaktionen
    4
    Beiträge
    7
    • 7. Mai 2026 um 13:18
    • #6
    Zitat von Anjel

    Guten Tag

    Ich bin neu hier im Forum und habe bereits nach passenden Beiträgen zum Thema gesucht und bin leider nicht fündig geworden.

    Kurz meine Situation: Ich werde am 18.05.2026 in der Schweiz eine neue Beschäftigung mit 70% Pensum beginnen, habe einen Mietvertrag für eine Wohnung ab 01.06.2026 und melde mich zum 31.05.2026 aus meiner Wohnung in D ab. Die neue Beschäftigung in der Schweiz umfängt weniger als 6 Stunden und mein Verdienst liegt innerhalb der Hinzuverdienstgrenze.

    Somit werde ich die Rente weiter beziehen. Von dieser Rente werden Beiträge zur GKV in Deutschland abgeführt. Kann ich mich in diesem Setting von der Krankenversicherungspflicht in CH befreien lassen? Ich wohne im Kanton Aargau.

    Ganz lieben Dank für eure Unterstützung.

    Grundsätzlich ja — wenn du weiterhin in der deutschen GKV versichert bist und eine deutsche Rente beziehst, kannst du dich in der Schweiz evtl. von der KVG-Pflicht befreien lassen. Der heikle Punkt ist aber deine Erwerbstätigkeit in der Schweiz, weil dann normalerweise Schweizer Sozialversicherungsrecht greift.

    Entscheidend sind:

    • Bestätigung deiner deutschen Krankenkasse
    • Formular S1/E121
    • fristgerechter Befreiungsantrag im Kanton Aargau (innerhalb von 3 Monaten)

    Ich würde das unbedingt vor dem Umzug schriftlich mit der deutschen Krankenkasse klären lassen — solche Grenzfälle werden nicht immer einheitlich beurteilt.

  • question
    3
    question
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    5
    • 7. Mai 2026 um 16:29
    • #7

    Wenn man diesen Befreiungsantrag nicht stellt, wird man auch als deutscher Rentner (gesetzliche Rente) versicherungspflichtig?

  • Elena_Zuerich
    3
    Elena_Zuerich
    Reaktionen
    4
    Beiträge
    7
    • 12. Mai 2026 um 13:42
    • #8
    Zitat von question

    Wenn man diesen Befreiungsantrag nicht stellt, wird man auch als deutscher Rentner (gesetzliche Rente) versicherungspflichtig?

    Ja, grundsätzlich schon. In der Schweiz gilt erst einmal die KVG-Versicherungspflicht für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz — auch für deutsche Rentner. Die Befreiung erfolgt nicht automatisch, sondern muss aktiv beantragt und bewilligt werden.

    Wenn kein Befreiungsantrag gestellt wird (oder er abgelehnt wird), erfolgt normalerweise die Zuweisung zu einer Schweizer Krankenkasse und man wird dort prämienpflichtig. Gerade bei Kombination aus deutscher Rente und Erwerbstätigkeit in der Schweiz sollte man das unbedingt sauber abklären.

  • question
    3
    question
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    5
    • 12. Mai 2026 um 13:59
    • #9
    Zitat von Elena_Zuerich

    Ja, grundsätzlich schon. In der Schweiz gilt erst einmal die KVG-Versicherungspflicht für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz — auch für deutsche Rentner. Die Befreiung erfolgt nicht automatisch, sondern muss aktiv beantragt und bewilligt werden.

    Wenn kein Befreiungsantrag gestellt wird (oder er abgelehnt wird), erfolgt normalerweise die Zuweisung zu einer Schweizer Krankenkasse und man wird dort prämienpflichtig. Gerade bei Kombination aus deutscher Rente und Erwerbstätigkeit in der Schweiz sollte man das unbedingt sauber abklären.

    Vielen Dank!

    Das bedeutet, wenn ich nichts mache, da mir zu unsicher ist, ob meine private Krankenversicherung am Ende wirklich alle Kosten übernehmen würde, würde ich automatisch versicherungspflichtig in der Schweiz, auch wenn ich dort nicht arbeiten würde?

    Wenn ich mich entscheide dort zusätzlich zu arbeiten, wäre ja die Situation eindeutig, das heisst es gäbe gar keine Möglichkeit um die Versicherungspflicht zu verhindern? Gibt es ein Mindestgehalt oder eine Mindeststundenanzahl, die man in einem Arbeitsverhältnis erbringen muss? Ich frage, weil es in Deutschland ja auch Minijobs gibt, die eben nicht zur Versicherungspflicht führen.

    Herzlichen Dank!

  • Elena_Zuerich
    3
    Elena_Zuerich
    Reaktionen
    4
    Beiträge
    7
    • 12. Mai 2026 um 15:34
    • #10
    Zitat von question

    Vielen Dank!

    Das bedeutet, wenn ich nichts mache, da mir zu unsicher ist, ob meine private Krankenversicherung am Ende wirklich alle Kosten übernehmen würde, würde ich automatisch versicherungspflichtig in der Schweiz, auch wenn ich dort nicht arbeiten würde?

    Wenn ich mich entscheide dort zusätzlich zu arbeiten, wäre ja die Situation eindeutig, das heisst es gäbe gar keine Möglichkeit um die Versicherungspflicht zu verhindern? Gibt es ein Mindestgehalt oder eine Mindeststundenanzahl, die man in einem Arbeitsverhältnis erbringen muss? Ich frage, weil es in Deutschland ja auch Minijobs gibt, die eben nicht zur Versicherungspflicht führen.

    Herzlichen Dank!

    ich kann dir leider keine genaue Informationen geben, aber
    In der Schweiz würde ich mich in deinem Fall vor allem an diese Stellen wenden:

    1. Gemeinsame Einrichtung KVG (Solothurn)
      Das ist die zentrale Stelle für internationale Krankenversicherungsfälle zwischen Schweiz und EU/EFTA (u.a. S1/E121, Rentnerfälle, Befreiungen etc.). Dort kennt man genau solche Konstellationen mit deutscher Rente + Wohnsitz Schweiz.
    2. Kanton Aargau – KVG-Kontrollstelle / SVA Aargau
      Dort wird letztlich über die Befreiung von der Schweizer Krankenversicherungspflicht entschieden bzw. der Antrag bearbeitet.
    3. Deutsche Krankenkasse bzw. PKV
      Wichtig wegen:
    • S1/E121
    • Fortbestand des Versicherungsschutzes
    • Frage, ob Leistungen in der Schweiz vollständig gedeckt sind
    • sozialversicherungsrechtliche Zuständigkeit

    Ich würde mir die Auskünfte möglichst schriftlich geben lassen, weil solche grenzüberschreitenden Fälle leider nicht immer einheitlich beurteilt werden.

  • question
    3
    question
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    5
    • 13. Mai 2026 um 23:17
    • #11

    Herzlichen Dank!

Registrierung

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!

Benutzerkonto erstellen

Benutzer online in diesem Thema

  • 1 Besucher
  1. Datenschutzerklärung
  2. Nutzungsbedingungen
  3. Impressum
  4. * Affiliate Links
  5. Kontakt
  6. Webseite erstellt durch Webagentur Maik
Community-Software: WoltLab Suite™