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B-Bewilligung und grenznaher Wohnsitz in Deutschland

  • hans_wa
  • 31. August 2017 um 18:00
  • hans_wa
    2
    hans_wa
    Beiträge
    2
    • 31. August 2017 um 18:00
    • #1

    Hallo liebe Foristen,

    mein Name ist Hans, komme aus dem Bodenseekreis und arbeite inzwischen in der Schweiz. Während ich anfänglich noch mit G-Bewilligung gependelt bin, plane ich nun eine feste Wohnung in der Schweiz zu beziehen und meinen Lebensmittelpunkt dorthin zu verlagern. Lt. Gemeinde ist hierzu eine B-Bewilligung erforderlich. Somit wäre auch klar, dass ich meinen Führerschein umschreiben und mich in der Schweiz krankenversichern müsste. Soweit ist das für mich alles klar und nachvollziehbar, Fragen kommen nun in Bezug auf meinen aktuell noch in Deutschland bestehenden Wohnsitz auf. Aufgrund bestehender Verträge und der einfacheren Abwicklung von Amtsangelegenheiten wäre es durchaus attraktiv, diesen Wohnsitz bei der Familie (regelmäßige Besuche in größerem Abstand stehen hier ohnehin an) zu behalten.

    Anderen Beiträgen, wie z.B. https://www.auswandern-schweiz.net/forum/index.ph…in-Deutschland/, habe ich entnommen, dass es grundsätzlich möglich ist, einen Wohnsitz in beiden Staaten zu haben. Allerdings ist man in diesen Beiträgen immer von einem Wohnsitz in Deutschland ausgegangen, der weiter von der Grenze entfernt ist. Hat jemand Erfahrung, wie es mit grenznahen Wohnsitzen aussieht? Gibt es hier Unterschiede, z.B. aus steuerlicher Sicht? Werde ich aufgrund der B-Bewilligung in der Schweiz oder aufgrund des grenznahen Wohnsitzes in Deutschland versteuert? Welche Regelungen könnten noch abweichend gehandhabt werden?

    Vielen Dank für Eure Hilfe. Ich bin für jeden Hinweis dankbar.

  • Maik
    43
    Maik
    Administrator
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    • 4. September 2017 um 17:17
    • #2

    Hallo Hans

    Wo der Wohnsitz in Deutschland ist spielt keine Rolle. Steuerlich ist mit der B-Bewilligung dein Schweizer Einkommen in der Schweiz zu versteuern. Bei einem deutschen Wohnsitz könnte noch evtl. Kirchensteuer fällig werden. Nur von St. Gallen ist mir in Einzelfällen bekannt, dass diese auf eine Abmeldung in Deutschland bestehen.

    Schöne Grüsse
    Maik

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  • hans_wa
    2
    hans_wa
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    • 14. September 2017 um 21:46
    • #3

    Hallo Maik,

    herzlichen Dank für die Antwort. Das hilft mir sehr.

    Viele Grüsse
    Hans

  • hilul418
    3
    hilul418
    Beiträge
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    • 20. Dezember 2019 um 14:58
    • #4

    Hallo Hans,

    haben Sie es schon geklappt? Wegen B Bewillung und auch grenznaher Wohnung in Deutschlad versteuern Sie nur die schweizerische Steuer?

    Hoffentlich eine Antwort von Ihnen zu hören. Muss man auch mit deutsche Finanzamt erklären, von deutsche Steuerpflicht frei zu lassen?

    Dank viel mal.

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