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  4. Auswanderung Allgemein

Aufenthaltsbewillligung B, weiteres Konto in DT, nebenwohnsitz in DT möglich

  • Michaela Bauer
  • 4. September 2016 um 10:46
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    • 4. September 2016 um 10:46
    • #1

    bei mir steht Anfang 17 auch der Gang in die Schweiz an.

    Mein Vertrag läuft auf 1,5 Jahre, ich würde dann die Aufenthaltsbewillligung B kriegen (noch nicht beantragt, da ich noch keine Unterkunft gefunden hab).

    Ich wollte den Hauptwohnsitz in die Ch verlegen und soweit möglich, einen Nebenwohnsitz bei meinem Vater in dt, hier wohne ich bislang.

    Mein bisheriges Konto in DT wollte ich bestehen lassen, da ich etwa zwei bis drei mal monatlich nach Dt komme.

    Das ist bislang so mein Gedankenkonstrukt, aber nun die Frage, geht das alles so?

    Konto in der Schweiz eröffne ich natürlich, da ich eins fürs Gehalt brauche. Nur Konto eröffnen geht glaub auch nur mit Wohnsitz oder min nem Mietvertrag

  • Maik
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    • 11. September 2016 um 09:22
    • #2

    Hallo Michaela

    Ja, das kannst du genauso machen.

    Die Adresse bei deinem Vater meldest du aber nicht als Nebenwohnsitz an, sondern bleibst ganz normal gemeldet. Dann kannst du ohne weiteres auch dein deutsches Konto weiterführen. Wichtig ist einfach, dass ankommende Post regelmässig geöffnet wird. Denn wichtige Dokumente zählen auch nur bei Zustellung als rechtlich wirksam.

    Richtig Konto eröffnen solltest du erst mit einem Wohnsitz, Mietvertrag oder Ausländerausweis gelten als Nachweis.

    Kleiner Hinweis: Wenn du in der Schweiz eine Steuererklärung machst. Musst du dein Vermögen aus Deutschland mit angeben und versteuern. In der Schweiz gibt es eine Vermögenssteuer, wenn auch eher niedrig. Eine Steuerklärung musst du als Ausländer mit Ausweis B aber erst ab 120'000 Franken Jahreseinkommen oder mit der Niederlassungbewilligung (Ausweis C) für alle Einkommen machen.

    Schöne Grüsse
    Maik

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  • Michaela Bauer
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    • 11. September 2016 um 11:42
    • #3

    Also dann bleib ich in DT ganz normal angemeldet und meld mich in der Schweiz mit den entsprechenden Unterlagen nochmal an.

    Da ich dann in der Schweit Quellensteuer zahle, bekomme ich vom kantonalen Steueramt dann ne Bescheinigung?

    Ich hab hier in DT noch ein Miethaus und muss entsprechend ne Erklärung in Dt machen (groß was rum kommt da steuerlich jedoch nicht), aber es kann ja nicht sein, dass ich das Gehalt Schweiz doppelt versteuern muss.

  • Maik
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    • 11. September 2016 um 18:17
    • #4

    Die Quellensteuer wird jeden Monat auf deiner Lohnabrechnung ausgewiesen und einmal im Jahr bekommst du einen Beleg (Lohnausweis), wo alles sauber aufgelistet wird. In Deutschland brauchst du mit Ausweis B dein Gehalt aus der Schweiz nicht mehr versteuern.

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  • batschy
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    • 11. September 2016 um 18:54
    • #5

    Noch ein kleiner Hinweis dazu.
    Du musst das Gehalt aus der Schweiz zwar nicht versteuern, wird aber als Progessionsgrundlage in D verwendet!

  • Michaela Bauer
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    • 12. September 2016 um 21:22
    • #6

    das weiß ich. Hab in Dt noch ein Mietshaus, aber die Einkünfte sind überschaubar, ich denke, eine Erklärung für beschränkt steuerpflichtige muss ich eh machen. Aber solange die Einkünfte Vermietung unter dem Grundsatz sind, wirkt sich die Progression normalerweise auch nicht aus

  • dede179
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    • 15. September 2016 um 13:39
    • #7

    Kurzer Zwischenruf....

    Ich habe die Grenzgängerbewilligung und würde gerne die Auftenthaltserlaubnis B beantragen. Mir wurde im Rathaus Sankt Gallen UND im Migrationsamt in SG gesagt,

    sie brauchen dafür die Abmeldung von Deutschland, sonst geht das nicht.

    Ich hätte auch gerne die Aufenthaltserlaubnis B und wäre gerne in D weiterhin gemeldet, da auch ich dort alle paar Wochen bin.

    Gibt es dazu eine gesetzliche Regelung / Nachweis auf den ich mich beziehen könnte?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

  • Maik
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    • 15. September 2016 um 16:09
    • #8

    Eine gesetzliche Regelung ist mir dazu nicht bekannt.

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  • Michaela Bauer
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    • 19. September 2016 um 16:30
    • #9

    Also ich hab mal bei der Gemeinde Bülach geguckt, was die brauchen. Von ner Abmeldung stand da nichts.

    Wenn ich mich abmelden würde, hätte das Nachteile für mich in Deutschland.

    Muss ehrlich sagen, nach meiner Erfahrung im dt Staat möchte ich dem Laden so wenig wie möglich an irgendwelchen Abgaben zahlen :pouting_face:

  • flowrider
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    • 25. September 2016 um 20:17
    • #10

    Ich möchte mich in die Diskussion einklinken, da ich auch nächste Woche umziehe und ebensfalls plane meinen Wohnsitz in Deutschland vorerst zu belassen. Meine Fragen dazu wären...

