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  4. Umzug und Aufenthaltsbewilligung

Zollfragen - Umzugsgüter die weniger als 6 Monate in Gebrauch sind

  • Birte
  • 9. Juni 2016 um 08:43
  • Birte
    1
    Birte
    Gast
    • 9. Juni 2016 um 08:43
    • #1

    Hallo zusammen,

    unser Umzug rückt immer näher. So langsam wird überlegt was alles einzupacken ist :smiling_face: Fogende Frage ist bezüglich der 6 monatigen Gebrauchsregelung betreffend Übersiedlungsgut aufgekommen:

    Gemäß der Zollvorgaben sollen alle Umzugswaren inkl. PKW mindestens 6 Monate im Gebrauch sein um steuerfrei eingeführt werden zu können. Nun ist es bei uns so, dass wir mehrere Dinge (Aussteuer, aber auch Möbel) haben die seit ein paar Jahren noch in der Originalverpackung, unangetastet auf ihren Gebrauch warten. Wie ist es mit diesen Gegenständen?

    Und kann mir eventuell jemand den Ablauf am Zoll erklären.. welche Spur etc. (fahren über Basel).

    Folgene Dokumente muss ich breits haben:

    Formular Übersiedlungsgut für alle Waren und PKW
    List der Waren (Kartons nummerieren)
    Ausweispapiere
    Mietvertrag
    Arbeitsvertrag
    PKW (Brief und Schein)
    Bestätigung meines Vaters dass ich seit 5 Jahren effektiv Besitzerin bin (stehe erst seit Mai im Schein)

    fehlt noch was? Wie verhält es sich mit Nahrungsmitteln für die ersten Wochen, können diese auch problemlos mit eingeführt werden?

    Wir kommen mit 2 Autos, mein Auto als Umzugsgut, das Auto meiner Eltern inklusive Anhänger nur als Umzugshelfer - Müssen wir da irgendwas beachten und vor Allem liege ich richtig, dass meine Eltern für den PKW UND den Anhänger eine Vignette benötigen?


    Liebe Grüße und eine schöne Restwoche!

  • lullyfy
    4
    lullyfy
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    • 9. Juni 2016 um 09:23
    • #2

    Was die Lebensmittel betrifft, so würde ich davon ausgehen, dass diese die üblichen Freimengen pro Person und Tag eben nicht überschreiten dürfen.
    https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/i…ie-schweiz.html

    Die verppackten Möbel...Vielleicht habt ihr zur Sicherheit noch die Kaufbelege?
    Bei diesen würde ich ganz doof davon ausgehen, dass ihr sie länger als 6Monate zumindest als Ballast benutzt. Von sachgerechter Benutzung war ja nie die Rede!? Man könnte hier natürlich auch beim Zoll nachfragen oder den weniger bequemen Weg wählen die Möbel auszupacken - so wäre dann nicht unbedingt ersichtlich, ob der Schrank nun aufegbaut und befülllt war oder eben nicht.
    Grundgedanke dieser Regelung wird ohnehin sein, dass man sich nicht vor dem Umzug mit nagelneuen Dingen eindeckt, da diese natürlich vorzugsweise in der neuen Heimat erworben werden sollen.

    Der Anhänger bezahlt eine eigene Vignette - ebenso wie ein Wohnwagen.
    https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/i…ngebuehren.html

    just become like a child that discovers the beauty of the world every moment again and again

  • Maik
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    • 13. Juni 2016 um 13:39
    • #3

    Hallo Birte

    Wenn ihr über Basel (Weil am Rhein) einreist, benutzt ihr die Fahrspur „Import von Handelswaren“. Wenn ich mich recht entsinne, die ganz rechte Fahrspur. Achtung kommt plötzlich und noch vor den Grenzhäuschen, daher langsam fahren.

    Auf dem Parkplatz könnt ihr dann das Auto abstellen und durch eine Unterführung wechselt ihr die Strassenseite zum deutschen Zoll. Der Zugang zur Unterführung ist im Gebäude des Schweizer Zolls (höheres Haus). Beim deutschen Zoll führt ihr Umzugsgut und Auto aus. Dann wechselt ihr wieder durch die Unterführung zum Gebäude des Schweizer Zolls zurück und führt alles ein.

    Die Dinge, die ihr seit ein paar Jahren originalverpackt habt würde ich um Diskussionen zu vermeiden auspacken. Meistens schauen sie zwar nicht auf den Wagen, aber wenn könnte es sonst schwierig werden.

    Die Wegbeschreibung ist aus meiner Erinnerung vom Umzug vor 5 Jahren. Sollte aber grösstenteils passen.

    Die Liste der Unterlagen schaut für mich vollständig aus. Für das Auto und Anhänger deiner Eltern brauchst du bis auf die Vignetten nichts beachten.

    Schöne Grüsse und einen reibungslosen Umzug :thumbs_up:
    Maik

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  • Birte
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    Birte
    Gast
    • 13. Juni 2016 um 14:03
    • #4

    Danke für die Antwort, Maik! Verstehe ich es richtig, dass wir die Autos auf dem Parkplatz stehen lassen und dann zu Fuß zum Zoll gehen? Und es könnte dann eventuelle sein dass ein deutscher Zollbeamte kommt und sich unser Umzugswaren ansieht? Wieviel Zeit ist ungefähr einzuplanen?

    Die Vignette für den Anhänger klebt man an die Deichsel oder wie soll da vorgangen werden?

    Danke und liebe Grüße!

  • Maik
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    • 17. Juni 2016 um 20:27
    • #5

    Ja, das ist richtig. Die Autos lasst ihr stehen. Den deutschen Zoll interessiert der Inhalt weniger. Und wenn würden sie auch mit rüber kommen. Zeitlich würde ich 1-2 Stunden einplanen, damit solltet ihr gut auskommen.

    Die Deichsel sollte für die Vignette gut sein.

    Zitat von Eidgenössische Zollverwaltung

    Wo muss ich die Vignette ankleben?
    Kleben Sie die Vignette wie folgt direkt und ohne Hilfsmittel am Fahrzeug an:

    • bei Motorfahrzeugen auf der Innenseite der Frontscheibe. Montieren Sie die Vignette nicht im Tönungsstreifen;
    • bei Fahrzeugen ohne Frontscheibe, Anhängern und Motorrädern an einem nicht auswechselbaren, leicht zugänglichen Teil.

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