Hallo an alle,
Wir hätten eine Frage zwecks Steuern und dem Rückzug nach Deutschland nach 17 Jahren Schweiz.
Wenn wir zurückziehen bekommen wir ja aus der pensionskasse den überobligatorischen teil ausgezahlt wo ja direkt schon die Schweizer Steuer abgezogen wird oder?
Und wie ist das dann in Deutschland mit der Steuer auf den ausbezahlten Teil der aufs Konto eingeht?
Zwecks Doppelbesteuerungsabkommen,
Weis da jemand bescheid?
Danke euch schonmal,
Stephan