Hallo zusammen,
Da ein Kollege von mir keinen eigenen Account hat, anbei seine Frage (wie er sie auch auf Facebook gestellt hat):
Ich habe eine Frage zur C-Bewilligung und hoffe, jemand kennt sich mit der aktuellen Praxis aus. Im März nächstes Jahres läuft meine B-Bewilligung aus und ich habe gestern das Verlängerungsgesuch für die B-Bewilligung von der Stadt Bas erhalten.
Dabei plane ich, als Deutscher Staatsbürger, eine vorzeitige C-Bewilligung nach 5 (statt 10) Jahren zu beantragen. Während dieser Zeit habe ich rund viereinhalb Jahre gearbeitet und studiere zudem berufsbegleitend an einer Schweizer Hochschule im 5 Semester (also kurz vor Ende).
Das Problem: Leider wird meine Abteilung zum 01.01. geschlossen, sodass ich dadurch arbeitslos werde.
Ich habe inzwischen zwar einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben, aber aufgrund von Budgetangelegenheiten beginnt dieser erst im April 2027. Auch Betreibungen oder Verlustscheine bestehen nicht. Meine Frage ist nun, ob die dreimonatige Arbeitslosigkeit bei der Erteilung der C-Bewilligung problematisch sein könnte, obwohl ich
A ) vorher durchgehend 4 3/4 Jahre gearbeitet habe
B ) in der Schweiz studiere
C ) keine Sozialhilfe bezogen habe
D ) keine Straftaten begangen habe
und
E) Unmittelbar (nach Ablauf/Verlängerung) wieder eine neue Arbeitsstelle antreten werde.
Da wir planen nach BL oder SO umzuziehen, wäre es auch wichtig zu erfahren wie es in den Kantonen gehandhabt wird (sofern es eine Rolle spielt).