Hallo zusammen!
Ich hab mich schon ein wenig eingelesen, benötige aber doch noch ein wenig Hilfe..
Kurz zu mir: ich führe seit mehreren Jahren eine Fernbeziehung mit einem Schweizer. Letztes Jahr haben wir uns dazu entschieden, dass ich meine Heimatstadt im Osten Österreichs verlassen und ins Haus meines Freundes in die Schweiz (Basel) umziehen werde . Nachdem es zuerst mit der Jobsuche so gar nicht klappen wollte, hab ich nun doch überraschend ein Jobangebot (mit einem unbefristeten Vertrag) erhalten - und der Eintritt soll bereits Anfang Mai stattfinden ! Ich habe hier einen Job und eine Wohnung, wobei ich freitags bereits meinen Arbeitgeber darüber informiert habe, per Mitte April das Dienstverhältnis zu beenden. Mein neuer Arbeitgeber hat mir bereits angekündigt, er wolle mit mir nächste Woche wegen der Aufenthaltsbewilligung B sprechen.
Mein großes Problem ist meine Wohnung; ich lebe in einer Genossenschaftswohnung und es ist zwingend erforderlich, dass diese als Hauptwohnsitz gemeldet ist, da ein Nebenwohnsitz unzulässig ist und zu einer Wohnungskündigung führen würde. Allerdings habe ich in meinem neuen Job eine 2-monatige Probezeit und hierfür würde ich meine Wohnung gerne bis Ende der Probezeit noch behalten wollen - für den Fall, dass es doch nicht klappen sollte.
Nun zu meiner eigentlichen Frage: ist es möglich, 2 Monate in der Schweiz erwerbstätig zu sein, ohne einen Wohnsitz in Basel zu haben bzw. ohne eine B Bewilligung zu beantragen? Sprich ich bin offiziell immer noch in Ö mit Hauptwohnsitz gemeldet und muss mich nicht ummelden? Im Internet stiess ich auf einen Artikel der angibt, dass sofern man unter 3 Monate in der Schweiz arbeitet lediglich eine online "Meldung" abgeben muss, die aber nichts mit einem Wohnsitz wechsel zu tun hat - stimmt das? Kann ich diese mit einem unbefristeten Vertrag in Anspruch nehmen? Stehe durch die doch sehr kurze Zeit um alles zu regeln ein wenig unter Strom, entschuldigt bitte daher das etwas wirre Geschreibsel
Vielen Dank im Voraus & liebe Grüße