1. Portal
  2. Schweiz Handbuch
    1. Arbeiten in der Schweiz
    2. Aufenthalts­­bewilligung
    3. Autoeinfuhr und Ummeldung
    4. Budgetplaner
    5. Checkliste Auswandern
    6. Einfuhr­bestimmungen
    7. Führerschein umschreiben
    8. Gehaltsabrechnung
    9. Grenzgänger
    10. Haustiere bei der Auswanderung
    11. Kranken­versicherung
    12. Öffentlicher Verkehr
    13. Steuern
    14. Telefon, Internet und TV
    15. Umzug in die Schweiz
    16. Verkehrsregeln
    17. Versicherungen
    18. Wohnungssuche
    19. Vorsorge - Das 3-Säulen-System einfach erklärt
  3. Schweiz Erleben
    1. Brauchtum und Feste
    2. Buchtipps
    3. Die schönsten Passstrassen
    4. Einbürgerung
    5. Ideen für 1. August
    6. Knigge für die Schweiz
    7. Rezepte aus der Schweizer Küche
    8. Schweizerdeutsch Wörterbuch
  4. Blog
  5. Forum
    1. Letzte Aktivitäten
    2. Mitgliederliste
    3. Mitgliedersuche
    4. Wer ist online?
  6. Auswandererblogs
    1. Alle Blogartikel
  7. Beratung und Angebote
    1. Krankenversicherung
    2. Hausrat- und Haftpflichtversicherung
    3. Reiseversicherung
    4. Motorrad- und Autoversicherung
    5. Rechtsschutzversicherung
    6. Umzugsunternehmen finden
    7. Vorsorge (Säule 3a/3b)
  • Anmelden oder registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • Blog-Artikel
  • Erweiterte Suche
  1. About Swiss Forum
  2. Forum
  3. Fragen und Antworten
  4. Auswanderung Allgemein

Aufenthaltsbewilligung während der Probezeit

  • Birte
  • 12. Mai 2016 um 08:12
  • Birte
    1
    Birte
    Gast
    • 12. Mai 2016 um 08:12
    • #1

    Guten Morgen ihr Lieben,

    bei mir hat es nun auch endlich geklappt - ich habe einen Job ergattert uund eine super tolle Wohnung !! :CH:
    Nun steht der weiteren Planung nichts mehr in Wege :grinning_face_with_smiling_eyes:

    Ich habe die Tage meinen Arbeitsvertrag zugeschickt bekommen und dort steht dass ich mich um die "B-Bewilligung" kümmern muss. Ich bin etwas iritiert, bin nämlich davon ausgegangen, dass ich während der Probezeit mit einer "L-Bewilligung" auskommen muss.

    Kann mir zu dem Thema jemand weiterhelfen?

    Liebe Grüße und einen tollen Tag!

  • pet_61
    6
    pet_61
    Reaktionen
    39
    Beiträge
    24
    Wohnort
    Rheinfelden Ag
    In der Schweiz seit
    1.5.2015
    Herkunft
    Moers, Deutschland
    • 12. Mai 2016 um 23:42
    • #2

    Hoi Birte,

    herzlichen Glückwunsch !

    brauchst nur mit deinem Arbeitsvertrag und deinem Mietvertrag zum Meldeamt und die Bewilligung beantragen
    wenn Du hier in de Schweiz bist

    Kostet glaub ich 60 Stutz :CH:
    Lg

  • Vero
    4
    Vero
    Reaktionen
    17
    Beiträge
    8
    • 13. Mai 2016 um 18:16
    • #3

    Hallo Birte,

    erstmal Herzlichen Glückwunsch und einen guten Start für Dich! :smiling_face:

    Mir geht es ähnlich: habe im Mai meine Stelle antreten können und selbstredend wird auch hier der Ausländerausweis benötigt.
    Am 02.05. hatte ich mich bei meiner Gemeinde angemeldet und zeitgleich den Ausländerausweis ("B") beantragt. Obwohl die Bewilligung nach Auskunft ca. 3-4 Wochen dauern sollte, konnte ich den Ausweis bereits heute schon abholen! Habe mich sehr gefreut :smiling_face:
    Eben wegen der Probezeit habe ich die L-Bewilligung bekommen, die mit Ende der Probezeit ausläuft (selbst wenn der Arbeitsvertrag ansonsten unbefristet ist).

