Liebe Forums-Mitglieder,
ich habe die letzten Tage mit endloser Internet-Recherche verbracht um meine Auswanderung in die Schweiz vorzubereiten und mittlerweile schwirrt mir der Kopf. Vielleicht könnt ihr mir in einigen Punkten weiterhelfen?
Ein paar Infos zu meiner Situation: Ich habe gerade mein Studium in Deutschland abgeschlossen und werde ab dem 1.11. mein Doktorad an der Uni Fribourg beginnen (Vollzeitstelle für 4 Jahre --> Aufenthaltsbewilligung B), bin dadurch dann aber auch noch (bzw. wieder) Studentin. Nun arbeite ich noch bis Ende August an meiner deutschen Uni und habe dann zwei Monate Zeit um alles zu organisieren. Bis Ende September bin ich auf jeden Fall noch in Deutschland versichert, hätte dann aber einen Monat "Leerlauf" bis zum Arbeitsantritt.
Eine Wohnung (WG) habe ich ab dem 01.09. in Bern (passte so perfekt und verschafft mir genügend Zeit alles in Ruhe einzurichten und in der neuen Heimat anzukommen). Den Umzug würde ich im Laufe des Septembers machen (in 2 oder 3 Etappen- also als Teileinfuhr), tatsächlich wohnen will ich dort aber erst ab Mitte Oktober.
Nun zu meinen Fragen:
1) Wenn ich meine Sachen schon im September über den Zoll einführe, zählt das als Einreisedatum und ist maßgeblich für alle weiteren Behördengänge (einschließlich KV)? Dh ich wäre dann auch schon melde- und versicherungspflichtig?
2) In den Unterlagen, die ich von der Uni bekommen habe, war der Antrag für die Aufenthaltsbewilligung des Kantons Fribourg dabei. Dh mein Arbeitgeber stellt für mich den Antrag? Und dieser wird im Kanton der Arbeitsstelle und nicht im Kanton des Wohnsitzes gestellt? Melden werde ich mich dann aber in Bern, oder? Leider ist die zuständige Dame von der Uni zur Zeit im Urlaub und kann mir meine Fragen nicht beantworten.
3) Habe ich Nachteile dadurch, dass auf dem Mietvertrag der 01.09. eingetragen ist? Würde alles rückwirkend auf diesen Termin starten oder ist die Einreise beim Zoll oder der Meldetag entscheidend?
Ich wäre sehr dankbar für eure Tipps bzgl der zeitlichen Reihenfolge der Schritte, damit ich nicht unnötig doppelt KV zahlen muss und alles reibungslos und halbwegs entspannt ablaufen kann. Ich habe so oft gelesen, dass einige von euch die Aufenthaltsbewlligung erst nach dem tatsächlichen Umzug beantragt haben. Mein Arbeitgeber scheint das aber alles sehr frühzeitig haben zu wollen- also sollte ich die auf jeden Fall zum 1.11. in der Hand haben. Ist das alles so realistisch?
4) Ich hoffe es ist okay, wenn ich in dem Zusammenhang hier auch etwas zur KV frage- damit ich in einem neuen Beitrag nichts doppelt erklären muss:
Ich habe gelesen, dass es für Studenten bzw Forscher aus dem Ausland eine Alternative zur vorgeschriebenen Schweizer KV gibt, die deutlich günstiger ist, aber die gleiche Grundversorgung bietet (--> Swisscare). Dazu muss man sich von der Schweizer Versicherungspflicht befreien lassen, da diese als Auslandsversicherung zählt. Hat jemand Erfahrungen damit? Kann ich die dann überhaupt schon für den Oktober abschließen, wenn ich noch nicht arbeite (und damit dann auch noch keine Studentin bin)? Aber würde ich mich im Oktober melden, wäre ich dann ja auch schon versicherungspflichtig- richtig?
Vielen lieben Dank und Grüße aus Bochum,
Mareike