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Rechtliche und finanzielle Themen bei Auswanderung nach Zürich

  • Seb2910
  • 12. November 2016 um 10:38
  • Seb2910
    4
    Seb2910
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    • 12. November 2016 um 10:38
    • #1

    Guten Morgen zusammen,

    mein Name ist Sebastian, bin Mitte 30 und ich bin ganz neu hier in diesem sehr informativen Forum. Bislang war ich nur stiller Mitleser.

    Ich arbeite als Unternehmensberater seit 3 Jahren eigentlich fast jede Woche zumindest einige Tage in der Schweiz. Anfang 2017 möchte ich gerne komplett von Köln nach Zürich umziehen. Beruflich würde ich nur die Landesgesellschaft innerhalb unserer Company wechseln und zur CH-Niederlassung wechseln, was alles relativ unproblematisch ist. Aber es tun sich trotzdem viele Fragen auf zu denen ich mich sehr gerne mit Euch austauschen möchte.

    Zum Hintergrund: Ich bin Single und habe keine Familie. Werde nach wie vor beruflich auch häufiger in Deutschland sein und bin grundsätzlich sehr flexibel und mobil, d.h. eigentlich seit Jahren wöchentlich immer sehr viel zwischen D und CH unterwegs. Das wird auch zukünftig so bleiben. Grenzgänger bzw Wohnen in D am Bodensee o.ä. kommt eigentlich nicht in Frage, weil ich a) aus finanziellen Gründen gerne aus dem Deutschen Sozialversicherungssystem ausscheiden möchte (Rente etc) und b) mein Schweizer Chef meint, dass man nur in CH richtig "ankommt", wenn man dort auch lebt. Letzteres macht auch Sinn, vor allem weil man Schweizer Kunden und Projekt aus Zürich am Besten und Schnellsten erreichen kann.


    1. Wohnsitz
    Mein Hauptwohnsitz wird wahrscheinlich Zürich werden. Macht es aus irgendwelchen Gründen Sinn, noch einen (Zweit-)Wohnsitz in D zu behalten, bspw bei den Eltern oder einer kleinen Stadtwohnung die man noch vor dem Umzug kauft? Steuerlich oder aus sonstigen Gründen?

    2. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in D
    Sind Einkünfte aus V+V von deutschen Immobilien dann in CH zu versteuern? Wie erfolgt die Besteuerung? Oder gibt es hier spezielle rechtliche Konstruktionen, die man ins Auge fassen könnte? Insbesondere vor dem Hintergrund, wenn man noch weitere Immobilien in D erwerben&finanzieren möchte. Bspw. Übertragung der Immobilien in einen GbR oder sonstige Unternehmensform.

    3. Deutsche PKV
    Die Krankenversicherung ist in CH ja obligatorisch. Ich würde meine deutsche PKV ruhend stellen für den Fall dass man irgendwann wieder zurück nach D geht. Und in CH dann eine neue Krankenversicherung suchen. Oder sollte man noch irgendetwas Besonderes beachten?

    4. Auto kaufen
    Sollte man ein neues Auto besser noch in D oder erst nach dem Umzug in CH kaufen? Was macht da finanziell am meisten Sinn? Oder macht es Sinn, das Auto auf die Eltern in D anzumelden und in CH zu nutzen?

    5. Arbeitsvertrag
    Für mich wird der Standard Arbeitsvertrag von unserer Niederlassung in Zürich gelten. D.h. bei Konditionen wie Urlaubstagen, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigungsfristen etc habe ich keinen Verhandlungsspielraum. Gibt es aus Eurer Erfahrung noch etwas Wichtiges zu beachten oder arbeitsrechtliche Themen, wo man sich nochmal besonders aufschlauen sollte ?

    6. Wohnen in Zürich
    Ich tendiere momentan zu Altstetten oder Oerlikon, weil a) die Company in Oerlikon sitzt und man b) die beste Verkehrsanbindung von diesen beiden Stadtteilen hat. Man ist schnell auf der Autobahn, am HBF und am Flughafen. Der Steuerfuß ist hier relativ hoch. Ein Kollege meinte, dass in Zollikon eine recht grosse deutsche Community ist und der Steuerfuss dort deutlich geringer ist. Was meint Ihr? Oder ist das vernachlässigbar? Es wäre ein Trade-off zwischen niedrigeren Steuern vs. schlechterer Verkehrsanbindung. Ich tendiere aktuell stark zu Altstetten oder Oerlikon, auch weil der Wohnraum dort noch vergleichsweise bezahlbar ist.

    7. Gehalt
    Meine Gehaltsverhandlung steht noch aus. Ich tendiere zu 120.000 CHF all-inkl. Das heisst inklusive Bonus bei Auszahlung von 100%. Spesen und Verpflegungspauschalen würden separat dazukommen.
    Ich habe 7-8 Jahre relevante Berufserfahrung. Studium, Berufsausbildung etc vorhanden. Ist das ein realistisches Gehalt für einen Manager/Projektleiter im Alter von 35 in einer kleinen/mittelständigen Unternehmensberatung (Standort Zürich)?
    Im Vergleich zum Gehalt von deutschen Bekannten in CH ist das Niveau realistisch. Unterhalte ich mich mit Zürchern, tendieren sie eher zu 130-140 TCHF. Ich vermute aber, dass mein Chef eher 110-120 TCH zahlen möchte...


