Hallo zusammen!
Ich wohne zur Zeit in London und ziehe im Oktober nach Zürich.
Wie Ihr wisst, ist es nicht gerade einfach eine Wohnung zu finden und von London aus ist es nicht gerade einfacher.
Deshalb habe ich mich entschieden eine auf 6 Monate befristete Wohnung via ums.ch zu mieten. Ich stehe kurz vor der Unterschrift.
Nun sind mir allerdings Zweifel gekommen:
Stellt es für das Beantragen der Aufenthaltsbewilligung B ein Problem dar, wenn ich "nur" eine befristete Wohnung habe?
Danke allerseits!