Bitte keine beleidigenden Verallgemeinerungen und auf den Umgangston achten. Auch wenn du einige schlechte Erfahrungen gemacht hast, trifft es niemals gleichermassen auf 9 Millionen Schweizer zu.
Beiträge von Maik
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Da stimme home of the heart absolut zu. In diesem Forum hat es keinen Platz für persönliche Angriffe und jetzt wird es auch noch beleidigend. Entweder kommen wir alle wieder zurück auf das ursprüngliche Thema und sachlich oder ich muss das Thema schliessen.
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Die Aussage der Versicherung sagt leider nichts über den Versicherungsschutz aus. Für mich klingt es zwar so, dass sie dir damit sagen wollen, dass du 6 Monate Zeit hast. Im Schadensfall könnten Sie sich damit aber wohl dennoch rauswinden. Deswegen würde ich darauf bestehen, dass Sie dir schriftlich bestätigen, dass du die 6 Monate Zeit hast und der Versicherungsschutz trotz Wohnsitz im Ausland (bzw. Schweiz) bestehen bleibt. Die 6 Monate sind aber die Frist in Deutschland, in der Schweiz hast du ja sogar theoretisch 12 Monate Zeit. Eine gewisse Übergangsfrist sollten Sie dir schon zugestehen. Dann hast du genügend Zeit, dich nach und nach um alles zu kümmern.
Einen guten Start in der Schweiz wünsch ich dir.
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Jetzt hilft nur unbedingt schnellstmöglich das Gespräch mit dem Zoll suchen und die hier im Beitrag verlinkten Beiträge lesen. Aktuell ist das Fahrzeug illegal in der Schweiz und, wie bereits von Kutscher erwähnt, unversteuert.
Hinweis zum anderen Beitrag: Den doppelten Beitrag habe ich gelöscht.
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Hallo Alex
Die Frist gilt ab dem Tag als du es bei deiner Einreise beim Zoll als Umzugsgut mit eingeführt hast. Sprich am ersten Tag als du mit dem Auto über die Grenze in die Schweiz gekommen bist. Hast du das Auto beim Grenzübertritt beim Zoll auch eingeführt? Geht aus deinem Text nicht hervor. Falls die Zollanmeldung noch nicht geschehen ist, solltest du das dringend nachholen. In diesem Fall ist aber fraglich, ob es noch als Umzugsgut nachträglich geht oder ob das Auto regulär eingeführt werden muss. Weitere Infos zur Einfuhr und Ummeldung findest du hier: Autoeinfuhr und Ummeldung.
Die Frist für die Ummeldung des Führerscheins gilt ab dem Tag der Einreise. Die Ummeldung des Autos und Führerschein sollte am besten gleichzeitig geschehen, da du mit einem Schweizer Führerausweis ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug nicht in der Schweiz fahren darfst.
Schöne Grüsse
Maik -
Hallo Jacqueline
Zu dem Thema findest du im Forum sehr viele Beiträge mit ähnlichen Fragen.
Zu deinen Fragen:
- Ja, mit beim Umzug als Umzugsgut angeben, sofern länger als 6 Monate im Besitz. Sonst regulär einführen. Mehr siehe dazu hier: Umzug in die Schweiz (Abschnitt Tag des Umzugs) und Autoeinfuhr in die Schweiz.
- Mit der Versicherung vorher abklären, wie lange sie das Fahrzeug weiter versichern, obwohl ihr nicht mehr in Deutschland wohnt. Viele Versicherungen lassen einem nur eine bestimmte Übergangszeit. Ohne Abklärung kann es im Schadensfall passieren, dass die Versicherung sich aus der Verantwortung zieht.
- Zur Idee mit dem Neuwagen in Deutschland belassen: Dabei handelt es sich, grob gesagt, um Steuerhinterziehung (Mehrwertsteuer & Automobilsteuer). Der Wagen muss eingeführt werden oder für eine vorübergehende Benutzung in der Schweiz als unverzolltes Fahrzeug eingeführt werden (geht aber nur für einen begrenzen Zeitraum). Hier gibt es noch Infos vom Schweizer Zoll dazu: Unverzolltes Fahrzeug vorübergehend in der Schweiz benutzen.
