Beiträge von Maik

    Wem sagst du es. Vorbereitung, Manuskript, mehrere Aufnahmen bis man zufrieden ist, Schlussendlich der Schnitt (je mehr Material umso Aufwändiger), da kommt einiges an Arbeit zusammen, bis ein wertiges Video entsteht. Von daher ist einmal im Monat realistischer als jede Woche eins. Bin schon sehr gespannt auf das Ergebnis. Der Teleprompter, kann ja noch später dazukommen. Ein eigener YouTube-Kanal ist immer irgendwo auch eine Entwicklung, die man ruhig merken darf.

    Hallo fellohr


    Grundsätzlich kannst du bis zu 2 Jahre lang dein Eigentum im Zuge der Auswanderung in die Schweiz einführen. Sofern es länger als 6 Monate vor dem Umzug in deinem Besitz ist, ohne Versteuerung. Wichtig ist, dass du dein Auto bereits beim Umzug am 17.02. auf die Umzugsliste mit aufführst. Zusätzlich würde ich mich beim Schweizer Zoll erkundigen, ob du noch etwas beachten musst, da du vermutlich dein Auto auch im ersten Monat in der Schweiz bewegen möchtest. Dafür findet der Schweizer Zoll wahrscheinlich auch eine Lösung. Sollte aber unbedingt vorher abgeklärt werden.


    Schöne Grüsse
    Maik

    Dann wäre diese Lektüre wahrscheinlich für dich mal ganz spannend: Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Schweizer Rüstungsindustrie (Studie im Auftrag des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO 2021). Zusätzlich sehr spannend: rüstungsreport.ch.


    Meine Meinung: Da die Rüstungsindustrie und auch der Rüstungsexport für die Schweiz nicht ganz unbedeutend ist, wird es schwer sich in Krisenzeiten auf Neutralität zu berufen. Wenn man das möchte, sollte man vorher, wenn es um Wirtschaftliche Interessen geht, vielleicht besser die Finger davon lassen. Insbesondere wenn man ohne schlechtes Gewissen Waffen nach Saudi Arabien exportiert, sollte eine Diskussion über Waffenexporte in die Ukraine erlaubt sein.

    Etwas ähnliches in abgespeckter Form gibt es. Man kann sich bei der Gemeinde zu vorgegebenen Terminen nach Voranmeldung unentgeltlich 15 Minuten beraten lassen. Das hilft oftmals zumindest sehr gut beim Einstieg und für die Koordinierung des weiteren Vorgehens.

    Leider sehe ich mich gezwungen in den nächsten Wochen ausgiebigst das Arbeitsrecht studieren zu müssen und Wege zu finden an meinen Lohn zu kommen. Zu dumm das mir so was passieren musste obwohl ich doch nach mittlerweile 5 Jahren in der Schweiz hätte wissen müssen das einige schwarze Schafe im Gesundheitswesen ihr Unwesen treiben. Machen wir das Beste aus diesem Jahr. Wenn es schon so anfängt wird es bestimmt ein herausforderndes Jahr.

    Nicht gerade ein schöner Vorsatz, aber richtige Herangehensweise und nicht locker lassen. Könnte mir vorstellen, dass es vermutlich dieses Jahr einige ähnlich Treffen wird, wie dich. Hoffe aber inständig, dass ich damit Unrecht habe. Wünsch dir damit viel Kraft und Ausdauer für 2023.

    Vielen Dank für eure Vorstellung. Herzlich Willkommen, dann an dieser Stelle im Forum. :grinning_face:


    Die Wohnungssuche ist in der Schweiz häufig nicht einfach, sicher gut wenn euch der Arbeitgeber dabei unterstützt. Alles Gute für euch.

    :CH:

    Ich bin vor einigen Jahren zwischendurch einmal zu UPC gewechselt. Nach einem Jahr bin ich dann direkt wieder zur Swisscom zurück. Die TV-Box war mir zu wenig Benutzerfreundlich. Die Zuverlässigkeit und Servicequalität war in meinem Augen kein Vergleich mit der Swisscom. Swisscom hat sicher auch seine Schwächen, aber ist in meinen Augen im direkten Vergleich deutlich besser.

    Da meiner Bitte und die Forenregeln komplett ignoriert wurden, schliesse ich den Beitrag. Der/die entsprechende/n Account/s haben etwas Ruhezeit mit einer zeitlich begrenzten Sperre erhalten. Entweder wird sich dann beruhigt und auf normalen Level mit anständigen Umgangsformen kommuniziert oder es ist ganz Schluss.

    Da stimme home of the heart absolut zu. In diesem Forum hat es keinen Platz für persönliche Angriffe und jetzt wird es auch noch beleidigend. Entweder kommen wir alle wieder zurück auf das ursprüngliche Thema und sachlich oder ich muss das Thema schliessen.

