Liebe Community,
ich habe drei Fragen zur Einführung bzw. Nutzung von einem in Deutschland zugelassenem Auto:
1. Ich wohne seit 3 Monaten in der Schweiz und habe eine Bewiligung B und noch DE Führerschein. Leider ist mein bisheriges Auto kaput und muss mich nach einem neuen umsehen. Kann ich ein gebrauchtes Fahrzeug in DE kaufen welches ich dann mit dem Formular 15.30 in der Schweiz die verblibene Restzeit von den zwei Jahren nutzen konnte?
2. Bin in Deutschland komplett abgemeldet. Geht das auch wenn das Fahrzeug von meinen Eltern bzw. Freundin gekauft und auf sich zulassen wäre?
3. Nach einem Jahr muss ich mein Deutsches Führerschein auf den Schweizer umschrieben. Darf ich dann noch das mit 15.30 in Deutschland zugelassenes Fahrzeug fahren?
Vielen Dank für eure Ratschläge / Antworten.
Gruß
Mikalovsky