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Fragen zur Wohnung und Umzug in der Schweiz

  • Mawi09
  • 21. Mai 2017 um 23:07
  • Mawi09
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    Mawi09
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    • 21. Mai 2017 um 23:07
    • #1

    Hallo allerseits,

    nachdem ich ein paar Themen gelesen habe, bin ich mir zwar fast sicher, wollte aber doch noch ein paar Dinge nachfragen:

    Ich habe ab dem 15.07 einen Job in der Schweiz. Glücklicherweise habe ich mittlerweile ein WG-Zimmer gefunden. Dieses ist jedoch schon ab dem 1. Juni frei. Kann ich das Zimmer mieten ab dort und trozdem meine Wohnung in Berlin noch behalten? Ich wollte mich zwar in Deutschland abmelden, aber möchte halt erst kurz vor dem 15. Juli wirklich umziehen.

    Und zum abmelden: Ich hatte es erst so verstanden, dass ich mich in Deutschland abmelden muss um nicht in Deutschland die Steuern zu zahlen. Hier habe ich aber gelesen, dass es reicht, den Lebensmittelpunkt in der Schweiz zu haben. Ist das so korrekt? Hat es dann Vorteile sich abzumelden oder sollte ich mich eher bspw. beim Wohnsitz meiner Eltern anmelden?

    Dann noch der Umzug: Überall lese ich, man muss durch den Zoll, was aber kein Problem ist, wenn die Sachen die man einführt älter als ein halbes Jahr sind.
    Erste Frage: Wie weise ich das denn nach? Ich besitze ja nicht für allen alten Kram noch die Rechnungen von vor 5 Jahren.
    Zweite Frage: Nun habe ich aber Dinge die jünger sind als 6 Monate bspw. mein neuer Rechner. Wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich nun Zollgebühren zahlen, oder? Wie viel ist das denn? Das konnte ich bisher nicht finden. Und was ist mit Kleidung, manches davon ist auch noch nicht solang in meinem Besitz, muss ich jetzt jedes T-Shirt auflisten?

    Vielen Dank schon mal im Vorraus für die Hilfe :smiling_face:

  • batschy
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    • 22. Mai 2017 um 10:08
    • #2

    Hallo Mawi,

    ob du dich in Deutschland abmelden musst, liegt am jeweiligen Kanton oder der Gemeinde, da würde ich dann mal nachfragen.
    Die 6 Monate Regel gilt für große "Gegenstände" wie Möbel, Auto, evtl. Kunst und wertvollen Schmuck, usw. Bei Geschirr, Kleidung usw. spielt es keine Rolle.
    Wie lange befindet sich dein PC zum Umzugsdatum in deinem Besitz? Sind ja noch ein paar Wochen, das ist wichtig und nein, du musst das
    nicht einzeln aufzählen. Ich habe z.B. angegeben 2 Kartons Bücher, 5 Kartons Kleidung usw. und brauchte keine Rechnungen, da hätte ich auch ein Problem gehabt.
    Nur beim Auto z.B. wollten sie einen Kaufvertrag, bzw. den Fahrzeugbrief und -Schein, damit du nachweisen kannst, dass es wirklich dir gehört und nicht evtl. der Bank.
    Wenn der Vermieter es mitmacht, kannst du sicher auf 1 Juni mieten, wie das mit Anmeldung usw. geht am besten auch auf der Gemeinde erfragen.
    Die Schweizer Mitarbeitenden auf den Gemeinden sind allgemein sehr nett, hilfsbereit und auskunfsfreudig, ebenso der Zoll.

    Hoffe, ich konnte dir ein bisschen helfen.

  • honigbiene111
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    honigbiene111
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    • 23. Mai 2017 um 07:05
    • #3

    Hallo Mawi 09
    Am Zoll war alles entspannt...weil am rhein.
    Die wollten weder meinen Roller sehen noch mein Umzugsgut.Ich hatte mir sogar noch ein gebrauchtes Bett kurz vorher gekauft...welches 2 Wochen in meinem Besitz war.
    Es geht um grosse Werte wie 6 Laptops...die dann Deiner Familie gehören und komischerweise Neuwertig sind...verstehst Du?
    Ich musste weder eine Rechnung vorzeigen von Anziehsachen...noch den Kaufvertrag von irgendeinem Gerät.Ich hatte aber alles wahrheitsgemäss angegeben.

    • Beste Grüsse aus Rheinfelden
  • Mawi09
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    Mawi09
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    • 26. Mai 2017 um 00:21
    • #4

    Hallo ihr beiden,

    vielen Dank für eure Antworten!
    Das beruhigt mich etwas, hatte befürchtet es wird mega stressig mit dem Zoll.
    Den Rechner habe ich erst seit April. Aber hab jetzt gelesen, dass man 8% Mehrwertstuer zahlen muss, das ginge ja noch.

    Das Zimmer miete ich jetzt doch erst ab dem 1. Juli, also ist das auch etwas entspannter.

    Habt ihr euch denn in Deutschland abgemeldet?

  • batschy
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    • 26. Mai 2017 um 07:05
    • #5

    Guten morgen,

    ja ich habe mich in Deutschland abgemeldet. Teilweise wurde es von den Versicherungen verlangt, die ich mit Sonderkündigung dann beenden konnte,
    weil ich diese in der Schweiz sowie gebraucht habe und sie hier nicht gegolten hätten. Hausrat, Rechtschutz usw.
    Manche Gemeinden verlangen das wohl auch, bei uns hat niemand danach gefragt. Aber da ich in Deutschland auch keine Einnahmen mehr habe,
    hat es auch keinen Sinn gemacht angemeldet zu bleiben. Aber das muss jeder für sich entscheiden, wenn es ihm frei gestellt ist.

