Weiss jemand hier Auskunft ob folgende Konstellation möglich wäre bzw. wenn dann wie bzw. was würde dagegen sprechen.
- man hat in CH eine Wohnung und beantragt nun eine B Bewilligung
- in D behält man auch eine Wohnung in will auch hier gemeldet bleiben wegen Auto Anmeldungen etc.
- was wäre nun wenn man in D noch eine Vollzeitstelle annimmt?
- in D zudem noch selbständig eine Firma hat
- in D sein Kind hat und ne Lebensgefährtin?
- nach CH aber min. alle 2 Woche in seine Wohnung in CH fährt und dort lebt z.B. am Wochenende bei einer D Anstellung
ansonstens auch na Lust du Laune öfters wenn man z.B. in D nur Selbständig was macht
- in D läst man sein Auto über seine Firma laufen in CH meldet man sich vielleicht noch nen Kleinwagen an
Geht so eine Konstellation? Was meint ihr?
Braucht es für eine B-Bewilligung eine gewisse Aufenthaltsdauer in der CH? z.B müßte man sich mindestens 6 Monate im Jahr dort aufhalten? Ich kann im Gesetz nur die Vorschrift feststellen, dass die B-Bewilligung erlischt wenn man 6 Monate weg ist - müsste doch eigentlich gehen oder?
Falls nicht was kann im schlimmsten fall passieren?