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Ausgewandert und Krankenversicherung in D nicht abgemeldet! Nun RG bekommen!!!

  • RobLenaHH2016
  • 10. August 2017 um 19:42
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    • 10. August 2017 um 19:42
    • #1

    Hallo liebe Forengemeinde!

    Seid dem 01.01.17 wohnen meine Frau und ich in der Schweiz. Krankenversichert sind wir seid dem 01.03.17, haben aber in D keine Abmeldung der KV (in meinem Fall, die Techniker Krankenkasse) vorgenommen! Nun flattert mir nach Monaten eine Rechnung ins Hause über knapp 2.000 Euro !!!
    Der Grund, ich müsste für die Zeit wo ich nicht versichert war - also 2 Monate - die offenen Beiträge nachzahlen!!! Ich wäre ja "freiwillig dort versichert gewesen", obwohl es sich um eine gesetzliche KV handelte!
    PS: Meine Frau - bei der Barmer versichert gewesen - hat keine Forderung dieser Art bekommen!

    Nun meine Frage, ist das so zulässig? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht??

    Danke vielmals
    :CH:

  • honigbiene111
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    • 11. August 2017 um 07:45
    • #2

    Hey Rob...
    Oh neeein...
    Ich war ebenso bei der Techniker in Hamburg versichert.Allerdings gesetzlich.
    Ich habe mich vor Abreise informiert...dass ich einen E104 Schein bräuchte von meiner Schweizer Krankenkasse als Bestätigung...
    Ich habe die Dame bei der Sanitas gebeten fix ein Fax rüberzuschicken...dass ich dort nun versichert bin.Dann bekam ich eine Bestätigung von der Techniker...dass ich hiermit nun abgemeldet bin bei denen.
    So lief es bei mir zum Glück.
    Das ist ja übel und tut mir leid.

    Versuche eine Bestätigung von Deiner Krankenkasse zu bekommen...dass Du ausnamslos bei der Schw.Kk angemeldet warst.Hast Du vielleicht noch ne Abmeldung aus Deutschland.Das wäre meine einzige Idee.

    Beste Grüsse und Mega GlückManou

  • RobLenaHH2016
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    • 11. August 2017 um 14:57
    • #3

    Hallo Manou

    Ja echt doof das alles! Wann hast du denn dieses Fax schicken lassen? Direkt vor oder nach der Auswanderung???
    Die TKK behauptet nämlich, ich hätte 2 Monate vorher kündigen müssen. Und diese Frist von 2 Monaten (Jan-Feb) hat man mir nun in RG gestellt.
    Aber diesen Schein E104 erfrage ich mal bei meiner KK hier in der Schweiz.

    Danke schon mal.

    Gruss nach Rheinfelden. :winking_face:

  • honigbiene111
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    • 11. August 2017 um 15:51
    • #4

    HEY...
    danke Gruss ist angekommen.

    Ich hätte noch 1 Monat Schutz vom alten Arbeitgeber gehabt....da wurde ich dann aber falsch beraten und letztendlich wollte mir die Tk das nicht schriftlich geben...also auch doof gelaufen...Somit musste ich mich auch für den Dezember die Schweizer Krankenversicherung bezahlen.
    Ab Januar sollte ich mich laut TK dann neu versichern in der Schweiz...Ich habe mich fristrecht abgemeldet bei der Tk.... vor der Auswanderung ,schriftlich....
    Ich meine, ich habe erst Anfang März dieses Fax von der Sanitas schicken lassen...habe leider alle Mails diebezüglich verworfen.
    Ich drück Dir sehr die Daumen.... :thumbs_up:

  • Mimi
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    Mimi
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    • 11. August 2017 um 18:13
    • #5

    Hey Rob,

    Kann es sein dass du gesetzlich freiwillig und pflichtversichert in Deutschland verwechselst? Bei deinem Job schätze ich mal dass du auch in Deutschland schon über der Einkommensgrenze für die gesetzliche PFLICHTversicherung warst. Wenn man über dieser Grenze verdient (liegt irgendwo zwischen 50'000 und 60'000€ glaube Ich, wird allerdings regelmäßig angepasst- ist also nicht jedes Jahr gleich) KANN man sich privat versichern. Tut man das nicht, so ist man zwar weiterhin bei seiner gesetzlichen KV versichert aber eben freiwillig und nicht pflichversichert. Da gelten andere Konditionen. Von daher könnte es rechtens sein.

