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  4. Auto und Führerschein

Auto einführen Zoll Leasing

  • Michaela Bauer
  • 17. Dezember 2016 um 13:59
  • Michaela Bauer
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    Michaela Bauer
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    • 17. Dezember 2016 um 13:59
    • #1

    wenn ich länger als 12 Monate in der Schweiz bin, muss ich ja dort Auto melden und den Schweizer Führerschein beantragen. Bei Autos, die ich eingeführt habe, aber nicht seit mindestens 6 Monaten Besitzer (Eigentümer?) bin, muss doch verzollt werden.

    Wie is das mit nem Leasing Auto, da bin ich ja kein Eigentümer?

  • Maik
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    Maik
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    • 17. Dezember 2016 um 17:32
    • #2

    Hallo Michaela

    Soweit so richtig. Bei geleasten ist es wie von dir erwartet etwas anders. Idealerweise suchst du dir in der Schweiz eine Bank, die die Finanzierung übernimmt. Dann kannst du auch einen geleasten Wagen einführen.

    Es gab dazu schon mal einen Beitrag, vielleicht hilft dir dieser weiter
    CH Führerschein und Deutsches Auto

    Schöne Grüsse
    Maik

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  • Michaela Bauer
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    Michaela Bauer
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    • 18. Dezember 2016 um 11:11
    • #3

    also das Leasing wird von Opel gemacht. Raten gehen auch weiter von meinem dt Konto runter. Aber ich denk, dass man mir das ggf sagen kann, wenn ich ende 17 den Führerschein ummelde.

  • Maik
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    Maik
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    • 19. Dezember 2016 um 18:24
    • #4

    Dann könntest du vielleicht es direkt bei Opel Schweiz versuchen, da gibt es ja auch Vertretungen in der Schweiz, die die Finanzierung übernehmen könnten. Wäre wahrscheinlich die einfachste Variante.

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  • Marty
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    Marty
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    • 20. Dezember 2016 um 17:48
    • #5

    Hallo Michaela

    Ich an deiner Stelle würde mich an deine Leasing Bank wenden um erstmal abzuklären, ob es überhaupt geht, das Auto mit den Leasingvertrag in die CH zu nehmen, da du ja bei Leasingverträgen nicht der Eigentümer deines Autos bist....sondern die Bank.
    Habe da sogar schon Probleme beim Autokredit bekommen.

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