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Abmeldung in Deutschland und PKW ein Jahr in der Schweiz mit deutscher Nummer fahren?

  • marconn
  • 16. April 2015 um 16:39
  • marconn
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    • 16. April 2015 um 16:39
    • #1

    Hoi zsamme,

    eine Frage an die Profis, wenn ich mich nun beim Einwohnermeldeamt in Deutschland entgültig abmelde, habe ich ja keinen Wohnsitz mehr in Deutschland.
    Nun steht in Checklisten etc. geschrieben, innerhalb eines Jahres PKW/Führerschein in der CH anmelden /umschreiben lassen.

    Wie funktioniert das? KFZ Versicherung hat Wohnsitzadresse Deutschland, in der Zulassung steht die deutsche Adresse, KFZ Steuer abführen ... etc.
    Da bin ich bis jetzt noch nicht dahintergestiegen. :thinking_face:

    Kann mir jemand helfen? :winking_face_with_tongue::question_mark:

    LG
    Mario

  • Maik
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    • 16. April 2015 um 21:40
    • #2

    Hoi Mario

    Ich persönlich empfehle, die Ummeldung bzw. Anmeldung des PKWs dann zu vollziehen, bevor eine neue Versicherungsprämie oder die PKW Steuer ansteht. Damit geht man den genannten Fragen schon fast aus dem Weg. Dadurch, dass ich mein Auto damals vor der fällig werden der neuen KFZ Steuer umgemeldet habe, kann ich dir leider nicht sagen, wie es für die neue Prämie ausieht. Würde ich direkt beim Strassenverkehrsamt nachfragen. Bis dahin ist der Wegfall der deutschen Adresse kein Problem. Ich würde es aber eh vorher ummelden.

    Bei der Versicherung gibst du deine neue Adresse in der Schweiz durch. Ich würde bei deiner Autoversicherung am besten gleich mit nachfragen, ob du für den Schadensfall in der Schweiz auch ausreichend versichert bist.

    Ansonsten kann für das Auto bis zur Ummeldung alles beim Alten bleiben. Mit der Ummeldung würde ich aber auch nicht unnötig lange warten. Deine Arbeitskollegen und Schweizer Freunde werden es sehr schätzen, wenn du dein Auto frühzeitig ummeldest. Sonst kann es passieren, dass du ständig darauf angesprochen wirst, warum du noch mit deinem deutschem Kennzeichen rumfährst.

    Ich hoffe, ich konnte dir damit helfen. :smiling_face:

    Liebe Grüsse
    Maik

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    • 16. April 2015 um 22:58
    • #3

    M.W. wäre das nach spätestens 6 Monaten ein Steuervergehen in Deutschland, u.a. deshalb, weil der Steuersatz vom Wohnort mitabhängt.

    Wichtiger noch wäre eine Kontrolle des Versicherungsschutzes.

    Und Personen, welche mit Beförderung von Waren oder Personen mit dem Auto berufsbedingt durchführen, benötigen schweizerische Dokumente dafür ab Tag 1.

    LG

  • marconn
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    • 21. April 2015 um 15:04
    • #4

    Hoi Zsamme,

    eine Abmeldung in Deutschland ist ja auch nicht unbedingt zwingend oder? Der Zöllner sagte mir, ihm ist wichtig das ich eine Aufenthaltsbewilligung habe, eine Wohnadresse und hier gemeldet bin.
    Somit kann ich ja vorerst angemeldet bleiben oder?

    Gruss
    Mario

  • BRTS
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    • 21. April 2015 um 16:46
    • #5

    Ich glaub', es hängt von der schweizerischen Gemeinde ab, bei der man sich melden will (sprich ohne Abmeldung in D keine Neuanmeldung in der CH?).
    Früher gab's sowas nicht, dass man einen Abmeldungsbescheid aus D oder von sonstwo vorlegen musste, und solche Scherze.
    M.W. wird das aber häufig verlangt heutzutage.

    Was eigentlich sehr seltsam ist, denn gerade bei Leuten, die aus Nachbarländern kommen und auch noch (zumindest manchmal) dort zu tun haben, kann es sinnvoll sein, den alten Wohnsitz zu behalten.

