Hallo Markus
Die Schwierigkeit ist, dass die deutsche Steuerbehörde aufgrund des Wohnortes deiner Ehefrau, den Lebensmittelpunkt in Deutschland sieht. Was vermutlich auch so ist. Die einzige Möglichkeit besteht darin, die deutschen Steuerbehörde zu überzeugen und Beweise zu erbringen, dass dein Lebensmittel in der Schweiz liegt.
Schöne Grüsse
Maik