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Auswandern aber Family bleibt in DE

  • Markus1337
  • 3. Januar 2017 um 12:04
  • Markus1337
    2
    Markus1337
    Beiträge
    3
    • 3. Januar 2017 um 12:04
    • #1

    Hallo zusammen,

    ich bin seit zwei Jahren Grenzgänger aber mit 1h Fahrtweg/Strecke, so dass ein Umzug in die Schweiz wünschenswert wäre und wir uns auch schon intensiver damit beschäftigen. Da wir (verheiratet) aber zwei kleine Kinder (1 & 3) haben, stellen sich für uns die hohen Kosten für die Kinderbetreuung in den Weg. In der potentiellen Krippe wären das allein für ein Kind 1.900 CHF/Monat für einen Ganztagesplatz inkl. Mittagessen.

    Es stellt sich für uns die Frage, ob es nicht ein gangbarer Weg wäre, wenn meine Frau mit den Kiddies in Deutschland bliebe und ich mir nur ein kleines Zimmer nähe Arbeitsstelle suchen würde. Würde die Family zwar nur Wochenends sehen, aber wenn das finanziell (solange bis beide in den CH-Kindergarten können) so viel ausmacht, wäre es das evtl. schon wert.

    Steuern: Ich würde dann ja in der Schweiz versteuern komplett? Meine Frau ist derzeit nicht berufstätig. Würde sie einen Job annehmen, wäre sie dann in Deutschland steuerpflichtig, nehmen ich an?
    Krankenkasse: Ich müsste dann in der Schweiz versichert sein, das ist klar. Meine Frau denke ich mal wäre dann in Deutschland in der gesetzlichen KK. Die Kinder dann gemeinsam mit der Mutter in der Familienversicherung? Oder muss ich die von der Schweiz aus versichern?

    Mietmäßig kämen wir vermutlich 1:1 raus (1 große Wohnung in CH ca. ähnlich teuer wie 1x kleine Wohnung CH + 1 Wohnung in D). Krankenkasse wäre -je nachdem ob das da oben stimmt- vermutlich auch+- ähnlich. Aber vor allem würden wir eben die Kita-Kosten komplett sparen, Kindergarten kostet ganztags in Deutschland ja nur um die 350€. Wären dann ja (gerechnet mit 3000CHF/Monat) 36.000CHF/Jahr gespart...

    Haben wir da einen Denkfehler drin? Hat da jmd. von euch ähnliches gemacht?

    Danke & Gruß,
    Markus


    PS: Super Seite & Forum, mega hilfreich!

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    • 3. Januar 2017 um 12:44
    • #2

    Hallo Harald und herzlichen Willkommen im Forum,

    Bei uns ist die Konstellation (sofern ich einen neuen Job in der Schweiz finde, aber das ist ein anderes Thema).

    Bei uns (Familie mit z.Z. arbeitsloser Frau und 3jährigem Kind) war angedacht, dass ich zunächst für 3-6 Monate alleine in die Schweiz gehe und quasi "das Nest" vorbereite. Ich würde mir eine möblierte Wohnung nehmen, erste Erfahrungen in dem Land als "Nicht-Tourist" sammeln und dann nach in Ruhe nach einer größeren Bleibe für die Familie suchen.

    Bei den Steuern bin ich mir nicht ganz so sicher. Zunächst liegst du richtig, dass du in CH und bei Arbeitsaufnahme in D deine Frau in D steuern zahlen muss. Aber wenn ich es richtig verstanden habe, wird dein Gehalt auch noch mal in D "berücksichtigt". Genaueres dazu kann ich in der nächsten Woche sagen, wenn ich einen Termin beim Steuerberater hatte.

    Zur Krankenkasse: Du versicherst dich alleine in CH. Theoretisch könntest du die komplette Familie in CH versichern. Dann aber mit Zusatzversicherung für Behandlungen im Ausland, was dann wieder zu einer Kostenfrage wird. Solange deine Frau nicht berufsttätig ist, muss sie bei der Krankenkasse nachfrage, ob sie sich freiwillig versichern kann. Die gesetzliche KK greift ja nur bei Erwerbstätigkeit. Sonst würde nur der Weg in die Private bleiben.

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    Über meine Erlebnisse und Erfahrungen zu meiner Auswanderung berichte ich nun in meinem Blog.

  • Attila
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    • 4. Januar 2017 um 12:18
    • #3

