Wir ziehen zum 1. Juli in die Schweiz um. Es ist uns bekannt, das wenn man ein Auto einführt, dieses mindestens 6 Monate alt sein muss. Jetzt habe ich hier gelesen, dass es einem 6 Monate gehören muss. Unser Problem ist, wir haben einen neuen, zwar gebrauchten Wagen gerade erst gekauft. Bei unserem Umzug wird er noch keine 6 Monate in unserem Besitz sein. Wie müssen wir das jetzt händeln?
Auto einführen. Das Fahrzeug habe ich gerade erst gekauft
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Hallo Ute,
richtig, bei Einfuhr / Umzug in die Schweiz muss das Auto 6 Monate auf dich zugelassen sein.
Der Schweizer Zoll kommt dir aber entgegen. Du darfst mit dem Auto 2 Jahre zollfrei in der Schweiz rumfahren, dann musst du den PKW entweder ausserhalb der Schweiz verkaufen oder ihn verzollen. Vorteil ist, nach 2 Jahren ist der Wert deines PKW gesunken und die Zollgebühr wird somit geringer, dies ist das entegegenkommen der Schweiz. Kommt jetzt natürlich auf den jetzigen Wert des PKW an.Ist es ein Porsche ist der Zoll auch nach 2 Jahren noch hoch
Ich glaube (es ist eine komische Rechnung) vom Restwert des PKW nach 2 Jahren musst du ca. in Summe mit 13% Zollgebühren etc. rechnen.
Nachteil ist, du bekommst ein Zollkennzeichen nur für ein Jahr, heisst, in Deutschland gemeldet bleiben für min. ein Jahr und mit deutschem Kennzeichen, Vers. etc. fahren. Hoffe es ist nicht zu verwirrend..Gruss
Mario -
Hallo zusammen,
bin seit kurzem neu hier im Forum und plane spätestens im August aus Deutschland in die Schweiz auszuwandern.
Jetzt habe ich jedoch das selbe Problem wie Ute vor vier Jahren.Ich möchte mir in den nächsten Wochen einen neuen Gebrauchtwagen aus einem Autohaus zulegen (Wert ca. 17.500 €). Da der Umzug dann zum Ende des Sommers hin ansteht, werde ich den Wagen auch noch keine 6 Monate in meinem Besitz haben.
Also bleibt mir nach allem, was ich bislang gelesen hab nur folgendes als Möglichkeit:- Einreise mit meinem Übersiedlungsgut (dazu gehört natürlich nicht das Auto)
- Antrag auf Zollbewilligung des Formulars 15.30, damit ich das Fahrzeug während zwei Jahren unverzollt und unversteuert in der Schweiz verwenden darf ( Kosten: 25 CHF)
- Kurz vor Ablauf der zwei Jahresfrist muss ich den Wagen verzollen und versteuern
- Zollfreie Veranlagung geltend machen (Vorlage eines von der deutschen Zollbehörde beglaubigten Ursprungsnachweises von der Rechung EUR. 1, Formular A)
- Abgabe der Automobilsteuer (4% des Fahrzeugwerts)
- Abgabe der Mehrwertsteuer (8% des Zustandswerts)
- Abgabe weiterer Gebühren 50 CHF
Jetzt zu meinen Fragen:
- Hab ich das soweit richtig verstanden?
- Falls ja, komme ich aber nur auf eine Summe von 12%. Hat sich da in den letzten Jahren was geändert?
- Lohnt sich das im Endeffekt überhaupt und wird das Auto dadurch nicht viel teurer?
- Kann ich mir die Steuer im nachhinein nicht von dem deutschen Händler wiederholen? Erhebt dieser überhaupt eine Mwst. auf einen Gebrauchtwagen? Meine ich hätte in dem Fall von Gebrauchtwaren mal etwas von Differenzbesteuerung gelesen.
Also zusammengefasst mache ich mir gerade Gedanken, ob ich meinem Geldbeutel damit überhaupt einen Gefallen tue? – Ist ja, wie es scheint, schon nochmal einiges was ich später nachzahlen muss.
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Naja das ist Präferenz.
Wenn ich du wäre, kauf das Auto erst in der Schweiz und erspar dir den Stress.
Denke ausserdem dran, dass du nach glaube 6 Monaten deinen Führerschein umschreiben lassen musst ansonsten verfällt er ohne Wohnsitz in Deutschland.
Viele Grüsse
Thomas -
ich würde das Auto auch erst in der Schweiz kaufen...
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ich würde das Auto auch erst in der Schweiz kaufen...
Wenn das nur so einfach wäre...
Da ich bislang ziemlich zentral in der Großstadt gelebt hab, habe ich bis dato noch kein eigenes Auto gebraucht. --> Heißt, das wäre mein erstes Auto.
Schon vor dem Umzug und währenddessen wäre ein eigenes Auto von VorteilHabe ich das denn wie vorhin beschrieben richtig verstanden, dass ich in dem Fall nach fast zwei Jahren draufzahlen müsste??
Danke & LG
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Die Umschreibefrist sind 12 Monate, aber spätestens nach 11 muss das Gesuch eingereicht werden. Das Umschreiben dauert, wie heute vom Amt im Aargau mitgeteilt, ca. 14 Tage. Daher nicht zu spät machen.
Und das Auto hier kaufen kann ich auch nur empfehlen.
Ich habe gestern auch spontan ein Auto gekauft.
Auto ist nagelneu und aus dem Bestand des Händlers. SwissPremium oder so gibt dann 3 Jahre Garantie mit allen Ersatz- und Verschleissteilen (ohne Reifen), danach noch weitere 7 Jahre Service (oder bis 100.000 Kilometer). Rabatt sind exakt 29,5 % zur Liste. Dafür bekomme ich die Kiste in Deutschland nicht, auch nicht wenn man MWSt. abzieht und dann schweizerische Steuer plus Zoll draufrechnet.
(Teil der Rabattregelung ist allerdings Barzahlung/Überweisung)
Generell (das gilt auch in Deutschland) ist Ende Quartal immer ein guter Punkt für Schnäppchen, dann müssen die Händler abverkaufen um ihre Abnahmequoten erfüllen zu können. Ich würde mir den Stress mit dem Zoll ersparen und dafür einen „Partner“ hier vor Ort wählen.
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@Aria ja Du hast das Grundsätzliche richtig verstanden, allerdings das mit dem Präferenznachweis für die Zollbefreiung klappt bei einem Gebrauchten in der Regel nicht mehr das ist aber der kleineste Kostenpunkt.
Neben den Zollabgaben hast Du noch Kosten für die MFK (TÜV) Prüfung & Reinigung und die Zulassung.
Idealer wäre in deinem Fall sobald Du den Wohnsitz in der Schweiz gemeldet hast, ein Fahrzeug in Deutschland zu kaufen bei dem die Mehrwersteuer ausweisbar ist, das geht auch bei Gebrauchten - je nach Angebot einfach.
Natürlich kann auch ein Kauf eines Autos in der Schweiz interessant sein.