    1. Muss ich dann überhaupt am Tag des Umzugs zum Meldebüro in Deutschland gehn, ich will mich ja nicht abmelden.
    2. Komm ich ohne weiteres aus der deutschen gesetzlichen KV heraus, wenn ich hier noch einen Wohnsitz habe?
    3. Ist mein Lebensmittelpunkt in der Schweiz, wenn ich unregelmäßig am Wochenende (z.b. 2-3x im Monat) meine Freundin in Deutschland in der alten Wohnung besuche, sonst aber in der Schweiz bin?

  • batschy
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    • 26. September 2016 um 07:36
    • #11

    Guete morge flowrider,

    zu 1. nein, musst du nicht, musst aber als 2. Wohnsitz melden, das geht so weit ich weiss sogar per Telefon oder E-Mail
    zu 2. mit der Meldebestätigung bzw. dem Ausländerausweis, solltest du der Krankenkasse glaubhaft nachweisen können, dass du nicht mehr in D. arbeitest und lebst und damit die KK kündigen können.
    3. ja, dein Lebensmittelpunkt ist in der Schweiz, wenn du hier wohnst und arbeitest, dementsprechend musst du dich natürlich nach Schweizer Regeln und Gesetzen anmelden, Führerschein innerhalb vom 12 Monaten umschreiben, ggf. Auto als Umzugsgut mit angeben usw. Du kannst so oft nach Deutschland fahren wie du möchtest, ohne Probleme.

    Wünsche einen guten Start in die neue Woche und Erfolg :CH:
    Beate

  • flowrider
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    flowrider
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    • 26. September 2016 um 10:02
    • #12

    Vielen Dank für die Antworten :winking_face:

  • marconn
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    • 26. September 2016 um 18:25
    • #13

    Hallo,

    das jemand nach einer Abmeldung aus Deutschland fragt habe ich auch noch nicht gehört. Ist der Schweiz eigentlich egal. Bei der Autoausfuhr /Zoll ist das dann schon anders.... :smiling_face:
    Wie Maik sagt, den jährlichen Lohnausweis ( nach Aufforderung vom Finanzamt) an das Finanzamt schicken dann sollte Ruhe sein.

    Und die Wohnsitzregelung in Deutschland ist so: Wenn ich in Deutschland nur einen Wohnsitz habe ist dies automatisch der Hauptwohnsitz. Also Nebenwohnsitz geht nur wenn ich in Deutschland einen weiteren Wohnsitz habe / hätte.
    Ich habe Konto und Wohnsitz etc. in Deutschland und fahre seit knapp 2 Jahren gut damit....


    Gruss
    Mario

  • Bodenseher
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    • 3. Oktober 2016 um 19:05
    • #14

    Hallo zusammen,

    jetzt muss ich hier auch nochmal nachfragen ...

    Bei mir liegt ebenfalls ein unterschriebener Arbeitsvertrag vor und ich muss mich diese Woche entscheiden. Problem ist das ich meine, dass es sich einfach nicht lohnt in die Schweiz zu gehen.

    Ich würde ebenfalls eine B Bewilligung bekommen, habe ebenfalls in D ein Häuschen und wäre 25% auf Dienstreisen. D.h. ich muss jeden Tag ausserhalb der CH in D versteuern plus das Häuschen weil ich ja eine ständig nutzbare Wohnung da hätte.

    Also 75% Steuern in der CH und dann 25% in D, Miete in CH für eine Wohnung (Zimmer), Lebenshaltungskosten CH, Krankenkasse, ... alles in allem zusätzliche Nebenkosten von 2000-2500,-CHF. Das mehr an Netto wird dadurch fast aufgefressen und der Steueraufwand verdoppelt sich.

    Ich kann keinen wirklichen Vorteil mehr finden.

  • Attila
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    Attila
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    • 4. Oktober 2016 um 23:07
    • #15
    Zitat von Bodenseher

    .....
    Ich würde ebenfalls eine B Bewilligung bekommen, habe ebenfalls in D ein Häuschen und wäre 25% auf Dienstreisen. D.h. ich muss jeden Tag ausserhalb der CH in D versteuern plus das Häuschen weil ich ja eine ständig nutzbare Wohnung da hätte.

    Also 75% Steuern in der CH und dann 25% in D, Miete in CH für eine Wohnung (Zimmer), Lebenshaltungskosten CH, Krankenkasse, ...


    Ich kann keinen wirklichen Vorteil mehr finden.

    Hallo Bodenseher,

    ich kann Dich jetzt nich ganz folgen. Wenn Du eine B-Bewilligung hast, dann bist du (nur) in CH steuerpflichtig. Was haben deine Dienstreisen damit zu tun? Es gibt keine anteilige Versteuerung in der Abhángigkeit der in CH/außer CH verbrachten Tagen (bis auf das Anfangs- und evtl. Endjahr des Aufenthaltes in CH). Auch Dein Haus in DE müßte als Vermögen (abzüglich evtl. Baukredit(e)) in CH angegeben und mitversteuert werden. So lange Du (z.B. weil Dein Jahresgehalt CHF 120k nicht erreicht) aber Quellensteuer bezahlst, spielt das auch keine Rolle. KV-, RV-Beiträge musst Du in DE auch nicht mehr zahlen, also der einzig wesentliche Plusposten bleibt die Wohnungsmiete (und natürlich die höhere Lebenskosten).
    Neukalkulation starten??? :winking_face:

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