Aufenthaltsbewilligung B trotz befristeter Wohnung?

  • Hallo zusammen!


    Ich wohne zur Zeit in London und ziehe im Oktober nach Zürich.
    Wie Ihr wisst, ist es nicht gerade einfach eine Wohnung zu finden und von London aus ist es nicht gerade einfacher.
    Deshalb habe ich mich entschieden eine auf 6 Monate befristete Wohnung via ums.ch zu mieten. Ich stehe kurz vor der Unterschrift.
    Nun sind mir allerdings Zweifel gekommen:
    Stellt es für das Beantragen der Aufenthaltsbewilligung B ein Problem dar, wenn ich "nur" eine befristete Wohnung habe?


    Danke allerseits! :smiling_face:

  • Hey Cubitt Town
    Wenn ich richtig informiert bin...geht es in erster Linie ersteinmal um den Job den Du hast.Davon hängt alles ab...befristet oder unbefristet....ob es eine B wird oder L.


    erst in zweiter Instanz von der Wohnung.Du könntest Dir wohl auch ein Zimmer ersteinmal mieten...
    Bis dann ersteinmal.
    Beste Grüsse
    Honigbiene

  • Hallo CT


    Auch ein Hotel, AirBnB oder Untermiete wäre kein Problem. Du musst lediglich einen Wohnsitz nachweisen.


    Schöne Grüsse
    Maik

  • Hallo zusammen,


    danke für die Antwort mit AirBnB. Ich komme aus Deutschland und möchte im Januar in der Züricher Gegend das Arbeiten anfangen mit unbefristetem Arbeitsvertrag.


    Dann ist es für die Aufenthaltsbewilligung auch egal für wie lange AirBnB gebucht wurde? Also wenn ich z.B. 2 oder 3 Wochen AirBnB buche und das vorlege ist das dann auch kein Problem das ich mir in der Zeit vor Ort was festeres suchen kann?


    Bei einem unbefristeten Vertrag (mit 3 Monate Probezeit) muss ich die Anmeldung für die Aufenthaltsbewilligung mind. 4 Wochen vorher anfragen bevor ich anfange zu arbeiten richtig?


    Kann der Arbeitsvertrag den ich vorlege auch eine Kopie sein ohne Unterschriften/Stempel vom Arbeitgeber mit Ausdruck derer E-Mail?

  • Hallo TonicTickle


    Richtig. Wie lange du bei AirBnB gebucht hast spielt keine Rolle, sofern du für die Zeit danach etwas Neues vorweisen kannst.


    Die Aufenthaltsbewilligung kannst du erst beantragen, wenn du in der Gemeinde deines neuen Wohnsitzes gemeldet bist. Von einer Regel für EU-Europäer, welche besagt, dass dies 4 Wochen vor Arbeitsbeginn sein muss, wüsste ich nichts.


    Eine Kopie sollte wahrscheinlich akzeptiert werden, aber die muss unterschrieben sein. Dennoch würde ich den Arbeitsvertrag zur Sicherheit im Original dabei haben.


    Schöne Grüsse
    Maik