Recht spontaner Umzug in die Schweiz, diverse steuerliche Fragen tun sich auf...

  • Liebes Forum, lieber Maik,


    danke dass es Euch gibt, ich habe hier auf dem Forum und auf der Seite schon viel nütztliches erfahren.


    Zu mir, ich beende Anfang Dezember ein Medizinstudium in Deutschland und ziehe - so alles gut klappt - Mitte Dezember nach Basel(Land), um als Assistenzarzt zu arbeiten.


    :CH:


    Die private Situation ist ein wenig kompliziert. Meine Frau und ich befinden uns gerade auf dem Weg zu einer (friedlichen und einvernehmlichen) Scheidung, deren Zeitpunkt wir noch nicht festgelegt haben. Gleichzeitig ist ein gemeinsames Kind unterwegs und wird im April geboren sein.


    Fragen zur Familie


    1. Was ich nirgends finden konnte, ist eine Information ob ich in der Schweiz als verheiratet gelte, wenn meine Frau in Deutschland wohnt und wie das Einkommen von meiner Frau (sie ist selbstständig) im Bezug auf meine schweizer Besteuerung verrechnet werden würde. Die Steuersätze unterscheiden sich ja teils sehr deutlich und es könnte für uns als Paar Sinn machen länger verheiratet zu sein, wenn wir dadurch als Paar mehr verdienen.


    2. Wie funktioniert das mit dem Kindergeld und den Familienzulagen für ein Kind, das im April kommenden Jahres geboren werden würde und in Deutschland bei seiner Mama bleibt? Bei meiner Firma im GAV steht:

    Zitat

    2.6.6.1. Familien- und Unterhaltszulagen
    Mitarbeitende, welche Anspruch auf Familienzulagen haben, erhalten diese wie folgt:

    •  Kinderzulage (bis 16 Jahre) CHF 200.00 pro Monat
    •  Ausbildungszulage (bis 25 Jahre) CHF 250.00 pro Monat

    Mitarbeitende, die Anspruch auf eine Kinder- oder Ausbildungszulage haben, erhalten ebenfalls eineUnterhaltszulage wie folgt:


    •  Bei einer Familienzulage
    •  Bei zwei Familienzulagen
    •  Bei drei Familienzulagen
    •  Bei vier und mehr Familienzulagen

    CHF 400.00 pro MonatCHF 500.00 pro MonatCHF 540.00 pro MonatCHF 570.00 pro Monat

    Gilt das für mich als Ausländer? Gilt es für mich, wenn mein Kind bei der Mutter im Ausland wohnt? Wie verrechnet sich das oder verhält sich das mit dem deutschen Kindergeld?


    Fragen zur Selbstständigkeit


    3. Wie funktioniert das, wenn ich in Deutschland regelmäßig Einkünfte aus gewerblicher und selbstständiger Tätigkeit habe (Umsatz ist über dem Grundfreibetrag, Gewinn möglicherweise darunter), die auf mehreren deutschen Konten landen. Werden diese Einkünfte nach dem Unzug in die Schweiz trotzdem in Deutschland versteuert (mit eigener Steuererklärung hier), oder kann ich das über die schweizer Steuererklärung machen? Muss ich dafür die Einkünfte auf schweizer Konten überführen, oder kann ich meine deutschen Geschäftskonten einfach weiter laufen lassen? Werden die Beträge für die Steuererklärung dann einfach in Franken umgerechnet oder mache ich den Teil in Euro?


    4. Was passiert mit meinen Bank-Konten, falls ich mich in Deutschland abmelde, kann ich als Deutscher mit Wohnsitz und Aufenthalt in der Schweiz ein deutsches Konto weiter führen?


    5. Kann es Sinn machen die Aktivitäten aus 3. zu bündeln und dafür in der Schweiz eine Firma zu gründen, falls sie bei aktueller Konstellation noch unter die deutsche Besteuerung fallen würden?



    Ich bin für jede Antwort sehr dankbar!

  • Hallo Calmforce


    Ich kann nur in meinem Fall sagen zum Thema Konto:
    Bin bei der Ingdiba und obwohl ich kein Deutschen Wohnort mehr haben werde- der liegt ja ab 1.12. in der Schweiz- darf ich das Konto behalten plus Visa Karte. Kommt mir sehr gelegen, denn ich gehe auch in Deutschland einkaufen.
    Wie das mit anderen Konten ist weiß ich nicht.
    Viel Erfolg

  • Hallo


    ich bin bei der Sparkasse, habe auch keinen Wohnsitz mehr in Deutschland und habe kein Problem damit gehabt.
    Ich musste nur einen Antrag "wegen beschränkter Steuerpflicht" (oder so ähnlich) ausfüllen. Die Sparkasse hat meine schweizer Adresse!

  • Hallo Calmforce


    Zur Steuersituation bin ich in deinem Fall leider auch überfragt. Ich würde dir daher raten, dich dazu bei einem Steuerberater in der Schweiz zu informieren. Er kann dir wahrscheinlich genauer sagen, was in deinem Fall Sinn macht.


    Zu den Familien- und Unterhaltszulagen wird dir deine Firma besser Auskunft erteilen können. Dazu gibt es keine allgemeinen Aussagen.


    Schöne Grüsse
    Maik