  • pet_61
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    • 26. Mai 2017 um 07:42
    • #6

    Hallo Mawi

    hier noch ein Tip..
    erkundige dich wie das mit den Steuern für dieses Jahr ist .
    Du musst schauen das Du soviel wie möglich zu absetzten in deiner Steuererklärung hast.
    Es wird für den Rest des Jahres ein sogenannter Progessionsvorbehalt ( es wird das Einkommen aus der Schweiz angerechnet aber nicht versteuert ) berechnet und der lässt den Steuersatz sehr ansteigen.Ich muss anstatt 19,5% Steuern 31.5% Steuern bezahlen Also würde ich mich 3 Monate später in Deutschland abmelden. Dann kannst Du für diese Zeit z, B. doppelte Haushaltsführung absetzen.
    Ich kämpfe immer noch mit dem Finanzamt für die Steuern aus 2015.

    Lg aus Rheinfelden Peter :CH:

    Einmal editiert, zuletzt von pet_61 (27. Mai 2017 um 22:43)

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    • 28. Mai 2017 um 21:11
    • #7

    Mit den drei Monaten kann ich so von meinem Steuerberater bestätigen. Für diese Zeit kann man die doppelte Miete und die Fahrten zwischen D und CH absetzen.

    [Blockierte Grafik: http://www.greatemu.de/wp-content/uploads/Banner.jpg]

    Über meine Erlebnisse und Erfahrungen zu meiner Auswanderung berichte ich nun in meinem Blog.

  • Mawi09
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    • 31. Mai 2017 um 13:08
    • #8

    Vielen Dank für eure Antworten!

    Das mit den Steuern ist mir nicht ganz klar. Meint ihr bei der Steuererklärung in Deutschland oder in der Schweiz?

    Ich hatte es so verstanden, dass ich in der Schweiz keine Steuerklärung machen muss bzw. kann, weil ich weniger als 120.000 CHF verdiene.

    In Deutschland bin ich schon das ganze Jahr arbeitslos gemeldet (die Nachteile der Wissenschaft, kein Vertrag mehr, aber die Doktorarbeit musste noch beendet werden...), dann sollte ich bei der Steuerklärung für 2016 ja eh nix raus bekommen.

    Muss man eigentlich in Deutschland eine Steuerklärung machen, wenn man nicht mehr gemeldet ist?

    Und noch eine Frage: Darf ich mein deutrsches Konto behalten? Zumindest in der Anfangszeit würde ich das gerne.

    Grüße,
    Manuel

  • pet_61
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    • 31. Mai 2017 um 15:05
    • #9

    Hallo Manuel

    damit ist die Steuererklärung in Deutschland gemeint. Für das Jahr in dem du in Deutschland noch gemeldet bist normalerweise ja. Ob eine Steuererklärung gemacht werden muss wenn Du arbeitslos warst weiss ich nicht .
    Die ersten 5 Jahre musst Du in der Schweiz dann keine Steuererklärung machen da Du du Quellensteuer pflichtig bist. Danach musst Du auch eine Steuererklärung machen.

    Ich hab mein deutsches Konto auch noch und behalte es, das ist kein Problem.

  • Mawi09
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    • 7. Juni 2017 um 11:12
    • #10

    Hallo Peter,

    Vielen Dank für die Infos.
    Die Steuer für 2017 hat ja noch etwas Zeit.
    Muss man danach in Deutschland noch weiter Steuererklärungen machen? Eigentlich darf es ja keine Lücke geben, soweit ich weiß...

    Heute fliege ich in die Schweiz und unterschreibe hoffentlich den Mietvertrag, danach habe ich bestimmt noch viele Fragen :grinning_squinting_face:

  • Maik
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    • 8. Juni 2017 um 17:35
    • #11

    Hallo Mawi

    Wenn du kein Einkommen in Deutschland generierst brauchst du später auch keine Steuererklärung machen.

    Schöne Grüsse
    Maik

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  • Mawi09
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    • 9. Juni 2017 um 10:45
    • #12

    Hey Maik,

    gut zu wissen, danke!

    Gruß Manuel

  • Mawi09
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    • 26. Juni 2017 um 13:40
    • #13

    Hallo allerseits,

    ich habe eine Frage bezüglich der Abmeldung vor allem an Berliner:
    Ich werde aus den Infos im Netz nicht ganz schlau. Da steht sowohl was vom Meldeamt als auch vom Bürgeramt. Muss ich also echt zu zwei Stellen gehen? Wenn mir da jemand helfen könnte,d er das schon gemacht hat, wäre das super! :smiling_face:

    Grüße,
    Manuel

  • Mawi09
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    • 22. Juli 2017 um 12:09
    • #14
    Zitat von Mawi09

    Hallo allerseits,

    ich habe eine Frage bezüglich der Abmeldung vor allem an Berliner:
    Ich werde aus den Infos im Netz nicht ganz schlau. Da steht sowohl was vom Meldeamt als auch vom Bürgeramt. Muss ich also echt zu zwei Stellen gehen? Wenn mir da jemand helfen könnte,d er das schon gemacht hat, wäre das super! :smiling_face:

    Grüße,
    Manuel

    Nur falls sich mal jemand das auch fragt, war natürlich quatsch, Bürgeramt alleine reicht^^

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