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Erster Monat in der Schweiz! Versicherungen & Kosten!!!

  • RobLenaHH2016
  • 22. November 2016 um 17:33
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    • 22. November 2016 um 17:33
    • #1

    Hallo Zusammen,

    ich habe eine Frage zu div. Themen nach Ankunft und Einzug in der Schweiz.

    Punkt: Versicherungen

    Aktuell haben wir noch keine Versicherungen für die CH abgeschlossen, schon deswegen weil wir noch kein CH Bankkonto haben. Welche Versicherungen sollten unbedingt vor dem Umzug abgeschlossen werden und welche haben noch Zeit (also 1-2 Monate nach Ankunft)???
    - Krankenversicherung
    - Autoversicherung
    - Privat- und Hausrat
    - Rechtsschutz

    Und wenn Versicherungen vor dem Umzug abzuschließen wären, wie ist der Punkt "kein CH Bankkonto" zu behandeln? Oder ist die Frage damit schon beantwortet? :grinning_squinting_face:

    Punkt: zu erwartende Kosten im 1. Monat

    Mit welchen ungefähren Kosten ist in etwa im 1. Monat in der CH zu rechnen? Also Behördengänge, Anmeldungen und so weiter...

    Danke für Eure Hilfe!

    LG :CH:

  • Attila
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    Attila
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    • 22. November 2016 um 20:06
    • #2

    Halihallo,

    zum Punkt Versicherungen:
    Wie weit seid ihr eigentlich, Wohnung schon erledigt? Weil Privathaftpflicht- und Hausratversicherung braucht ihr ja eigentlich spätestens ab Wohnungsübergabe (meistens muss man aber den Nachweis bereits beim Abschluss des Mietvertrages vorlegen können).
    Autoversicherung? Was meint ihr da? Fahrt ihr mit DE Kennzeichen drüber, greift euere deutsche Versicherung (und das Auto ummelden braucht ihr erst innerhalb von 12 Monaten).Wollt ihr gleich ein Auto in CH kaufen, müsst iht natürlich gleich die Versicherung abschliessen.
    RS sicherlich gut sofort, da kann man aber auch einen Monat warten (bei den meisten gibt es eh ein Wartefrist, bis die Versicherung greift).
    Bei der KV habt ihr eigentlich auch 3 Monate Zeit, aber es kann durchaus vorkommen, dass diese (ungeachtet der Rechtslage) bereits früher gefordert wird. Da würde ich sicherlich nicht warten.
    Aber wegen den Kosten würde ich den Kopf nicht zerbrechen. Es ist ja kein Basar -Versicherung gegen Bargeld-, bis die erste Beitragsrechnung kommt (mit Zahlungsziel von x Tagen) ist der Monat schnell rum, und das erste Gehalt da.
    Genauso ist es kein Thema, dass ihr noch kein CH Konto habt. Sämtliche Rechnungen könnt ihr natürlich auch vom deutschen Konto aus bezahlen, als Zahlungsmodi sollte man bei den schweizer Firmen dann sinngemäß kein LSV angeben. :smiling_face:

    :flag_Switzerland:

  • RobLenaHH2016
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    • 22. November 2016 um 22:14
    • #3

    Grüezi,

    stimmt...da muss ich erstmal ein paar Punkte aufklären.

    1) Wohnung haben wir schon erledigt. Einzug Anfang Januar.
    2) Wir fahren mit unserem Auto rüber und haben noch das D-Kennzeichen.

    Aber ich denke alle Punkte soweit verstanden. Danke :winking_face:

  • Mimi
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    Mimi
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    • 22. November 2016 um 22:22
    • #4

    Hi

    Also wir haben keine Versicherung vorher abgeschlossen. Alles erst als wir hier waren. Auch die Privat Haftpflicht. Unsere Vermieter haben keinen Nachweis verlangt.
    Die anderen die einen verlangt hätten, haben gesagt, wenn wir erst neu in die Schweiz ziehen reicht es wenn wir ihnen den Nachweis dann innerhalb des ersten Monats schicken ( auf die Wohnung haben wir uns dann aber gar nicht beworben)
    Und dann ist es wie Attila sagt, bis sie Rechnungen da sind + dem Zahlungsziel ist das erste Gehalt locker da.

