Hi zusammen,
für mich und meinen Freund geht es am 18.07 nach Zürich- unsere Stellen treten wir jeweils zum 01.08 an.
Bei mir ist folgende Frage aufgekommen:
Ich bin hier in D wie üblich über meinen AG gesetzlich Krankenversichert (AV läuft noch bis zum 31.07.darf aufgrund Urlaubstage jedoch schon zu Anfang Juli gehen), auf Nachfrage bei meiner KV meinte diese, dass ich eine Kündigung mit Wirkung zum 01.08 inkl. Bestätigung eines Versicherungsschutzes in der Schweiz einreichen muss.
Da ich diesen Papierkram gerne noch hier in D erledigen möchte, stelle ich mir nun die Frage ob ich bereits aus D einer Schweizer Krankenkasse mit Wirkung zum 01.08 beitreten kann um so schnell wir möglich den Nachweis des schweizer Versicherungsschutzes meiner deutschen Krankenkasse vorlegen und damit kündigen kann.
Meiner Inetrecherche zufolge erweist sich dies jedoch als schwierig da man die Hotlines des Schweizer KV aus D gar nicht anrufen kann und auch eine Offertenbestellung ohne CH-Wohnsitz nicht möglich ist.
Hat jemand Tipps/Erfahrungen?
Danke und einen schönen Wochenstart!