Hallo zusammen,
schade, daß ich dieses Forum erst jetzt entdecke! Hoffe dennoch auf Hilfe...
Die Überschrift dürfte schon vieles erklären. Mein Sohn hat ab dem 01.08 eine Wohnung in der Schweiz gemietet und bei der Übernahme der Wohnung am 02.08. sich auch gleich behördlich angemeldet. Tatsächlich umziehen wird er aber erst zum 01.10., dem Tag seines Arbeitsbeginns.
Im Versicherungsantrag hat er dummerweise als Tag der Übersiedlung den 01.08. angegeben, als Vertragsbeginn allerdings den 01.10..
Die Krankenkasse stellt sich jetzt quer und besteht auf Vertragsbeginn 01.08. - sprich 2 Monate Beitrag zahlen für nichts.
Haben wir eine Chance? Oder ist tatsächlich das Datum der behördlichen Meldung relevant? Kann ich den Vertrag anfechten, weil ich ja niemals einen mit Vertragsbeginn 01.08. unterschrieben habe?
Wäre für schnelle Tips dankbar!
Gruß, Tobias