    Anmeldung bei der Gemeinde ist das erste was du machen musst. Ohne diesen Nachweis keine Krankenkasse und wesentlich höhere Kontoführungsgebühren bei den meisten Banken. Ohne Ausländerausweis kein Telefon und Internet (zumindest hier in Zürich haben die drei Anbieter bei denen ich gefraagt hatte - Swisscom, UPS und Sunrise - das verlangt.

    Macht euch nicht unnötig vorher stress.

    Anmeldung waren hier knapp 150 CHF glaube ich. Ansonsten habe ich vllt. 400 CHF im ersten Monat ausgegeben. Ist aber sicher kein Maßstab, da ich jedes WE noch nach D gefahren bin, weil Family noch hier war und erst später nachkam.

    Gruss
    Mirjam

  • Attila
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    • 23. November 2016 um 00:03
    • #5
    Zitat von Mimi

    Anmeldung bei der Gemeinde ist das erste was du machen musst. Ohne diesen Nachweis keine Krankenkasse und wesentlich höhere Kontoführungsgebühren bei den meisten Banken. Ohne Ausländerausweis kein Telefon und Internet (zumindest hier in Zürich haben die drei Anbieter bei denen ich gefraagt hatte - Swisscom, UPS und Sunrise - das verlangt.

    Stimmt vollkommen. Ergänzend dazu kann ich sagen, dass nicht nur in Zürich und nicht nur bei den erwähnten drei Firmen sondern generell bei jeder Geschichte mit Vertrag mit/ohne Mindestlaufzeit, Abo, Internet, Handy, usw. bei jedem Anbieter/Firma die Nummer des Ausländerausweises gefordert wird. Ohne dieser Nummer läuft praktisch nichts. Es ist ja nicht allzu schlimm, da die Bewilligung recht schnell da ist (ca. 2-4 Wochen sollte man schon rechnen), aber diese Tatsache muss man bei der Planung einfach beachten....

    :flag_Switzerland:

  • Marty
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    • 23. November 2016 um 16:52
    • #6

    Hallo Zusammen,

    ....ich bin neu hier bei euch und verfolge dieses Forum schon einige Zeit. Danke Maik, dass es das Forum gibt.

    Jetzt meine Frage, wo ich gerade überhaupt nicht weiter komme.

    Versicherung für PKW

    Ich nehme mein PKW mit deutschen Kennzeichen mit, jedoch hat mir meine Versicherung gesagt, dass sie mein Auto in der CH nicht weiter Versichern können.Ist das bei eurer Versicherung auch so gewesen? An mein Auto hängt leider auch noch ein Kredit dran, da tun sich dann auch wieder neue Probleme auf. In der CH hat man ja 1Jahr Zeit, dann muss das Auto umgemeldet sein,...zwecks Steuern...richtig...???

    Wie muss ich denn jetzt vorgehen ???

    Mir als erstes eine CH Versicherung wählen ???,aber die versichern doch bestimmt kein Auto mit deutschen Kennzeichen...oder doch ???

    ....zudem bin ich jetzt auch noch etwas überrascht, dass die Bewilligung 2-4 Wochen dauert und man ohne die fast nichts an Verträgen abschließen kann.
    Wie soll ich denn bitteschön Internetfähig sein, wenn die Bewilligung sooo lange dauert ??

    Kann man die Bewilligung schon vorab beantragen, sobald man eine Wohnung hat ?...aber noch nicht gezügelt ist ??

