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Steuererklärung mit Aufenthaltsbewilligung B unter 120'000 CHF

  • Nina
  • 20. September 2016 um 08:07
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    Nina
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    • 20. September 2016 um 08:07
    • #1

    Guten Morgen Zusammen,
    ich bin mittlerweile gut ein Jahr in der Schweiz und habe mich gut eingelebt.
    Vielen Dank schon mal an alle die mir damals schon viele Fragen beantwortet haben :red_heart:

    Langsam kämpfte ich mich in die kleineren Themen wie Vorsorge (3. Säule), Zusatzversicherungen und eben auch Steuererklärung vor. :kissing_face:

    Mein Wissensstand war, dass man mit B und den ersten 5 Jahren Quellensteuer, keine Steuererklärung abgeben muss, solange man unter einem Jahresgehalt von 120'000 CHF brutto liegt.
    Das wurde mir beim Durchforsten der Beiträge auch so von euch bestätigt.

    Jetzt hat mich gestern mein Chef (aus der Niederlande) ganz entsetzt angeschaut, als ich Ihm gesagt habe, dass ich keine Steuererklärung abgegeben habe.
    Er hat das in seinen ersten 5 Jahren wohl trotzdem gemacht (mit Hilfe eines Steuerberaters) und dort Arbeitsweg, Arbeitskleidung, Essen in der Arbeit etc abgesetzt und wohl auch das Geld auch zurückbekommen.

    Meine Frage an euch: Hat das von euch auch schon mal jemand gemacht? Ist es wirklich zu empfehlen, dass man sich einen Steuerberater sucht oder kann man das vielleicht auch alle hinbekommen?

    Vielen Dank schon mal für Eure Antworten und vielleicht ergibt sich daraus ja auch ein Tipp für alle die noch Quellensteuerpflichtig sind :grinning_squinting_face:

  • Frank
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    • 20. September 2016 um 15:07
    • #2

    Ich bin erst seit etwas über drei Monaten hier.
    Habe mal mit dem Steueramt telefoniert und die haben mir gesagt, dass man auch bei der Quellsteuer bestimmte Beträge steuerlich geltend machen kann.

    Dazu muss man den "Antrag für quellensteuerpflichtige Arbeitnehmende auf Neuveranlagung der Quellensteuer" ausfüllen und mit Belegen ans Steueramt schicken.

    Was dann genau passiert, weiß ich aber auch noch nicht. Werde da Anfang des neuen Jahres noch mal bei denen anrufen :smiling_face:

  • Maik
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    • 23. September 2016 um 18:44
    • #3

    Hallo Nina

    Die Empfehlung deines Chefs macht nur Sinn, wenn du genug zum Absetzen hast, dass trifft im allgemeinen bei jemanden aus dem Kader schneller mal zu. Ob es für dich persönlich Sinn macht, kann man ohne Details zu Wissen schlecht beurteilen. Wenn du einen langen Arbeitsweg hast oder wenn die Höhe deines Einkommens sehr unregelmässig ist, kann es sich rechnen, sonst denke ich nicht. Schliesslich müssen zumindest die Kosten für den Steuerberater mindestens reingeholt werden.

    Schöne Grüsse
    Maik

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  • Nina
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    • 24. September 2016 um 18:27
    • #4

    Hallo Maik, Hallo Frank,

    Danke für eure Antworten.
    Ich hab jetzt auch noch ein bisschen zu dem Thema recherchiert und hab leider wirklich nicht viel schlaues gefunden.
    Maik, wie du schon sagst, der Steuerberater muss sich lohnen und da mein Chef in einer anderen "Liga" spielt :winking_face: lohnt es sich für ihn sicher mehr.

    Sollte ich dennoch vernünftige Informationen finden, die man dann auch selbst bearbeiten/ ausfüllen kann, geb ich euch natürlich wieder Bescheid!

    Wünsch euch allen noch einen schönen sonnigen Samstag und ein gutes Wochenende!