    Sobald also klar ist, dass ich auch nach der Probezeit im Unternehmen bleibe (was ich ja schwer hoffe), werde ich wieder bei der Gemeinde vorstellig und wieder die B-Bewilligung beantragen. Es ist wohl möglich (das ist aber jetzt Hörensagen), dass es dann wieder eine L-Bewilligung mit einem Jahr Frist gibt. Hält einen jedoch nicht vom arbeiten ab und wie gesagt, das ist nur Hörensagen und hat wohl mit den Kontingenten an B-Bewilligungen p.a. zu tun. Wobei ich noch nicht mal weiß, ob es die Kontingente noch gibt.

    Andernfalls kannst Du evtl. auch Deinen Arbeitgeber bitten, die Bewilligung für Dich beim Migrationsamt zu beantragen. Aber mit der "L" geht es ja erstmal aus.
    Im Zweifel die Personalabteilung fragen, die kennen sich da gut aus. So habe ich es heute auch gehandhabt :smiling_face:

    Ich hoffe, ich konnte Dir etwas weiterhelfen und sende viele Grüße aus dem seeeehr verregneten Zürich :smiling_face:

  • -michael-
    8
    -michael-
    Reaktionen
    55
    Beiträge
    65
    In der Schweiz seit
    15.03.2016
    • 13. Mai 2016 um 21:56
    • #4

    Das scheint von Kanton zu Kanton unterschiedlich gehandhabt zu werden. Wir haben beide einen Vertrag mit einer 2- bzw. 3-monatigen Probezeit und haben sofort die B-Bewilligung bekommen. Wir wohnen in AR und haben einen deutschen Pass.

    Gruss
    michi

  • pet_61
    6
    pet_61
    Reaktionen
    39
    Beiträge
    24
    Wohnort
    Rheinfelden Ag
    In der Schweiz seit
    1.5.2015
    Herkunft
    Moers, Deutschland
    • 14. Mai 2016 um 00:08
    • #5

    Hallo nochmal,

    Also ich bin der Meinung eine L Ausweis gibt es nur bei einem befristeten Aufenthalt von wenige als einem Jahr.
    Du möchtest ja in die Schweiz auswandern

    Wenn du einen unbefristeten Arbeitsvertrag hast hat das mit der Probezeit nichts zu tun du bekommst dann einen Aufenthaltsbewilligung B, gültig 5 Jahre

    Ausweis L EU/EFTA (Kurzaufenthaltsbewilligung)
    Kurzaufenthalter sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich befristet, inder Regel für weniger als 1 Jahr, für einen bestimmten Aufenthaltszweckmit oder ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufhalten.

    Ausweis B EU/EFTA (Aufenthaltsbewilligung)
    Aufenthalter sind Ausländerinnen und Ausländer, diesich für einen bestimmten Zweck längerfristig mit oderohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufhalten. DieAufenthaltsbewilligung hat eine Gültigkeitsdauer von 5Jahren; sie wird erteilt, wenn der EU/EFTA Bürger denNachweis einer unbefristeten oder auf mindestens 365Tage befristeten Anstellung erbringt. Bei Bürgern derEU-2 Staaten (Bulgarien und Rumänien) kommenzusätzlich noch Übergangsbestimmungen zurAnwendung. Personen, die keine Erwerbstätigkeitausüben, müssen den Nachweis über genügendefinanzielle Mittel und einen Krankenversicherungsschutzerbringen.

    Lg

  • Maik
    43
    Maik
    Administrator
    Reaktionen
    892
    Beiträge
    1.988
    Wohnort
    Luzern
    In der Schweiz seit
    August 2011
    Herkunft
    Dresden
    • 15. Mai 2016 um 12:45
    • #6

    Hallo Birte

    Herzlichen Glückwunsch zu deinem Arbeitsvertrag, jetzt steht deinen Auswanderungsplänen nichts mehr im Weg. :thumbs_up:

    Ich sehe es ebenso wie Peter geschrieben hat. Für die Aufenthaltsbewilligung spielt es keine Rolle ob Probezeit oder nicht. Für sie zählt nur der Gesamtarbeitsvertrag.

    Ob du dich beim Amt für Migration melden musst oder es einfach bei der Anmeldung bei der Gemeinde mit beantragt wird hängt von der Region ab. Am besten mal bei der neuen Wohngemeinde anrufen oder eine Mail schreiben und nachfragen. Die Ämter sind in der Schweiz sehr hilfsbereit.