    Danke im Voraus und herzliche Grüsse in die Schweiz :CH:
    Martina

  • Mimi
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    • 23. November 2016 um 17:35
    • #7

    Hallo Martina

    Ich muss gestehen dass ich unsere Versicherung einfach nicht gefragt habe. Die PKW Versicherungen in CH versichern keine dt. Autos stimmt. Aber du kannstbdein Auto ja einfach so schnell ala möglich um melden.
    Wir haben uns eine Versicherubg gesucht uns angemeldet und angegeben dass wir neu in der Schweiz sind. Dann war das kein Problem. Mit diesem Versicherungsnachweis, Fahrzeugpapieren und der Zoll Bescheinigung gehst du zum Straßenverkehrsamt und bekommst einen Termin zur Einlösung. Das dauert bei uns ca
    3 Wochen. Bis dahin wollte niemand den Auslanderausweia sehen. Bei der Einlösung vermutlich schon, da kann ich dir morgen mehr sagen :smiling_face:
    Aber nach 3 Wochen hast du den meistens.

    Anmelden in der Schweiz kannst du dich erst mit Einzug bzw. Beginn des Mietverhältnisses. Ob du vorher schon den Ausländer aus weiß beantragen kannst weiss ich nicht, bezweifle es aber.

    Gruss Mimi

  • Attila
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    • 23. November 2016 um 21:32
    • #8
    Zitat von Marty

    ....zudem bin ich jetzt auch noch etwas überrascht, dass die Bewilligung 2-4 Wochen dauert und man ohne die fast nichts an Verträgen abschließen kann.
    Wie soll ich denn bitteschön Internetfähig sein, wenn die Bewilligung sooo lange dauert ??

    Hallo Martina,
    willkommen im Forum. :smiling_face:

    Internet? Ganz einfach: mit einer Prepaid-SIM-Karte vom x-beliebigen Mobilfunkanbieter.
    Mit der Beantragung der Bewilligung kenne ich den Ablauf so: sobald du eine Adresse hast (also Mietvertrag abgeschlossen) kannst du ab Datum (Beginn) des Vertrages deine Bewilligung beantragen, welche mit diesem Anfangsdatum ausgestellt wird. Es besteht also durchaus die Möglichkeit, dass man zum Einzug den Ausweis bereits in der Hand hat. Der Arbeitsvertrag muss ja auch abgeschlossen sein, und möglichst mit einem zeitnahen Arbeitsantritt, sonst müsste man noch beweisen, das man für die Übergangszeit zw. Umzug und Arbeitsanfang über genügend Finanzen zum Leben verfügt.
    Diese Information stellt nur mein Kentnisstand dar und kann auch je nach Kanton/Gemeinde anders sein!)
    Sicherlich gibt es dazu auch Infos aus erster Hand von den Forumskollegen.
    Also keine Angst, es ist nicht so kompliziert wie manchmal aussieht.

    LG: Attila

    :flag_Switzerland:

  • Attila
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    • 23. November 2016 um 21:56
    • #9
    Zitat von Mimi


    Anmelden in der Schweiz kannst du dich erst mit Einzug bzw. Beginn des Mietverhältnisses. Ob du vorher schon den Ausländer aus weiß beantragen kannst weiss ich nicht, bezweifle es aber.

    Sorry, das habe ich vorhin vergessen. Die Anmeldung muss auch vor der Antragsstellung erfolgen, aber man sollte sich ja ohne weiteres vorab anmelden können (ich meine: habe z.B. Mietvertrag ab 01.01.2017 in der Hand, damit kann ich aber bereits am 10.12.2016 zur Gemeinde gehen und mich dort "mit Wirkung vom 01.01.2017" anmelden.) Somit hätte man sämtliche Unterlagen zusammen, um den Antrag auf die Bewilligung im Voraus zu stellen. Ich denke, das wäre sogar der "Wunschweg" der Behörden, was man aber eher andersrum macht.