    Hallo Oliver und Markus,
    ich habe auch ähnliche Situation (Frau berufstätig, Sohn Gymnasiast, sie werden zumindest bis zum Abitur in DE bleiben), aber bin auch erst auf dem Weg nach CH.
    Meine Frau wird weiterhin in DE besteuert, es wird aber für sie günstiger sein, die getrennte Veranlangung zu wählen. So wird keinesfalls mein Gehalt in CH bei ihr zugerechnet, im Gegenteil, sie wird weniger Steuern zahlen, da durch die getrennte Veranlangung die ganzen Familienvergünstigungen voll bei ihr angerechnet werden können. Ich werde dann jedes Jahr eine "Nullerklärung" abgeben, da ich eh kein Einkommen mehr in DE beziehen werde. Ich werde aber weiterhin (auch) in DE gemeldet bleiben.
    Somit ist bei uns die KV für Frau & Sohn auch kein Thema. Hierzu eine Bemerkung: selbst in dem Fall, dass die Frau arbeitslos wäre, greift in DE die gesetzliche KV, da das Arbeitsamt sehr wohl die KV bezahlt (Voraussetzung natürlich, dass man tatsächlich arbeitslos gemeldet ist und ALG I oder ALG II (Hartz IV) bezieht.) !!
    Nun, die gleiche Geschichte in CH ist noch nicht komplett geklärt: nach den bisherigen Informationen werde ich dort ebenfalls als "verheiratete mit einem Kind" besteuert, werde als Doppelverdiener gelten und das Gehalt meiner Frau in DE wird bei mir aber angerechnet, dadurch bezahle ich etwas mehr Steuern. Im Gegenzug werde ich aber die in CH geltenden Vergünstigungen für das Kind/Familie in Anspruch nehmen können. Diese Darstellung ist aber nur das Ergebnis meiner "Forschungen", ich werde die Richtigkeit meiner Theorie gerade vom Steueramt meines Kantons bestätigen lassen. Hierzu kommt noch als Zugabe, dass ich sehr wohl über der Beitragsgrenze für den Quellensteuer hinauskomme, also als normal veranlangte (wie die CH-Bürger) besteuert werde.
    Nach Abschluss der eigenen Steuergeschichten werde ich vielleicht nebenberuflich ein Steuerbüro für Übersiedler aus DE aufmachen.... :winking_face_with_tongue::thumbs_up:
    Gruß aus dem Schwabenland.

    :flag_Switzerland:

  • Markus1337
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    Markus1337
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    • 11. Januar 2017 um 16:20
    • #4

    Hallo,

    die Steuerfrage ist tatsächlich im nachhinein klar: Da wo ich lebe (=Lebensmittelpunkt habe) versteuere ich auch. Muss man nur aufpassen, dass dann für mich auch CH tatsächlich belastbar der "Mittelpunkt" ist, da natürlich steuerlich günstiger als D.

    Krankenkasse ist noch ein offenes Fragezeichen, da meine Frau in D nicht berufstätig ist und auch nicht arbeitslos gemeldet ist (sie sucht ja nicht, sie ist aufgrund der kleinen Kiddies nun einfach Hausfrau zur Zeit), muss man mal schauen wie das dann ist. Sollten die Pläne konkreter werden, muss man einfach auf die KK zugehen und direkt die Szenarien anfragen. Allerdings habe ich da schon etwas Bauchschmerzen, hat allein schon für die Grenzgängergeschichten eine ganze Weile gedauert dort belastbare, korrekte Infos zu erhalten...

    So langsam hab ich das Gefühl, dass diese ganzen Grenzgängerberatungsbüros, die es in Grenzgänge überall zu finden gibt, möglicherweise tatsächlich eine Daseinsberechtigung haben :grinning_squinting_face:

    Besten Dank euch und Grüße

  • S.Oliver
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    • 14. Januar 2017 um 19:43
    • #5

    Aus aktuellem Anlass (Besuch beim Steuerberater) hier ein HInweis zur Abmeldung in Deutschland.
    Dies sollte man frühestens nach 3 Monaten erledigen. Denn für diesen Zeitraum kann man seine Fahrten und die doppelte Miete steuerlich absetzen.

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  • ibourasch
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    • 19. Januar 2017 um 11:55
    • #6

    Hallo zusammen,

    ich habe die gleiche Situation was die Krankenversicherung angeht, ich werde in der Schweiz arbeiten und erst später kommt meine Familie nach.

    Ich habe mit meiner Krankenkasse gesprochen, und die haben mir zwei Variante für meine Familie vorgeschlagen:

    • Meine Familie wird in der Schweiz versichert und man muss die „E-Formular 109“ ausfühlen und bei der G. Krankenkasse in DE abgeben.
    • Meine Frau wird in DE freiwillig versichert und muss entweder

      • Nur den Mindestbeitrag zahlen, wenn die keine Einkommen hat und ich muss in der Schweiz gesetzlich versichert sein.
      • Oder den Max Beitrag, wenn ich in der Schweiz private versichert bin, weil mein Gehalt bei dem Beitrag Rechnung mitberücksichtigt wird.


    Die Kinder sind dann mit der Mutter versichert. Ich persönlich gefällt mir die zweite Variante.


    Viele Grüße

  • Markus1337
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    Markus1337
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    • 20. Januar 2017 um 11:30
    • #7

    Hallo ibourasch,

    danke für deine Infos. Variante 2 klingt interessanter, da hast du Recht.

    Aber stutzig macht mich die Aussage zu "gesetzlich" vs. "private" Versicherung. Soweit ich weiß gibt es da keine Unterscheidung bzw. man muss ja privat?
    Vielleicht kann einer der bereits in der Schweiz lebenden aushelfen.

    Grüße

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