    Wart' 'mal noch ab, was die anderen hier dazu zu sagen haben; die wissen's besser, weil sie ja da durch mussten in der letzten Zeit.

    LG

  • marconn
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    • 21. April 2015 um 17:43
    • #6

    Hoi BRTS,

    der Sachverhalt war ganz komisch bei uns. Am 4.1.15 sind wir mit Grenzgängerausweis hier eingereist und haben in einer Ferienwohnung gewohnt.
    Der Meldepflicht bei der Gemeinde sind wir nachgekommen und diese sagte, sie wohnen hier (trotz Ferienwhg!!) somit haben sie die B-Bewilligung. In unserer jetzigen Gemeinde wurde diese dann nur erneuert. Nicht ein Mensch hat danach gefragt ob wir in Deutschland noch gemeldet sind oder nicht.

    Wenn das so ist wie du schreibst sind wir ja gut weggekommen :smiling_face:

    Gruss
    Mario

  • Maik
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    • 22. April 2015 um 00:30
    • #7

    Richtig Mario, eine Abmeldung ist nicht absolut zwingend erforderlich.

    Allerdings ergeben sich ein paar Nachteile, wenn du dies nicht tust:

    • Wenn du einen neuen Pass beantragst, kannst du dies nicht im Konsulat tun, sondern musst zur Einwohnergemeinde zurück wo du gemeldet bist.
    • Mit einem Wohnsitz in Deutschland kann man ggf. Kirchensteuerpflichtig sein
    • Gerichtliche und behördliche Dokumente können an die Deutsche Adresse gesendet werden und die Zustellung kann als bewirkt gezählt werden. Dadurch können Fristen versäumt werden.

    Die Deutsche Botschaft in Kanada hat dazu einen ausführlicheren Artikel geschrieben: http://www.kanada.diplo.de/contentblob/29…mb_download.pdf

    Schöne Grüsse
    Maik

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  • marconn
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    • 22. April 2015 um 14:20
    • #8

    Hoi Maik,

    Vorteil ist, das die Zweitwohnung im Elternhaus ist also kann ich der Postzustellung beruhigend entgegensehen. :thumbs_up:
    Und aus der Kirche bin ich schon vor 15 Jahren ausgetreten, meinst du da könnte trotzdem etwas kommen? :kissing_face:
    Für den Pass alle 10 Jahre kann ich die 600km auch mal fahren... :winking_face:
    Ansonsten hat es ja auch ein paar Vorteile :thumbs_up:

    Danke für die Info`s

    Gruss und eine sonnige Woche
    Mario

  • Maik
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    • 23. April 2015 um 09:31
    • #9

    Auch wenn ich denke, dass es wahrscheinlich nur rhetorisch gemeint war. Kirchensteuer wird dann wohl nicht mehr kommen. :winking_face:

    Das Elternhaus als Adresse in Deutschland ist dafür perfekt. :thumbs_up:

    Schöne Grüsse
    Maik

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  • Ulli
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    Ulli
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    • 28. April 2015 um 09:15
    • #10

    Grüezi wohl!
    mein versicherungsagent hat gemeint, sobald ich mich hier in österrreich abmelde, ist auch der Versicherungsschutz für das kfz nicht mehr gegeben und muss sofort abgemeldet werden!
    um das auto mit österreichischem kennzeichen einzuführen, werde ich mich wohl auch bei meinen eltern anmelden müssen. und ja es ist richtig, dass es die schweizer nicht interessiert, ob man noch irgendwo gemeldet ist!
    schönen tag
    ulli

    es hat mir keine ruhe gelassen und habe bei der versicherungszentrale Uniqa/Österreich nachgefragt. ich benötige keinen wohnsitz mehr in österreich und habe 6 monate vollen versicherungsschutz in der schweiz. danach muss ich die nummerntafeln zurückschicken und das auto ummelden. das ist ja schon mal was:-)

    Einmal editiert, zuletzt von Ulrike Vergud (28. April 2015 um 17:30)

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