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  4. Auswanderung Allgemein

Hilfe ab Januar Arbeit in der Schweiz

  • Michaela Bauer
  • 3. August 2016 um 20:49
  • Michaela Bauer
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    • 3. August 2016 um 20:49
    • #1

    juhuu, stelle mich später noch gern vor.

    - Brauche ich für die aufenthaltsbewillligung schon einen Wohnsitz in der Schweiz oder reicht der Arbeitsvertrag?
    Bin momentan auf wg Zimmer Suche.

  • Attila
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    Attila
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    • 3. August 2016 um 22:01
    • #2

    Hallo Michaela,

    schön, dass du es geschafft hast!

    Ja, für die Bewilligung brauchst du unbedingt eine (angemeldete) Wohnadresse. Du musst den Gesuch für die Bewilligung ja bei der für die Wohnadresse zuständigen Behörde (Migrationsamt, oder oft sogar bei der Gemeinde) abgeben.

    Viel Erfolg im neuen Leben.
    Lg.: Attila

    :flag_Switzerland:

  • Michaela Bauer
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    • 4. August 2016 um 13:40
    • #3

    okay,danke dir.

  • Jimmy
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    Jimmy
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    • 4. August 2016 um 15:26
    • #4

    Hallo Michaela,
    Auch von mir herzlichen Glückwunsch zum neuen Job.Ich möchte mich hier kurz mit einer Frage einklinken.Wenn man nun einen Job und eine erste Adresse/Wohnsitz in der Schweiz hat, kann man dennoch Gefahr laufen keine Aufenthaltsbewilligung zu erlangen? Oder sollte dies dann ohne Probleme möglich sein?
    LG.

  • batschy
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    • 4. August 2016 um 18:40
    • #5

    Als EU Bürger ist das momentan noch ohne Probleme möglich. Was diese Initiative zur Masseneinwanderung ändert, wird die Zeit zeigen.

    Ich weiß von niemandem, der mit Arbeit und Wohnung als EU Bürger die Aufenthaltsbewilligung nicht bekommen hat.
    Könnte mir höchsten vorstellen, wenn man "Dreck am Stecken" hat, aber normalerweise ist dies kein Problem

  • Jimmy
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    Jimmy
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    • 4. August 2016 um 19:13
    • #6

    Vielen Dank für die schnelle Antwort.

  • Frank
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    • 6. August 2016 um 12:04
    • #7

    Bei mir war es so, dass ich mit meiner Airbnb Anmeldung (Zimmer über 2,5 Monate gemietet) zur Gemeindeanmeldung gegangen bin.
    Hab nachgefragt, ob die das akzeptieren. Antwort war, dass das schon passe, da die Vermieter einen auch anmelden müssen.
    zwei Wochen später hatte ich die Aufenthaltsbewilligung im Briefkasten.

    Ich weiß auch von Leuten, die in die Schweiz gekommen sind und ihre Hoteladresse beim Amt angegeben haben. Auch kein Problem.

  • Maik
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    • 7. August 2016 um 20:06
    • #8

    Mit weisser Weste, Arbeitsstelle und Wohnadresse ist mir kein Fall bekannt, in dem einem EU Bürger die Aufenthaltsbewilligung nicht erteilt worden ist.

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  • Michaela Bauer
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    • 4. September 2016 um 10:49
    • #9

    danke, is halt doof, dass sich das alles hinzieht mit der Wohnungs bzw wg Suche.

    Aber gut, ich fang erst im Jan an zu arbeiten, bis dahin sollte alles erledigt sein.

  • Bodenseher
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    • 4. September 2016 um 11:34
    • #10

    Wünsche dir auch viel Glück bei der Suche, sehe ja gerade selbst wie schwierig es ist ein bezahlbares "Wohnklo" zu finden oder eine entsprechende WG. Ich für meinen Teil in der Gegend um St. Gallen, Bischofzell, Sungen rum.

    Grüße Tim

  • Michaela Bauer
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    • 4. September 2016 um 11:37
    • #11

    raum Zürich is vor allem teuer. In zwei Wochen fahr ich runter, um mir ne zweier wg anzugucken. Ich würd gern langsam die aufenthaltsbewillligung beantragen.

  • Maik
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    • 8. September 2016 um 18:11
    • #12

    Keine Sorge, es ist auch kein Problem wenn du die Aufenthaltsbewilligung erst kurz vor Stellenantritt beantragst.

    Was aber Schwierig werden könnte. Zum 31.12. wechselt in der Schweiz niemand die Wohnung. Auf Ende November sollte es aber klappen. Mit Glück auch auf Mitte Dezember, wird aber sicher schwieriger.

    Ich drück dir die Daumen für die Wohnungssuche. :thumbs_up:

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  • Michaela Bauer
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    • 11. September 2016 um 11:44
    • #13

    Also die Anstellung ist erst zum Jan, hab momentan ein Zimmer in Aussicht, würd als zweiter Mitbewohner zu ner Einzelperson ziehen.

  • Maik
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    • 13. September 2016 um 08:50
    • #14

    Das klingt doch sehr gut.

    Drück dir die Daumen, dass es klappt. :thumbs_up:

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