    :flag_Switzerland:

  • S.Oliver
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    • 24. November 2016 um 13:15
    • #10

    Hallo Martina

    Willkommen im Forum!

    Aus aktuellem Anlass kann ich dir was zur PKW-Versicherung sagen. Ich habe bei meiner Versicherung (R+V) meine Situation bzw. mein Wunsch-Vorgehen beschrieben und gefragt, ob meine Deutsche Versicherung für eine Übergangszeit von etwa 3 Monaten auch in der Schweiz gilt.
    Klare Antwort: Ja!

    [Blockierte Grafik: http://www.greatemu.de/wp-content/uploads/Banner.jpg]

    Über meine Erlebnisse und Erfahrungen zu meiner Auswanderung berichte ich nun in meinem Blog.

  • Marty
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    • 24. November 2016 um 17:53
    • #11

    Hallo Zusammen und ein Grüezi in die Schweiz

    Vielen herzlichen Dank für eure Information, die mir weitergeholfen hat.
    Ich fange meinen neuen Job zum 1.2.17 in Winterthur an und freue mich wirklich riesig darüber, jedoch habe ich bis jetzt immer noch keine passende Whg. gefunden.
    Hoffe es klappt bald und dann kann es endlich weiter gehen.

    Liebe Grüsse an euch..... :smiling_face:

  • Marty
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    • 20. Dezember 2016 um 18:17
    • #12

    Hallo Zusammen

    Nochmals eine Frage zur Anmeldung in der Gemeinde CH

    Um mich in vorab bei meiner Gemeinde anzumelden, bräuchte ich da nicht erstmal die Abmeldung von meiner deutschen Gemeinde ?
    Die Schlüsselübergabe für meine neue Whg. ist am 13.1.17 und der Umzug erfolgt dann genau eine Woche später. Würde mich halt sehr gerne schon am 13.1.17 in der Gemeinde anmelden, damit ich die Bewilligung schneller in den Händen habe....zwecks Versicherungen und Konto anmelden.
    Hat da jemand Erfahrung gemacht oder weiss jemand ob dies machbar ist???

    Danke an Euch.... :smiling_face:

  • Attila
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    • 21. Dezember 2016 um 00:54
    • #13

    Hallo Martina,
    nein, eine Abmeldung aus D wird in der Regel nicht verlangt (obwohl aus dem Kanton St.Gallen auch vom Gegenteil berichtet wurde), aber du kommst ja nach Winterthur, in Kanton ZH ist das keine Frage...
    Anmeldung: klar kannst du dich bereits am 13. anmelden, wenn der Mietvertrag entsprechend lautet ist das auch kein Thema.
    Gruss: Attila

    :flag_Switzerland:

  • Mimi
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    • 21. Dezember 2016 um 20:56
    • #14

    ich bin mir da nicht so sicher. Ich musste in Zürich die ab gestempelten Papiere vom Zoll - also das Übersiedlungsformular abgeben
    Und das gibt es ja erst bei Umzug.

    Nur Mietvertrag reicht definitiv nicht. Mein Mann und Kinder sind nachgekommen (3 Monate später) und obwohl mein Mann im Mietvertrag ja mit drin steht konnte er sich erst nach Umzug mit Zollfomular anmelden. Wir hatten extra gefragt. Waren sogar schon persönlichen auf dem Amt.

    Da hilft nur fragen in deiner Wohngemeinde, scheint ja sehr unterschiedlich gehandhabt zu werden.

