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Nebenjob als deutscher Rentner in der Schweiz..

  • OnkelReini
  • 5. März 2017 um 15:31
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    • 5. März 2017 um 15:31
    • #1

    Hallo zusammen,

    schön das ich dieses Forum gefunden habe und es gibt bestimmt einige Fragen von mir die hier sicher beantwortet werden können.

    Erst mal kurz zu mir. Meine Frau wollte sich nochmal verwirklichen und arbeitet seit 2 Jahren in der Schweiz als Stellv. PDL in Bad Zurzach.
    Ihr macht der Job hier Spaß, wir haben hier eine schöne Wohnung...das Problem ist, ich (wir) habe unseren Hauptwohnsitz in Bonn, ich bin aber (gottseidank :-)) seit Juni vorigen Jahres berentet und noch ganz fit so das ich mich oft in der Schweiz aufhalten kann. Doch was mache ich den ganzen Tag wenn meine Frau am arbeiten ist??? Jetzt habe ich die Möglichkeit in einer Werbeagentur temporär zu arbeiten, ich würde dort auch einen Arbeitsvertrag bekommen aber wie mache ich das ,welche Aufenthaltsbewilligung ist sinnvoll? Die Option als Grenzgänger möchte ich ausschliessen, wegen den Steuern in Deutschland-was ist empfehlenswert??

  • Maik
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    Maik
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    • 7. März 2017 um 10:52
    • #2

    Hallo OnkelReini und Willkommen im Forum

    So wie ich das sehe, würde es für dich Sinn machen als Familiennachzug nach zu kommen und einen Wohnsitz in der Schweiz anzunehmen. Die Voraussetzungen scheinst du ja dafür mitzubringen. Es werden zwar beide Länder den jeweiligen Wohnsitz als Hauptwohnsitz betrachten, dies ist aber nicht weiter schlimm. Als Familiennachzug kannst du als EU-Bürger in der Schweiz arbeiten. In diesem Fall wäre dein Einkommen aus dem Nebenerwerb in der Schweiz steuerpflichtig.

    Schöne Grüsse
    Maik

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    • 7. März 2017 um 18:24
    • #3

    Hallo Maik,

    danke für die Antwort. Da wir in Bonn ein Haus besitzen und meine Frau nur noch für ein paar Jahre in der Schweiz arbeiten will kommt ein Hauptumzug in die Schweiz eigentlich nicht in Frage, Ich dachte eher so an eine Aufenthaltsbewilligung (die dann hoffentlich eine Arbeitserlaubnis beinhaltet..Bewilligung " L " ? Das der Nebenerwerb in der Schweiz Steuerpflichtig ist ist ok.

    LG

    Reinhard

  • Maik
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    • 9. März 2017 um 17:36
    • #4

    Hallo Reinhard

    Ja, die Bewilligung "L" wäre auch eine Möglichkeit.

    Schöne Grüsse
    Maik

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    • 11. März 2017 um 16:56
    • #5

    Hallo Maik,

    war gestern bei der Gemeinde und wollte mich anmelden...aber auch für der L Bewilligung müsste ich mich in DE abmelden und auch eine Krankenversicherung in der Schweiz haben.. siehst du das auch so??

  • Maik
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    Maik
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    • 14. März 2017 um 15:40
    • #6

    Krankenversicherung kann ich nachvollziehen, da es in der Schweiz eine Krankenversicherungspflicht gibt und nur für bestimmte Fälle Ausnahmen gemacht werden. Siehe dazu: Befreiung von der Krankenversicherungspflicht

    Dass du dich in Deutschland abmelden musst sehe ich nicht so, kann aber je nach Gemeinde unterschiedlich sein. Normalerweise ist ihnen das aber völlig egal.

    @PatrickSG @marconn
    Ihr wohnt doch im Kanton St.Gallen. Habt ihr für die Anmeldung bei der Gemeinde eine Abmeldung aus Deutschland gebraucht?

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  • PatrickSG
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    PatrickSG
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    • 15. März 2017 um 12:38
    • #7

    Sali zäme.

    Also, mein Beitrag zum Thema aus Erfahrungen (Sorry vorab für Typos, da ich über Natel schreibe):

    Thema 1 Steuern: du wirst weiterhin in D unbeschränkt steuerpflichtig sein, da dort dein Hauptwohnsitz ist (hier zählt für den Fiskus auch nicht, wo du überwiegend im Jahr aufhältst, sondern, wo dein Lebensmittelpunkt ist. Bei eigenem Haus in D wird es immer auf D hinauslaufen was den Steuerstaat betrifft). D.h. du müsstest auch Einkünfte aus CH in D versteuern. Selbst wenn du dich in D abmelden würdest, müsste in deinem Fall die sog. "überdachte Besteuerung" gelten (ist ein Spezialfall im DBA CH-D und kennen selbst viele Finanzbeamte nicht), da du weiterhin Rente und damit Einkommen aus D beziehst. Mindestens würde sich aber mal deine Progression (also deine Besteuerungsbasis erhöhen). Einzelheiten kann dir sicherlich ein StB nennen. Würde aber an deiner Stelle überlegen, ob du hier vor Ort nicht lieber das tolle Land geniesst, anstatt dein Einkommen aus der Schweiz zusätzlich beim D Finanzamt abzugeben.

    Thema 2 KK:
    Kann ich so bestätigen, was Maik sagt. Es gibt Befreiungsgründe: dies ist u.a. wenn du eine KK in D nachweisen kannst. Allenfalls müsstest du von der KK in D ein E106-Formular an eine kooperierende Schweizer KK geben u. wärst dann kostenfrei in der CH versichert. Abrechnungen laufen über eine zentrale Verrechnungsstelle.

    Thema 3 Bewilligung:
    Ich musste in Buchs SG keine Abmeldung vorlegen. Ein Mietvertrag in CH, der Antrag auf Bewilligung u. Lohnnachweise (Arbeitsvertrag) oder alternativ Bürgschaft hat gereicht. M.E. bräuchtest du eine "L" und müsstest nach einem Jahr verlängern. Prüfe aber auch mal, ob nicht doch "G" (Grenzgänger) in Frage kommt. So blöd das klingt für Bonn-CH. Ich meine aber, dass du als EU27-Bürger überall in der EU wohnen kannst und trotzdem als Grenzgänger giltst, wenn du in der CH schaffst u. mind. am WE zum Wohnort (Bonn) zurückkehrst. Ansonsten meine Empfehlung: mal der Gemeinde die Situation schildern oder beim Migrationsamt des Kantons anrufen. Die sind erfahrungsgemäss sehr nett und hilfsbereit.

    Sorry, dass es jetzt doch länger geworden ist. Hoffe, das hilft dir weiter.

  • OnkelReini
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    • 15. März 2017 um 15:30
    • #8

    Hallo Patrick,

    vielen Dank für deine Infos..schön ausführlich und klar verständlich.
    Die Mädels hier auf der Gemeinde waren wirklich hilfsbereit aber sie haben mir auch bestätigt das ich um die Steuer in DE nicht drumrumkomme, es ginge auch kein Weg
    vorbei mich in DE abzumelden, das ist tatsächlich Kantonsbedingt und gerade hier im grenznahem Gebiet zu DE wird das wohl auch kontrolliert. Ich mache es also wie du geschrieben
    hast: ich werde mein Rentnerleben und die Schweiz geniessen und das mit dem Arbeiten sein lassen, habe ja auch langegenug gearbeitet :-))

    LG

    Reinhard

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