Für alle, die Ende des Jahres ihre Krankenkasse samt Zusatzversicherung wechseln wollen oder einfach eine unnötige Zusatzversicherung auflösen möchten, sollten dies im September tun. Die meisten Zusatzversicherungen der Krankenkassen haben eine Kündigungsfrist von 3 Monaten (siehe Liste) zum Jahresende. Das bedeutet, dass das Kündigungsschreiben bis zum 30. September bei der alten Krankenkasse eingegangen sein muss. Nur bei Beitragserhöhungen können Zusatzversicherungen noch bis Ende November gekündigt werden.
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Die Leistungen der Grundversicherung sind überall gleich und gesetzlich vorgeschrieben. Wichtig keine Verträge länger als 1 Jahr eingehen.