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Aufenthaltsbewilligung B - ab wann fruehestens beantragen?

  • Dirk Destexhe
  • 28. Mai 2017 um 11:37
  • Dirk Destexhe
    2
    Dirk Destexhe
    Beiträge
    2
    • 28. Mai 2017 um 11:37
    • #1

    Guten morgen Forummittglieder,


    Zur Zeit wohnen wir in der Niederlanden, haben Belgische Nationalitaet.
    Wir ziehen am 1/07 um nach Basel. Meine Frau wird am 1 August ihre Arbeitsstelle antreten bei Novartis. Ich werde wahrscheinlich schon am 1 Juli transferiert bei meinen Arbeitgeber.
    Wir haben ein Mietvertrag unterschrieben (Wohnung ab 1 Juli), war kein Problem auf Basis der Arbeitsvertraege. Bank war auch kein Problem.

    Fuer andere Sachen, wie Autolease, Mietkaution etc wird aber eine Aufenhaltsbewilling verlangt. Ab wann kann man die fruehestens beantragen? Und ab wann waere sie gueltig?

    Vielen Dank im Voraus fuer eure Hilfe.

    Freundliche Gruesse,

    Nelle & Dirk

  • S.Oliver
    15
    S.Oliver
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    Wohnort
    Grossdietwil, LU
    In der Schweiz seit
    27.02.2017
    Herkunft
    Deutschland, NRW, Ruhrpott, Oberhausen
    • 28. Mai 2017 um 21:17
    • #2

    Hallo Nelle & Dirk

    Willkommen im Forum!

    Bei mir im Kanton Bern, war es so dass die Aufenthaltsbewilligung direkt von der Gemeinde bei der Anmeldung dort gestellt wurde. Den B-Ausweis habe ich dann nach ca. 4 Wochen mit einer Gültigkeit ab dem Tag der Anmeldung erhalten.
    Mir ist jetzt aber nicht bekannt, dass man die Aufenthaltsbewilligung schon im voraus beantragen kann. Mag aber im Kanton Basel schon wieder anders sein.

    [Blockierte Grafik: http://www.greatemu.de/wp-content/uploads/Banner.jpg]

    Über meine Erlebnisse und Erfahrungen zu meiner Auswanderung berichte ich nun in meinem Blog.

  • honigbiene111
    27
    honigbiene111
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    Wohnort
    Sissach
    In der Schweiz seit
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    Herkunft
    Hamburg
    • 29. Mai 2017 um 15:16
    • #3

    Es war bei mir genauso wie S.Oliver beschrieben hat.
    Aber...je früher Du die Bewilligung beantragst umso eher musst Du auch Krankenkassenbeiträge bezahlen.Wenn Du also am 29.6..beantragst...musst Du für den ganzen Monat bezahlen.So war es bei mir..VORSICHT AUCH WENN DU DICH ABMELDEST IN DEUTSCHLAND..ES GILT DAS DATUM FÜR DIE KK WANN DU ABGEMELDET BIST.
    Viel Erfolg.Manou

  • Dirk Destexhe
    2
    Dirk Destexhe
    Beiträge
    2
    • 30. Mai 2017 um 06:36
    • #4

    Danke fuer deine Antwort, Dirk

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