Hallo, ich habe eine Frage bzgl. des Doppelsteuerankommens.
Mit den Gedanken auszuwandern spiele ich schon eine Weile, zZ beschäftige ich mit den rechtlichen Grundlagen , die für einen Umzug wichtig wären.
Ich habe mich im Internet schon ausführlich über das Thema Steurpflicht in Deutschland bei der ausländischen Arbeitstätigkeit informiert. Unter anderem, scheint es, dass man , um den Status ''Uneinegeschränkt Steuerpflichtig für Deutschland'' zu vermeiden, beim Auswandern keinen festen Wohnsitz in Deutchland haben darf. Auch ein kurzfristiges Aufenthlat bei den Angehörigen in DE, kann schon zu Problemen führen. Und auch die Abmeldung von Wohnsitz in DE spielt dabei keine Role, wenn man die Wohnung weiter behalten möchtet, und auch dann, wenn die Wohnung einfach leer steht, weil man zu jedem Zeitpunkt in die Wohnung zurückkehren kann, was als Vorandensein eines Wohnsitzes in DE interpretiert wird. Wird man erwischt - darf man mit höhen Strafen rechnen.Wenn ich das richtig verstanden habe, gelten diese informationen aber für die Fälle, wenn man in den Ländern mit Steuerparadies tätig ist und die keinen Doppelbesteuerungsabkommen mit DE haben.
Wie verhält sich die Sache wenn man in der Schweiz tätig ist?
Darf man in diesem Fall trotz der Abmeldung in DE doch die Wohnung behalten (zB für den Ferienbesuch)? Wird auch in diesem Fall das als fester Wohnsitz in DE angesehen mit dadürch entstehendem Steuerpflich? Mit welchen Strafmassnamen darf man in diesem Fall rechnen? Oder wird nix passieren, da die beide Länder ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen haben?
Ich finde es ist echt unbequem, wenn man aus dem Heimat komplett ziehen muss, um die Doppeltebesteuernung zu vermeiden.
Eine der Lösug wäre natürlich die Wohnung zu vermieten, nicht jeder würde aber die unbekannte Menschen in die Wohnung reinlassen...))
Vielen Dank im Vorfeld für die Hinweise..)