Hallo liebe Forumgemeinde,
ich habe eine kurze Frage.
Meine Frau und ich werden zum 01. Januar 2017 in die Schweiz ziehen (JUHU ). Mein Arbeitsvertrag in der Schweiz läuft aber erst ab dem 01. Februar 2017.
Meine Frau wird ab Anfang des kommenden Jahres aktiv nach einer unbefristeten Stelle in der CH suchen. Sie hat dann noch Anspruch auf Arbeitslosengeld aus Deutschland, für eine Frist von glaube ich 3, max. 6 Monaten.
Dies sind kurz die Fakten!
Meine Frage wäre nun, gibt es für uns irgendetwas besonders zu beachten? Kann ich einen Mietvertrag vor Antritt der Arbeitsstelle unterschreiben? Muss ich mich für den einen Monat beim Amt als "arbeitslos" oder "arbeitssuchend" melden? Unterstützung, finanzieller Art, gibt es sicher nicht, oder?!
Sorry für diese komischen Fragen aber wir sind da noch jungfräulich.
Danke