    Die Aussage der Versicherung sagt leider nichts über den Versicherungsschutz aus. Für mich klingt es zwar so, dass sie dir damit sagen wollen, dass du 6 Monate Zeit hast. Im Schadensfall könnten Sie sich damit aber wohl dennoch rauswinden. Deswegen würde ich darauf bestehen, dass Sie dir schriftlich bestätigen, dass du die 6 Monate Zeit hast und der Versicherungsschutz trotz Wohnsitz im Ausland (bzw. Schweiz) bestehen bleibt. Die 6 Monate sind aber die Frist in Deutschland, in der Schweiz hast du ja sogar theoretisch 12 Monate Zeit. Eine gewisse Übergangsfrist sollten Sie dir schon zugestehen. Dann hast du genügend Zeit, dich nach und nach um alles zu kümmern.


    Einen guten Start in der Schweiz wünsch ich dir. :CH:

    Jetzt hilft nur unbedingt schnellstmöglich das Gespräch mit dem Zoll suchen und die hier im Beitrag verlinkten Beiträge lesen. Aktuell ist das Fahrzeug illegal in der Schweiz und, wie bereits von Kutscher erwähnt, unversteuert.


    Hinweis zum anderen Beitrag: Den doppelten Beitrag habe ich gelöscht.

    Hallo Alex


    Die Frist gilt ab dem Tag als du es bei deiner Einreise beim Zoll als Umzugsgut mit eingeführt hast. Sprich am ersten Tag als du mit dem Auto über die Grenze in die Schweiz gekommen bist. Hast du das Auto beim Grenzübertritt beim Zoll auch eingeführt? Geht aus deinem Text nicht hervor. Falls die Zollanmeldung noch nicht geschehen ist, solltest du das dringend nachholen. In diesem Fall ist aber fraglich, ob es noch als Umzugsgut nachträglich geht oder ob das Auto regulär eingeführt werden muss. Weitere Infos zur Einfuhr und Ummeldung findest du hier: Autoeinfuhr und Ummeldung.


    Die Frist für die Ummeldung des Führerscheins gilt ab dem Tag der Einreise. Die Ummeldung des Autos und Führerschein sollte am besten gleichzeitig geschehen, da du mit einem Schweizer Führerausweis ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug nicht in der Schweiz fahren darfst.


    Schöne Grüsse
    Maik

    Hallo Jacqueline


    Zu dem Thema findest du im Forum sehr viele Beiträge mit ähnlichen Fragen.


    Zu deinen Fragen:

    • Ja, mit beim Umzug als Umzugsgut angeben, sofern länger als 6 Monate im Besitz. Sonst regulär einführen. Mehr siehe dazu hier: Umzug in die Schweiz (Abschnitt Tag des Umzugs) und Autoeinfuhr in die Schweiz.
    • Mit der Versicherung vorher abklären, wie lange sie das Fahrzeug weiter versichern, obwohl ihr nicht mehr in Deutschland wohnt. Viele Versicherungen lassen einem nur eine bestimmte Übergangszeit. Ohne Abklärung kann es im Schadensfall passieren, dass die Versicherung sich aus der Verantwortung zieht.
    • Zur Idee mit dem Neuwagen in Deutschland belassen: Dabei handelt es sich, grob gesagt, um Steuerhinterziehung (Mehrwertsteuer & Automobilsteuer). Der Wagen muss eingeführt werden oder für eine vorübergehende Benutzung in der Schweiz als unverzolltes Fahrzeug eingeführt werden (geht aber nur für einen begrenzen Zeitraum). Hier gibt es noch Infos vom Schweizer Zoll dazu: Unverzolltes Fahrzeug vorübergehend in der Schweiz benutzen.

    Schöne Grüsse
    Maik

    Hallo Agnes und Willkommen im Forum


    Bei der Auswanderung in die Schweiz mit kleinen Kindern sollte ihr auch das Thema Kinderbetreuung &Betreuungskosten genau anschauen. Diese sind in der Schweiz sehr hoch und unterscheidet sich dabei auch vom Umfang. Über die Foreninterne Suche solltest du dazu einige Themen finden.


    Bei der Jobsuche solltet ihr vorher unbedingt prüfen, wie weit eure Jobs in der Schweiz gefragt sind.


    Schöne Grüsse
    Maik

    Hallo AbenteuerSchweiz


    Willkommen im Forum. Ich wünsche dir eine schöne Zeit im Forum und einen guten Austausch. Eine Auswanderung ist immer auch ein kleines Abenteuer.


    Alles Gute für die Bewerbungsphase.


    Schöne Grüsse
    Maik

    Hallo Evan und Willkommen bei uns im Forum


    Ich wünsche dir hier eine schöne Zeit und einen guten Austausch. :CH:


    Schöne Grüsse
    Maik