  • marconn
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    • 26. September 2016 um 18:14
    • #5
    Zitat von Nina

    Guten Morgen Zusammen,
    ich bin mittlerweile gut ein Jahr in der Schweiz und habe mich gut eingelebt.
    Vielen Dank schon mal an alle die mir damals schon viele Fragen beantwortet haben :red_heart:

    Langsam kämpfte ich mich in die kleineren Themen wie Vorsorge (3. Säule), Zusatzversicherungen und eben auch Steuererklärung vor. :kissing_face:

    Mein Wissensstand war, dass man mit B und den ersten 5 Jahren Quellensteuer, keine Steuererklärung abgeben muss, solange man unter einem Jahresgehalt von 120'000 CHF brutto liegt.
    Das wurde mir beim Durchforsten der Beiträge auch so von euch bestätigt.

    Jetzt hat mich gestern mein Chef (aus der Niederlande) ganz entsetzt angeschaut, als ich Ihm gesagt habe, dass ich keine Steuererklärung abgegeben habe.
    Er hat das in seinen ersten 5 Jahren wohl trotzdem gemacht (mit Hilfe eines Steuerberaters) und dort Arbeitsweg, Arbeitskleidung, Essen in der Arbeit etc abgesetzt und wohl auch das Geld auch zurückbekommen.

    Meine Frage an euch: Hat das von euch auch schon mal jemand gemacht? Ist es wirklich zu empfehlen, dass man sich einen Steuerberater sucht oder kann man das vielleicht auch alle hinbekommen?

    Vielen Dank schon mal für Eure Antworten und vielleicht ergibt sich daraus ja auch ein Tipp für alle die noch Quellensteuerpflichtig sind :grinning_squinting_face:

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    Zitat von Nina

    Hallo Maik, Hallo Frank,

    Danke für eure Antworten.
    Ich hab jetzt auch noch ein bisschen zu dem Thema recherchiert und hab leider wirklich nicht viel schlaues gefunden.
    Maik, wie du schon sagst, der Steuerberater muss sich lohnen und da mein Chef in einer anderen "Liga" spielt :winking_face: lohnt es sich für ihn sicher mehr.

    Sollte ich dennoch vernünftige Informationen finden, die man dann auch selbst bearbeiten/ ausfüllen kann, geb ich euch natürlich wieder Bescheid!

    Wünsch euch allen noch einen schönen sonnigen Samstag und ein gutes Wochenende!

    Hallo Nina,

    ich würde es auf alle Fälle probieren mit der Steuererklärung, unabhängig vom Lohn. Ich habe es dieses Jahr als Quellsteuerzahler auch machen lassen. Man kann so einiges absetzen , dafür würde ich mir einen Steuerberater nehmen. Dieser kostet um die 80 CHF. Frank hat Recht, du musst bei deinem zuständigen Steueramt das Formular besorgen auf Neuveranlagerung. Das Steueramt schickt nachdem du das Formular zurückgesand hast dann alle Daten an deine Gemeinde wo du wohnhaft bist. Von der bekommst du dann die Steuerunterlagen zugeschickt. Mit denen am besten zum Steuerberater, der sagt dir genau was du benötigst. Im Groben: selbst wenn du in Deutschland noch einen Kredit haben solltest kannst du die Zinsbelastung hier geltend machen. Unterhalt für in Deutschland wohnende Kinder, erhöhte Arztkosten bzw. Zahnarztkosten, Weg zur Arbeit ( soll wohl bald wegfallen, nur noch pauschal dann), gewisse Versicherungen etc.
    Jede Gemeinde im jeweiligen Kanton hat einen Steuersatz. Als Quellsteuerzahler bezahlst du nach Kanton, und das viel zu viel.... Also ich wohne in der 3. günstigsten Gemeinde im Kanton St. Gallen. DIe Steuererklärung brachte mir fast einen Monatslohn als Rückerstattung. Und ich bin kein Kader Angestellter.. Ich muss zwar meinen Quellsteuersatz weiter so hoch zahlen, sehe es aber als Sparbuch und hole mir einen Grossteil über die Steuererklärung wieder. Gruss Mario

  • tfb
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    tfb
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    • 7. April 2017 um 11:20
    • #6