    Schöne Grüsse
    Maik :smiling_face:

    Profitiere von exklusiven Angeboten und Beratung:

    • Umzugsunternehmen finden
    • Krankenversicherung
    • Hausrat- und Haftpflichtversicherung
    • Motorrad- und Autoversicherung
    • Persönliche Vorsorge (Säule 3a/3b)

    Unterhaltsame Videos zum Thema Schweiz

    :flag_Switzerland: >>> About Swiss auf YouTube <<< :flag_Switzerland:

  • Birte
    1
    Birte
    Gast
    • 23. Mai 2016 um 11:18
    • #7

    Wie ist es denn grds. mit der Beantragung? Wir ziehen nach Wallisellen, Kanton ZH ..Müssen wir für den Ausländerausweis zum Migrationsamt in Zürich oder können wir das alles bei der Anmeldung in Wallisellen klären?

  • batschy
    18
    batschy
    Autorin Auswandererblog
    Reaktionen
    301
    Beiträge
    322
    Wohnort
    Oetwil am See
    In der Schweiz seit
    01.09.2015
    Herkunft
    Deutschland
    • 23. Mai 2016 um 14:05
    • #8

    Da würde ich auf der Gemeinde nachfragen. Zwar wohne ich auch im Kanton ZH, musste aber nicht aufs Migrationsamt, sondern das ist alles von der Gemeinde aus gemacht worden.

  • Birte
    1
    Birte
    Gast
    • 23. Mai 2016 um 14:30
    • #9

    Super Danke! Bist du einfach so zur Gemeinde oder hast du vorher mal angerufen? Wie lange hat es ungefähr gedauert bis du den A-Ausweis hattest?

  • Tim84
    4
    Tim84
    Reaktionen
    7
    Beiträge
    10
    • 23. Mai 2016 um 15:03
    • #10

    Hallo Birte,
    ich war letzten Mittwoch bei mir in der neuen Gemiende - auch Kanton Zürich. Ich habe vorher einmal angerufen und mich dann im Internet auf der Seite der Gemeinde schon einmal angemeldet und die Zettel für das Migrationsamt ausgedruckt. Dadurch war ich dann in knapp 20 Minuten im Gemeindebüro fertig und die schicken alles zum Migrationsamt. Meinen Ausländerausweis kann ich dann am 1.6. in der Gemeinde abholen. Das lief alles sehr entspannt, keine Wartezeit, keine anderen Menschen :smiling_face: ohne Termin einfach hin... Ich wurde sehr freundlich empfangen, sogar mit Gutscheinen und Aufmerksamkeiten von einigen Läden im Dorf - das ist echt schön gewesen. ab nächste Woche Dienstag wohne ich nun offiziell in der Schweiz!!! Ich freue mich so!!! Also, ich kann dir nur empfehlen, ruf mal in deiner Gemeinde an und frag nach, ich habe bisher nur positive Erfahrung damit gemacht. Liebe Grüße

  • Birte
    1
    Birte
    Gast
    • 23. Mai 2016 um 15:46
    • #11

    Danke Tim.. das klingt wunderbar! Ich freu mich schon wenn es bei mir nur halb so gut läuft :grinning_squinting_face:

  • batschy
    18
    batschy
    Autorin Auswandererblog
    Reaktionen
    301
    Beiträge
    322
    Wohnort
    Oetwil am See
    In der Schweiz seit
    01.09.2015
    Herkunft
    Deutschland
    • 23. Mai 2016 um 16:06
    • #12

    So ähnlich wie bei Tim lief es bei mir auch! Und auch ich bin begeistert von der Hilfsbereitschaft und Freundlichkeit der Schweizer Behörden, bzw. deren Mitarbeiter!
    Meine Erfahrung ist nicht nur, dass sie umfassend und freundlich Auskunft geben, sondern auch wenn sie selbst nicht weiter wussten, habe ich Telefonnummer und / oder E-Mail der zuständigen Behörde bekommen. Das wird schon!
    Ausländerausweis dauerte bei mir knapp 3 Wochen, aber ich hatte eine Bestätigung, dass er beantragt ist und damit konnte ich KK usw. abschließen.

Registrierung

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!

Benutzerkonto erstellen
  1. Datenschutzerklärung
  2. Nutzungsbedingungen
  3. Impressum
  4. * Affiliate Links
  5. Kontakt
  6. Webseite erstellt durch Webagentur Maik
Community-Software: WoltLab Suite™