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Auswandern von Österreich nach Basel - in 5 Wochen

  • viba
  • 14. März 2015 um 20:43
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    • 14. März 2015 um 20:43
    • #1

    Hallo zusammen!

    Ich hab mich schon ein wenig eingelesen, benötige aber doch noch ein wenig Hilfe..

    Kurz zu mir: ich führe seit mehreren Jahren eine Fernbeziehung mit einem Schweizer. Letztes Jahr haben wir uns dazu entschieden, dass ich meine Heimatstadt im Osten Österreichs verlassen und ins Haus meines Freundes in die Schweiz (Basel) umziehen werde :smiling_face_with_heart_eyes: . Nachdem es zuerst mit der Jobsuche so gar nicht klappen wollte, hab ich nun doch überraschend ein Jobangebot (mit einem unbefristeten Vertrag) erhalten - und der Eintritt soll bereits Anfang Mai stattfinden :thinking_face: ! Ich habe hier einen Job und eine Wohnung, wobei ich freitags bereits meinen Arbeitgeber darüber informiert habe, per Mitte April das Dienstverhältnis zu beenden. Mein neuer Arbeitgeber hat mir bereits angekündigt, er wolle mit mir nächste Woche wegen der Aufenthaltsbewilligung B sprechen.

    Mein großes Problem ist meine Wohnung; ich lebe in einer Genossenschaftswohnung und es ist zwingend erforderlich, dass diese als Hauptwohnsitz gemeldet ist, da ein Nebenwohnsitz unzulässig ist und zu einer Wohnungskündigung führen würde. Allerdings habe ich in meinem neuen Job eine 2-monatige Probezeit und hierfür würde ich meine Wohnung gerne bis Ende der Probezeit noch behalten wollen - für den Fall, dass es doch nicht klappen sollte.

    Nun zu meiner eigentlichen Frage: ist es möglich, 2 Monate in der Schweiz erwerbstätig zu sein, ohne einen Wohnsitz in Basel zu haben bzw. ohne eine B Bewilligung zu beantragen? Sprich ich bin offiziell immer noch in Ö mit Hauptwohnsitz gemeldet und muss mich nicht ummelden? Im Internet stiess ich auf einen Artikel der angibt, dass sofern man unter 3 Monate in der Schweiz arbeitet lediglich eine online "Meldung" abgeben muss, die aber nichts mit einem Wohnsitz wechsel zu tun hat - stimmt das? Kann ich diese mit einem unbefristeten Vertrag in Anspruch nehmen? Stehe durch die doch sehr kurze Zeit um alles zu regeln ein wenig unter Strom, entschuldigt bitte daher das etwas wirre Geschreibsel :upside_down_face:

    Vielen Dank im Voraus & liebe Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von viba (14. März 2015 um 21:22)

  • Maik
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    Maik
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    • 16. März 2015 um 16:35
    • #2

    Hallo Viba

    Ich kann deinen Stress verstehen, Zeitdruck ist kein guter Freund. :winking_face:

    Die Onlineanmeldung gilt nur für Anstellungen die weniger als 3 Monaten dauern werden.

    Ohne Wohnsitz in der Schweiz könnte es mit der Aufenthaltsbewilligung B Steuerlich schwierig werden. Meines Wissens wirst du für die Zeit als Grenzgänger behandelt und müsstes dementsprechend für die Zeit eine Grenzgängerbewilligung beantragen. Was alles nur noch schwieriger machen würde.

    Aber was spricht dagegen, wenn du bei deinem Freund wohnst und die Wohnung für diese Zeit in der Schweiz angeben würdest. Wichtig ist, dass du dich in dieser Gemeinde anmeldest. In Österreich kannst du dich ja noch für die 2 Monate angemeldet lassen. Nach der Probezeit meldest du dich dann dort ab. Für diesen kurzen Zeitraum würde ich es so lösen.

    Schöne Grüsse
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  • viba
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    • 25. März 2015 um 19:33
    • #3

    Hallo Mike,

    vielen Dank für die Infos. Habe mich nun in der Schweiz angemeldet und die B-Bewilligung bekommen :smiling_face: Die Wohnung in Österreich werden ich bis Ende der Probezeit behalten. Weißt du wie das aussieht bzgl. doppeltem Wohnsitz und den Steuern? Ich bin nun praktisch in 2 Ländern gemeldet (so wurde es mir empfohlen) :astonished_face:

    Liebe Grüße

  • Maik
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    Maik
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    • 25. März 2015 um 20:47
    • #4

    Dein Einkommen in der Schweiz versteuerst du direkt in der Schweiz (Quellensteuer). Wie es in deiner alten Heimat aussieht würde ich am besten direkt beim Finanzamt bei deinem Wohnsitz in Österreich nachfragen. Dann bist du auf der sicheren Seite.

    Ich würde es einfach nicht lange so lassen, sobald die Probezeit um ist würde ich mich in Österreich abmelden. Dann sind die steuerlichen Fragen auch wieder eindeutig geregelt.

    Guten Start in Basel Viba :thumbs_up:

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  • viba
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    • 4. April 2015 um 19:54
    • #5

    Ja, das mit dem Abmelden sobald die Probezeit um ist habe ich sowieso vor :smiling_face: die Wohnung soll nur als Plan "B" herhalten, falls es aus welchen Gründen auch immer mit dem Job nicht klappen sollte. Nächste Woche fahr ich schon mal mit dem Zug und ein paar Koffer meine ersten Sachen ins Haus bringen und am 27. April gehts dann mit dem Auto ab nach Basel um dort zu bleiben :smiling_face_with_heart_eyes:

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