    Gruss Mirjam

  • Attila
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    • 21. Dezember 2016 um 23:28
    • #15

    Hallo Mimi,

    da komme ich jetzt aber ganz schön durcheinander. (Auch) In der Schweiz gibt es eine Anmeldepflicht. Nach der obigen Logik, kann ich mich aber erst anmelden, wenn ich umziehe (aber richtig mit Hab und Gut).
    Bei den Zollvorschriften (betr. Übersiedlung) heisst es wieder: "Das Übersiedlungsgut muss im zeitlichen Zusammenhang mit der Wohnsitzverlegung eingeführt werden, d.h.spätestens innerhalb von 2 Jahren ab Datum der Wohnsitzverlegung."
    Also die Wonsitzverlegung muss zuerst erfolgen, das Übersiedlungsgut kann bis zu zwei Jahren danach eingeführt werden.
    Gibt es da nicht ein riesiger Widerspruch?
    Aber auch praktisch betrachtet: ich kann doch in die Schweiz ziehen und zuerst in einem Wohnheim, im Hotel, bei Freunden, oder sonstwo wohnen? Dort muss ich mich anmelden, aber ich habe noch kein "Übersiedlungsgut". Ich habe mein Arbeitsvertrag, gewöhnlich mit Probezeit, aber ich sollte mir für mindestens 1 Jahr eine Wohnung mieten, um dorthin übersiedeln zu können? Und wenn der AG (oder der AN) sagt: nee, passt mir nicht, dann hat man die Mietwohnung am Hals?
    So passt es gar nicht zusammen. Auch hier im Forum wurde ja oft berichtet, dass man zuerst eine Übergangswohnmöglichkeit genommen hat, da die Wohnungssuche von DE aus eh umständlich bis unmöglich ist. Was passiert ja in so einem Fall? Ohne Übersiedlung mit Zollpapieren gibt es keine Anmeldung, ohne Anmeldung keine Bewilligung, ohne Bewilligung keine Arbeit?
    Oder: Übersiedlungsformular proforma ausfüllen, das komplette Umzugsgut als Nachsendung anmelden und schon erledigt?
    Wer hat sonst noch Erfahrungen damit?

    P.S.: Noch ein extremes Beispiel: ich habe Geld wie Sand am Meer (schön wäre es :D), ich will ein neues Leben anfangen, ich kaufe alles in der CH, folglich habe ich kein Umzugsgut. Was habe ich dann mit den Zollbehörden zu tun? Kriege ich dann keine Anmeldung???

    :flag_Switzerland:

  • Carina
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    • 22. Dezember 2016 um 11:37
    • #16

    Liebe alle
    ganz grundsätzlich sind die (i) Verzollung vom Umzugsgut und die (ii) Anmeldung in der Gemeinde (oder beim Migrationsamt oder beides) zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte. Man braucht nicht zwingend für die Anmeldung bei der Gemeinde/Migrationsamt einen "Stempel" vom Zoll. Die (iii) Abmeldung in DE spielt für Sachverhalte in der Schweiz üblicherweise keine Rolle.

    ABER: Natürlich muss die Gemeinde, die über die Anmeldung im Ort, oder das Migrationsamt, das über die Aufenthaltsbewilligung entscheidet, prüfen, ob der dargelegte Sachverhalt "jemand zieht an einen bestimmten Ort / in die Schweiz zum Arbeiten" anhand der vorgelegten Unterlagen hinreichend nachgewiesen ist. Um dies zu tun, kann die Behörde - in gewissen Grenzen - allenfalls auch noch Unterlagen anfragen, welche nicht auf den üblichen Listen und Merkblättern auftauchen (z.B. Zollformulare).
    Meine persönliche Erfahrung ist hier jedoch: wenn ich dem Behördenmitarabeiter nachvollziehbar erklären kann, weswegen ich zu einem bestimmten Zeitpunkt X ein bestimmtes Formular A noch nicht habe, dann findet sich in der Regel auch eine alternative Lösung (anderer Beleg, späterer Zeitpunkt, etc.).

