1. Portal
  2. Schweiz Handbuch
    1. Arbeiten in der Schweiz
    2. Aufenthalts­­bewilligung
    3. Autoeinfuhr und Ummeldung
    4. Budgetplaner
    5. Checkliste Auswandern
    6. Einfuhr­bestimmungen
    7. Führerschein umschreiben
    8. Gehaltsabrechnung
    9. Grenzgänger
    10. Haustiere bei der Auswanderung
    11. Kranken­versicherung
    12. Öffentlicher Verkehr
    13. Steuern
    14. Telefon, Internet und TV
    15. Umzug in die Schweiz
    16. Verkehrsregeln
    17. Versicherungen
    18. Wohnungssuche
    19. Vorsorge - Das 3-Säulen-System einfach erklärt
  3. Schweiz Erleben
    1. Brauchtum und Feste
    2. Buchtipps
    3. Die schönsten Passstrassen
    4. Einbürgerung
    5. Ideen für 1. August
    6. Knigge für die Schweiz
    7. Rezepte aus der Schweizer Küche
    8. Schweizerdeutsch Wörterbuch
  4. Blog
  5. Forum
    1. Letzte Aktivitäten
    2. Mitgliederliste
    3. Mitgliedersuche
    4. Wer ist online?
  6. Auswandererblogs
    1. Alle Blogartikel
  7. Beratung und Angebote
    1. Krankenversicherung
    2. Hausrat- und Haftpflichtversicherung
    3. Reiseversicherung
    4. Motorrad- und Autoversicherung
    5. Rechtsschutzversicherung
    6. Umzugsunternehmen finden
    7. Vorsorge (Säule 3a/3b)
  • Anmelden oder registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • Blog-Artikel
  • Erweiterte Suche
  1. About Swiss Forum
  2. Forum
  3. Fragen und Antworten
  4. Umzug und Aufenthaltsbewilligung

Ablauf Umzug nach Zürich - Hilfe!

  • Melissa
  • 21. Februar 2017 um 19:43
  • Melissa
    2
    Melissa
    Beiträge
    1
    In der Schweiz seit
    ab April 2017
    Herkunft
    Deutschland
    • 21. Februar 2017 um 19:43
    • #1

    Hallo zusammen!
    Ich werde am Samstag, den 1. April nach Zürich auswandern und am 3. April meinen ersten Arbeitstag dort haben.
    Jetzt hab ich (einige) organisatorische Fragen... hier steht wahrscheinlich schon alles irgendwo im Forum, aber die ganze Suche nach Informationen im Internet macht mich jetzt schon ganz Banane im Kopf.
    Vielleicht erbarmt sich ja jemand von euch, meine Fragen zu beantworten :smiling_face:

    Los geht's:

    1. Muss ich mein Auto verzollen, wenn der Kaufvertrag 6 Monate alt ist, das Auto aber (bei Auswanderung) erst seit 3 Monaten auf mich zugelassen ist?
    (Davor stand es bei einem befreundeten Händler auf dem Hof, solange bis ich mein altes Auto privat verkauft hatte)

    2. Muss ich die eventuellen Zollgebühren für das Auto direkt an der Grenze bezahlen oder kann man das Geld überweisen?

    3. Kann ich einen Internet + TV Anschluss schon vorher bestellen, sodass bei meinem Einzug schon alles funktioniert?

    4. Muss ich mich um einen Stromanbieter kümmern oder macht das mein Vermieter?

    5. Welche Dokumente muss ich alle beantragen und wo? Und in welchem Zeitraum?

    6. Darf ich am 1. April überhaupt schon arbeiten, ohne davor irgendwelche Behördengänge gemacht zu haben?


    Vielen Dank schon Mal für eure Hilfe!

    Liebe Grüße aus Stuttgart,
    von der leicht überforderten Melissa :loudly_crying_face:

    :CH:

  • RobLenaHH2016
    15
    RobLenaHH2016
    Reaktionen
    174
    Beiträge
    209
    Wohnort
    Beinwil am See AG
    In der Schweiz seit
    Januar 2017
    Herkunft
    Schwerin/Hamburg
    • 21. Februar 2017 um 20:00
    • #2

    Sali Melissa

    Ja, dass kommt mir bekannt vor mit dieser Vielzahl von Infos... :grinning_squinting_face::grinning_squinting_face::grinning_squinting_face:

    Also...
    1) Wenn du das Auto länger als 6 Monate im Besitz hast, sprich das über einen Kaufvertrag nachweisbar ist, kannst du den Wagen zollfrei einführen. Das Zulassungsdatum ist irrelevant. Wir hatten unser Auto auch erst im Nov16 zugelassen und sind Anfang Januar in die Schweiz gezogen.

    2) Hat sich damit erledigt!