    Hallo, falls das noch aktuell ist

    Also es gibt mehrere Gründe die Du beachten solltest wenn du überlegst freiwillig die Steuererklärung zu machen:
    - Der Quellensteuersatz ist ein Durchschnittssatz des Kantons. Je nach Gemeinde kann es sogar sein, dass Du bei richtiger Veranlagung MEHR Steuern zu zahlen hast (bei mir in Zürich ist das aktuell so...)
    - Bei der Steuererklärung musst Du Dein Vermögen angeben.. alle Aktien, Konten, Guthaben die Du weltweit hast... sind offenzulegen; Je nach Deiner persönlichen Situation zahlst Du dann auch eine Vermögenssteuer
    - Bist Du einmal veranlagt, musst Du jedes Jahr eine Steuererklärung einreichen

    Es gibt ein Programm, nennt sich Dr. Tax... kostet 30-40CHF und Du könntest damit alle Daten mal eingeben und rumspielen, ob es sich für Deinen Fall lohnen würde...

    Das zu meinen Gedanken.... Viele Grüsse

  • hankey
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    hankey
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    • 7. April 2017 um 20:55
    • #7

    Hallo,

    also zum Thema Steuererklärung sollte man diese je nach Arbeitssituation einreichen, da evtl. Sachverhalte bestehen, durch die Du eine Steuerrückzahlung erhalten kannst.

    Ich selbst habe zum Beispiel einen täglichen Arbeitsweg von ca. 80 km (hin und zurück), das sind immerhin 400 km pro Woche. Da ich nachweisen kann, dass ich mit dem privaten PKW mehr als 60 Minuten am Tag gegenüber den öffentlichen Verkehrsmitteln einsparen kann, erhalte ich hier eine Fahrkostenerstattung bis maximal 6.000 Fr., die ich vom steuerbaren Einkommen absetzen kann. Zusammen mit der Erstattung von Verpflegung und dem Pauschalbetrag für sonstige Berufskosten hab ich hier allein schon 10.000 Fr. Abzug!

    Dazu kommt noch die Anrechenbarkeit der KV-Prämien. Als alleinstehende Person sind das nochmal 2.000 Franken zusätzlicher Abzug. Die Quellensteuer wird je nach Deiner Steuerklasse direkt von Deinem Brutto abgezogen, d.h. die Basis ist fest definiert. Das Steueramt kann natürlich nicht wissen, was Du so für Berufsauslagen u.s.w. hast. Die abgezogene Quellensteuer richtet sich je nach Deinem Quellensteuer-Tarif, der sich nach Deiner aktuellen Lebenssituation richtet, d.h. es kann durchaus sein, dass Du als Quellensteuer-Pflichtiger viel viel mehr Steuern zahlst als Du eigentlich müsstest.

    Ausserdem ist die Schweizer Steuererklärung viel viel einfacher als die deutsche. Sie korrekt auszufüllen ist, wenn man schonmal eine deutsche Steuererklärung ausgefüllt hat, nun wirklich überhaupt kein Problem :smiling_face:

  • PatrickSG
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    PatrickSG
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    • 4. Mai 2017 um 14:07
    • #8

    Das kommt auf deine individuelle Situation an. Je nach Gemeinde u. Kanton unterscheiden sich die steuerlichen Regelungen. Wichtig ist, wie bereits beschrieben, dass du nach erstmaliger Einreichung für die Folgejahre verpflichtet bist zur Abgabe.

    Ein Hinweis noch: Vorsicht bei pauschalen Aussagen, wie Arbeitsweg rechnet sich auf jeden Fall usw. Du musst individuell schauen, was sich bei dir lohnt. Bsp.: selbst bei täglichen Arbeitswegen von 100 km ist die Anrechenbarkeit u.a. im Kanton St. Gallen auf die Kosten eines GA ab 2016 (Veranlagungsjahr) begrenzt. Auch Pauschalabzüge für bspw. Berufskosten sind unterschiedlich. Schau dir am besten die Steuersoftware deines Kantons mal in Ruhe an u. nimm dir die Zeit einmal durchzurechnen (ist selbsterklärend u. leichter als die deutsche StErkl.). Du kannst dir einen Näherungswert für die Steuerschuld ausrechnen u. dann vergleichen. Kannst ja dann immernoch entscheiden, ob du elektronisch einreichst oder nicht.

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