Hallo zusammen
Im Schweizer Radio und bei "20 Minuten" habe ich gerade von den Beschlüssen des Nationalrates gehört/gelesen.
Dabei geht es hauptsächlich darum, dass man die Niederlassungsbewilligung C nur noch bei der Erfüllung gewisser Integrations-Richtlinien bekommt. Es wird aber auch angesprochen, dass die Kantone bei der Erteilung der Aufenthaltsbewilligung B bestimmte Vereinbarungen zur Integration verlangen können. Zudem soll der Familiennachzug erschwert werden.
Soll das nun generell gelten oder bleibt für EU-Bürger alles beim Alten?
Meine große Vorfreude auf den Start in der Schweiz im kommenden Februar hat nun einen kleinen Dämpfer bekommen. Gerade wenn meine Familie dann im Sommer nicht nach kommen kann.