    Es tauchen wahrscheinlich mit der Zeit noch mehr Fragen über Fragen auf....Aber erstmal freue ich mich sehr über einen konstruktiven Austausch.

    Viele Grüsse aus Köln,
    Sebastian

    3 Mal editiert, zuletzt von Seb2910 (12. November 2016 um 11:05)

  • honigbiene111
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    honigbiene111
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    • 14. November 2016 um 07:55
    • #2

    Klar...dass der Chef weniger will...Bei Gehaltsverhandlungen höher ansetzten...dann bekommst Du sicher 120.000...think big.Zu den anderen Dingen enthalte ich mich mal...

  • Maik
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    • 16. November 2016 um 17:34
    • #3

    Hallo Sebastian und Willkommen im Forum

    Ich sehe es ähnlich wie dein Chef. Beruflich und für eine leichtere Integration macht es mehr Sinn direkt in die Schweiz zu ziehen und nicht als Grenzgänger tätig zu sein.

    Zu deinen Fragen:

    • Wenn du keinen konkreten Grund hast, macht es keinen Sinn einen Wohnsitz in Deutschland zu behalten.
    • Ich bin jetzt kein Steuerexperte, aber ich bin der Meinung dass die Einkünfte aus deutschen Immobilien in Deutschland besteuert werden. Ich würde dir aber dafür empfehlen einen Steuerberater zu fragen. Er kann dir sicher dazu ein paar zusätzliche Tipps geben.
    • Siehst du richtig.
    • Wenn der Kauf 6 Monate vorm Umzug stattfindet, macht es finanziell am meisten Sinn dein Auto in Deutschland zu kaufen. Wenn es weniger als 6 Monate sind, würde ich es mir in der Schweiz kaufen. Auf die Eltern in D anzumelden und in der Schweiz nutzen macht in deinem Fall keinen Sinn.
    • Kommt mir spontan nichts in den Sinn.
    • Für die ersten 5 Jahre zahlst du eh Quellensteuer, da ist dir der Steuerfuss der Gemeinden eh egal. Nur der Wohnkanton spielt für die Berechnung der Quellensteuer einer Rolle.
    • Gehaltsverhandlung kommen ganz auf die Sparte an. In Zürich kann man aber allgemein betrachtet immer etwas mehr verlangen, als in den meisten anderen Kantonen.

    Schöne Grüsse
    Maik

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  • Seb2910
    4
    Seb2910
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    • 26. November 2016 um 16:04
    • #4

    Vielen Dank für Eure Rückmeldungen.

    Ich habe zwischenzeitlich zugesagt und werde also in 2017 in die Schweiz kommen :smiling_face:


    Zum Thema Quellensteuer in den ersten 5 Jahren:
    Ich habe jetzt gelesen, dass diese Regelung nur für Einkommen unter 120.000 CHF gilt, was bei mir nicht zutrifft da mein Gehalt leicht darüber liegt.

    Bei den comparis-Rechner zahle ich bei der "ordentlichen Veranlagung" am Bsp Zürich mehr (Einkommen-)Steuern als bei der Quellensteuer.
    Wenn man die Einzahlungen in die Säule 3a geltend macht und somit sein "steuerbares Einkommen" reduziert, kommt man wieder mehr oder weniger auf dieselbe Steuerlast heraus.

    Ich habe das so verstanden, dass bei Quellensteuer das Bruttoeinkommen herangezogen wird und bei der normalen Einkommensteuer das steuerbare Einkommen.


    Ich hoffe, es ist jetzt nicht nachteilig wenn das Bruttoeinkommen etwas über der 120 TCHF Grenze liegt. Fragen über Fragen.....

  • Attila
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    Attila
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    (noch) BW
    • 27. November 2016 um 00:54
    • #5

    Hallo Seb,

    und wie hast du das steuerbare Einkommen gerechnet? Das ist nämlich ein Kapitel für sich. Grundsätzlich geht man da aus der Nettosumme aus (soweit hast du es richtig gemacht) und dann kommen noch die ganzen Abzüge. Säule 3a ist auch OK, es gibt aber noch sehr viele Abzugsmöglichkeiten (absolut individuell) die man so pauschal im Voraus sicherlich nicht kalkulieren kann. Grundsätzlich sollte man als Wohnsitz eine Gemeinde mit niedrigem Steuerfuss aussuchen (aber Vorsicht, die Relation zu Mietkosten beachten) und einfach draufkommen lassen. Es ist ja eh kein Wunschkonzert, wenn du über 120Tsd liegst, musst du normal versteuern, das egzakte Ergebnis siehst du also zuerst nach einem Jahr. Übrigens, du wirst weiterhin quellenbesteuert, dann musst du eine ordentlichr Steuererklärung im nächsten Jahr abgeben und den Differenz dann bezahlen oder rückerstatten lassen. So funktioniert es bis du die C-Bewilligung bekommst...
    Wenn du vorab schon ganz sicher gehen willst, musst du auf jedem Fall einen Steuerberater aufsuchen oder die Züricher Steuergesetze sehr tiefgehend studieren... :smiling_face:

    Gruss: Attila

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