    3) Glaube ich nicht, da meistens eine Aufenthaltsbewilligung dafür gefordert wird. Jedenfalls konnten wir keinen Handyvertrag etc. abschliessen, bevor die Ausweisnummer nicht dafür vorlag. Frage dies am besten mal beim Provider an.

    4) Eigentlich macht das der Vermieter. Auch hier würde ich beim Einzug nachfragen oder ggf. vorher.

    5) Aufenthaltsbewilligung B (wahrscheinlich bei dir!?), eigentlich sofort wenn du dich in deiner Gemeinde anmeldest. Krankenkasse innerhalb von 3 Monaten und dann alle anderen Notwendigkeiten wie Versicherungen aller Art, Bankkonto etc.

    6) Du darfst arbeiten wenn du einen AV hast, du bist ja EU Bürger und darfst dich deshalb 3 Monate im Land ohne Aufenthaltsbewilligung aufhalten. Für die Einreise ist der AV und Mietvertrag am wichtigsten.

    Hoffe das hilft soweit!?

    LG :CH:

  • honigbiene111
    27
    honigbiene111
    Reaktionen
    412
    Beiträge
    774
    Wohnort
    Sissach
    In der Schweiz seit
    Dez 2016
    Herkunft
    Hamburg
    • 22. Februar 2017 um 07:37
    • #3

    Glaub mir...wir waren alle überfordert....vorallem wenn man alleine umzieht..so wie ich.Meist macht man sich nur Sorgen..ob man alles hat.Aber es klappt dann alles ganz prima.Ein Schritt nach dem nächsten...es richtet sich ein.

    Zu Punkt 4: Der Vermieter gibt meist an durch den Zählerstandablesen...dass ein neuer Mieter da ist.So wie bei mir.Dann schreibt Dich der Anbieter an...bei mir AEW und möchte Deine Daten...die schickst Du Ihm.Dann bist Du registriert.Strom wird im Kanton Aargau Quartalsweise bezahlt auf Rechnung.In Deutschland hatte ich das monatlich.
    Tschakka...Du schaffst das.

  • Carina
    10
    Carina
    Reaktionen
    116
    Beiträge
    87
    Wohnort
    am Zuger See
    In der Schweiz seit
    seit Oktober 2015
    Herkunft
    Bayern
    • 22. Februar 2017 um 11:33
    • #4

    Liebe Melissa

    Wenn du das Auto am Zoll einführst, würde ich etwas Bargeld in Franken dabeihaben. Ich musste zwar auch keinen Zoll zahlen , meine ich mich erinnern zu können, dass ich da ein paar Franken Bearbeitungsgebühr für irgendetwas bezahlt habe, so in der Grössenordnung von 20 bis 50 Franken. Vermutlich ginge das auch mit Karte (eher Karte als Überweisung), aber etwas Bargeld dabeizuhaben schadet ja nie.

    Liebe Grüsse und Alles Gute für den Endspurt!
    Carina

  • honigbiene111
    27
    honigbiene111
    Reaktionen
    412
    Beiträge
    774
    Wohnort
    Sissach
    In der Schweiz seit
    Dez 2016
    Herkunft
    Hamburg
    • 22. Februar 2017 um 18:14
    • #5

    ja...ich habe 40 Franken für die Vignette plus 20 Franken für Zollbearbeitung oder wars der Motoroller? bezahlt.Man konnte aber auch in Euro in Basel bezahlen..

  • HerrMaus
    10
    HerrMaus
    Reaktionen
    99
    Beiträge
    79
    Wohnort
    Affoltern ZH
    In der Schweiz seit
    01.04.2016
    Herkunft
    Hannover
    • 22. Februar 2017 um 20:49
    • #6

    Zu 3.) Das geht. Bei der Swisscom konnte ich schon vorher alles beantragen und auch meinen Wunschfreischaltungstermin angeben. Funktionierte wie gewünscht. War mir am Anfang auch wichtiger als die Wohnung selbst :winking_face:

    zu 5.) schon beantwortet von Rob und Mareike. Meine Reihenfolge:
    1. Stadt -> Umzug angemeldet. Sind sehr freundlich dort.
    2. Bank -> Bei mir Zürcher Kantonalbank. Die können alles vorbereiten und eröffnen. Meinen Ausländerausweis konnte ich nachreichen.
    3. Krankenkasse -> Einfach mal im Forum schauen. Am besten nicht so lange warten und deine alte kündigen.

    Wo genau ziehst du hin?

    Viele Grüsse,
    Marcel

Registrierung

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!

Benutzerkonto erstellen
  1. Datenschutzerklärung
  2. Nutzungsbedingungen
  3. Impressum
  4. * Affiliate Links
  5. Kontakt
  6. Webseite erstellt durch Webagentur Maik
Community-Software: WoltLab Suite™