    Nach meiner persönlichen Erfahrung sind die Schweizer Behördenmitarbeiter vielfach (sicher nicht alle) sehr viel weniger pedantisch als die deutschen. Es hilft meistens sehr, wenn man mit den Menschen freundlichen spricht und vielleicht auch von sich aus eine Alternative anbietet. Meine persönliche Erfahrung ist wie gesagt, dass hier in der Praxis die Dinge vielfach einfacher laufen, als wir es uns mit unserem vielleicht deutschen, "streng-nach-Vorschrift" geprägten Bürkratieverständnis vorstellen können. Und umgekehrt sollte man gelegentlich auch bedenken, dass die Schweizer Behördenmitarbeiter auch nicht richtig nachvollziehen können, wie man denn immer so umständlich sein kann "wie die Deutschen", weswegen man vielleicht manchmal meint, in der Schweiz auf Unverständnis zu stossen. (Manchmal erscheint mir das wie beim Wechsel von PC auf Mac: Manches ist beim MAC soooo einfach, da muss man als MAC-User erst einmal drauf kommen, dass ein PC-ler hier überhaupt ein Problem sieht. Aber das nur "off topic" ...)

    Das wird schon alles. Oder wie die Schweizer sagen: Das kommt schon gut.

    Liebe Grüsse
    Carina

  • Mimi
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    • 22. Dezember 2016 um 15:30
    • #17

    Lieber Attila

    Ich habe nicht durcheinander gebracht. Nur beschrieben wie es bei uns war. Ich sage nicht dass es logisch ist. An sich habe ich das wie du gesehen. Und ich habe mehrfach hier im Kreisbüro nachgefragt, als ich mich angemeldet habe, danach telefonisch und dann nochmal persönlich als meine Jungs 3 Wochen vor Umzug schon mal 1Woche zu Besuch hier waren( hier waren wir sogar zu viert mit allen möglichen Unterlagen da). Jedesmal die gleiche Antwort. Du musst deine Übersiedlung nachweisen, welche Formulare die Stadt/Gemeinde dafür verlangt bleibt ihr über lassen. Hier bei mir war. Es eben das Übersiedlungsformular ( und mal ehrlich, nackig, ohne Handy und jeglichen Besitz qiest du niemals hierher ziehen, auch nicht in ein Hotel).
    Andere Gemeinden verlangen das nicht. Mietvertrag und AV reichen. Ist eben von Stadt zu Stadt und vermutlich sogar von Mitarbeiter zu Mitarbeiter unterschiedlich.

    Daher lautet die einfachste Losung: vorher nachfragen.
    :CH:

    IdR wir einem hier ja sehr schnell, freundlich und kompetent geholfen.

    Liebe Grüße

  • Attila
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    • 22. Dezember 2016 um 22:07
    • #18

    Hallo Mirjam,

    um Gottes Willen, natürlich hast du mich nicht durcheinandergebracht, sondern die von dir beschriebene Erfahrung. Und natürlich bezweifele ich nicht, dass es bei euch so gelaufen ist. Aber diese Vorgehensweise war absolut neu für mich, gerade für den Kanton ZH. Noch dazu bin ich Techniker, Mathe und Logik sind für mich wie Bibel, und alleine schon deswegen konnte ich die Denkweise von eurem Kreisbüro nicht nachvollziehen. Und auf dem falschen Fuss erwischt, hätte ich sicherlich versucht einen spontanen Weiterbildungskurs in Logik veranstaltet. :smiling_face: Womit ich gerade das Gegenteil erreichen würde....
    Also Danke für die Infos, wieder etwas dazugelernt.:-)

    Liebe Grüsse: Attila

    :flag_Switzerland:

  • Mimi
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    • 22. Dezember 2016 um 22:24
    • #19

    Hallo Attila

    Das mit der Logik kann ich verstehen. Bin auch technisch geprägt. Aber wie meint meine bessere Hälfte meisten: bei Frauen funktioniert Logik anders, selbst wenn sie Ingenieurinnen sind... :winking_face:

    Genug Offtopic.

    Vllt..habe ich einfach die Sachbearbeiterin auf dem falschen Fluss erwischt. Freut mich wenn ea bei anderen besser klappt.

    Liebe Grüße
    Mirjam

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