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Behgördenwege Reihenfolge

  • diversesorten
  • 26. Juli 2017 um 13:48
  • diversesorten
    2
    diversesorten
    Beiträge
    2
    • 26. Juli 2017 um 13:48
    • #1

    Grüß euch;

    Bei meiner Planung der Behördenwege bewege ich mich wohl im Kreis:

    für meine Aufenthaltsbewilligung benötige ich eine Krankenversicherung (Angabe des Instituts etc.)
    für Krankenversicherung benötige ich ein Konto
    für Konto allerdings wieder eine Aufenthaltsbewilligung

    Bewege mich wohl im Kreis; wo liegt mein Fehler?

    Beste Grüße

  • honigbiene111
    27
    honigbiene111
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    • 26. Juli 2017 um 18:06
    • #2

    hmmm..hast Du es denn schon mal versucht?Warst Du bei der Bewillungsstelle?

    Bei mir war es so...

    dass ich die Bewilligung beantragt habe...mit dem Verweis...dass ich zb. bei Krankenkasse xy vorstellig werde.Das reichte.
    Dann habe ich das Konto mit meinem Reisepass eröffnet.Mit der Anmeldung Wohnsitz in der Schweiz...Mietvertrag und Arbeitsvertrag in der Hinterhand.
    Dann habe ich die Krankenkasse klar gemacht...ersteinmal ohne Bewilligung.
    Zum Ende kam dann die Bewilligung...die Dame wollte mir die Bewilligung nur aushändigen...wenn ich die Krankenversicherung vorzeigte.
    Dann schaute ich der Dame in die Augen und meinte: Sehen sie , die Krankenkasse möchte als erstes die Bewilligung.Sie wollen als erstes die Krankenversicherung.Wenn ich die Bewilligung habe...schicke ich Ihnen die Kversicherung vorbei....es hilft immer der Satz:
    Was können wir jetzt tun?Die Schweizer sind sehr Lösungsorientiert.
    Viel Erfolg .Manou

  • diversesorten
    2
    diversesorten
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    • 27. Juli 2017 um 17:44
    • #3

    vielen dank für die Antwort; genau so werde ich es auch tun.

  • chris-t
    3
    chris-t
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    6
    • 2. August 2017 um 11:51
    • #4

    das mit der Lösungsorientierung kann ich bestätigen.

  • Carpaccio
    1
    Carpaccio
    Gast
    • 3. August 2017 um 15:04
    • #5

    Mir wurde bei der Krankenkasse gesagt, man hätte gute Erfahrungen gemacht indem man sich eine Offerte bei der KK besorgt und damit zum Amt geht. In der Regel würde das funktionieren.

  • Carina
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    • 3. August 2017 um 16:39
    • #6

    Bei mir hat sich die Krankenkasse damit zufrieden gegeben, dass ich die B-Bewilligung nachreiche sobald vorhanden. Ich habe somit also erst den Vertrag mit den Krankenkasse fix gemacht und damit dann die Aufenthaltsbewilligung beantragt.

    Hier führen vermutlich viele Wege zum Ziel, aber am meisten telefoniert man mit einer dieser Stellen, die auch meiner Erfahrung nach sehr lösungsorientiert sind.

    LG
    Carina

  • BonjourSuisse
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    • 6. August 2017 um 06:59
    • #7

    Meine Bank hat bei Kontoeröffnung nur den Arbeitsvertrag (=Bonität :-)) sehen wollen und den Mietvertrag. Den Ausländerausweis habe ich dann später nachgereicht.

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