    Ich selbst war wie deine Frau bei der Barmer und habe diese erst aus der Schweiz raus gekündigt (hatte noch keine Anmeldung, habe einfach eine Kopie meines Versicherungsscheines eingeschickt und gesagt das ich nicht mehr in D arbeite und lebe)- allerdings direkt im ersten Monat nach meinem offiziellen Arbeitsende in D - da gab es keine Probleme. Die Barmer scheint mir was so etwas angeht allerdings generell eher kulant zu sein, haben da bzgl. Elternzeit noch einige Vorteile die sie, glaube ich, nicht gewähren müssten (Ich werde mich hüten nachzufragen....) also ist der Vergleich evtl. Nicht zielführend leider.

    Viele Grusse
    Mirjam

  • Carpaccio
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    Carpaccio
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    • 11. August 2017 um 18:36
    • #6

    Ich bin bis 31.08. noch gesetzlich versichert, auch bei der TK. Ich hatte die schon frühzeitig informiert. Ich soll jetzt noch einen Nachweis schicken, dass ich hier gemeldet und versichert bin. Sonst würde ich automatisch als freiwillig Versicherter weitergeführt.

  • Jenna1108
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    • 14. Oktober 2017 um 12:51
    • #7

    Hallo.
    Habe gerade mit Schrecken das hier gelesen.

    Ich bin auch bei der TK gesetzlich versichert und noch nicht gekündigt, da ich noch in Deutschland auf ein Zeugnis meiner Uni warte. Würde ich meine KK kündigen, würde ich einfach exmatrikuliert werden.

    Meine Krankenkasse in der Schweiz muss bis 1.12. abgeschlossen sein, ich habe noch keine abgeschlossen.
    Kann ich dieses Problem also umgehen, indem ich der TK zum 1.12. eine Bestätigung der KK hier schicke und dann zum 1.12. bei der TK kündige oder wie ist das gemeint?

    Solange ich hier keine KK habe, bin ich doch auch nicht freiwillig versichert oder?
    Vielen Dank im Voraus.

  • honigbiene111
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    • 15. Oktober 2017 um 10:26
    • #8

    Hallo Jenna
    Also bei den Krankenkassen in Deutschland gibt es soweit ich weiss...Kündigungsfristen.Bei mir war das 3 Monate.Ich habe noch davor Kontakt zur TK aufgenommen..was diese brauchen und wie das Procedere abläuft.Da Du einen scheinbar andere Fall hast..würde ich mal bei der TK anrufen und die Lage schildern und fragen...was noch möglich ist.
    Die Krankenkasse muss ich als Arbeitnehmerin sowieso ab Einreise bezahlen...und das komplett.Also nicht 50/50..Arbeitnehmer/Arbeitgeberanteil...Ich glaube man kann hier nicht einmal freiwillig versichert sein...
    Viel Erfolg...Gruss aus Rheinfelden.

  • Carina
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    Carina
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    • 17. Oktober 2017 um 07:09
    • #9

    Bist du als Student "freiwillig gesetzlich versichert" oder pflichtversichert? Das könnte einen Unterschied machen bei der Kündigungsfrist. Wenn du pflichtversichert bist, sollte es möglich sein, das Versicherungsverhältnis zum Wunschtermin zu beenden. Ich würde mal bei der Versicherung anrufen.

    LG
    Carina

  • Kelter222
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    Kelter222
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    • 16. Dezember 2017 um 08:13
    • #10
    Zitat von Carina

    Bist du als Student "freiwillig gesetzlich versichert" oder pflichtversichert? Das könnte einen Unterschied machen bei der Kündigungsfrist. Wenn du pflichtversichert bist, sollte es möglich sein, das Versicherungsverhältnis zum Wunschtermin zu beenden. Ich würde mal bei der Versicherung anrufen.

    LG
    Carina

    In der Regel ist man doch als Student erst mal gesetzlich Familienversichert. Sonst halt Pflichtversichert. Das kostet pro Monat 80 Euro. Hört sich nicht viel an, doch wehe wenn man noch arbeiten geht....dann wird es teuer. Egal ob man privat oder gesetzlich versichert ist. Das ist halt einer der vielen Nachteile der Pflichteingliederung in die gesetzlichen Krankenkassen. Die Rechnung der TK ist in meinen Augen nen Witz. Würde hier Wiederspruch einreichen und meinen Versicherungsnachweis aus der Schweiz nachreichen. Den Hinweis der schlechten Beratung kann ich nur bestätigen. Daher alles nur noch schriftlich geben lassen.

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