Schöne Grüsse
Maik -
Hallo Agnes und Willkommen im Forum
Bei der Auswanderung in die Schweiz mit kleinen Kindern sollte ihr auch das Thema Kinderbetreuung &Betreuungskosten genau anschauen. Diese sind in der Schweiz sehr hoch und unterscheidet sich dabei auch vom Umfang. Über die Foreninterne Suche solltest du dazu einige Themen finden.
Bei der Jobsuche solltet ihr vorher unbedingt prüfen, wie weit eure Jobs in der Schweiz gefragt sind.
Schöne Grüsse
Maik -
Hallo AbenteuerSchweiz
Willkommen im Forum. Ich wünsche dir eine schöne Zeit im Forum und einen guten Austausch. Eine Auswanderung ist immer auch ein kleines Abenteuer.
Alles Gute für die Bewerbungsphase.
Schöne Grüsse
Maik -
Hallo Evan und Willkommen bei uns im Forum
Ich wünsche dir hier eine schöne Zeit und einen guten Austausch.
Schöne Grüsse
Maik -
Was 10% vom Fahrzeugpreis? Normalerweise liegt der Preis für das COC-Dokument bei ca. 60 bis 150 Franken. Welcher Hersteller verlangt solche Wucherpreise?
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Zur Versicherung:
- Ich habe ein Versicherungsangebot für Haftpflicht + Teilkasko + Assistance über CHF 750,-. Ist das ein fairer Preis oder überteuert?
Danke für deine Rückmeldungen vom Strassenverkehrsamt.
Ob der Preis der Versicherung gut ist, kann ich persönlich nicht beurteilen. Bin aktuell Vollkasko versichert. Vermutlich hängt die Prämie auch bei Teilkasko stark vom Fahrzeugwert ab.
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Richtig. Der Versicherungs-Vertrag muss unbedingt vor der MFK geschlossen wurden sein. Der Versicherungsnachweis wird von der Versicherung elektronisch hinterlegt. Der Austausch zwischen den Versicherungen und dem Strassenverkehrsamt erfolgt in der Regel einwandfrei. Ich habe mit der Axa-Winterthur und Basler Versicherung gute Erfahrungen gemacht. Bei beiden hatte ich jeweils einen Schadensfall und es hat tadellos ohne Diskussionen funktioniert. Im Schadensfall zeigt sich leider erst immer was die Versicherung taugt.
Umtausch des Führerscheins sollte zeitgleich erfolgen. Die Idee am Tag der MFK gleich zum Schalter dafür zu gehen ist genau richtig.
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Die zwei Weihnachtsmarktbuden hatten zwar auch ihren Charme, aber jetzt sieht es auch von aussen gleich viel professioneller aus. Zum Text habe ich nicht viel anzumerken. Spannend und informativ. Sehr gut geschrieben.
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Herzlich Willkommen im Forum Aramesh
Ich wünsche dir einen schöne Zeit und guten Austausch im Forum.
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Sehe ich auch so. Ziemlich sicher der klassische Mietkautions-Betrug.
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Hallo Daria
Als Bürokauffrau brauchst du einfach mehr Geduld. Gehört genau zu den Berufen, bei denen es viele Bewerber auf die Stellenausschreibungen gibt. Nicht, dass es aussichtslos ist, aber es wird damit nicht so schnell gehen. Wenn du besondere Qualifikationen hast, dann versuchen dich darauf zu konzentrieren, um dich von anderen Bewerber*innen abzuheben.
Das du in Deutschland wohnst musst du nicht verheimlichen, einfach nicht gerade besonders darauf hinweisen. Versuche es deinem möglichen Arbeitgeber möglichst einfach zu machen. Deswegen, die Schweizer Adresse und wenn möglich Schweizer Telefonnummer.
Beste Grüsse und viel Erfolg
Maik
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Hallo Daria
Das würde ich pauschal nicht sagen. Es kommt sehr darauf an um welchen Beruf es geht. Wenn es ein Beruf ist, bei dem es schon sehr viele Bewerber aus der Schweiz gibt, wirst du schnell das nachsehen haben. Da muss man auch den Arbeitgeber verstehen. Für diesen ist auf den ersten Blick immer einfacher jemanden einzustellen, der bereits schon in der Schweiz lebt und die Sprache versteht. Um welchen Beruf geht es bei dir?
Der Tipp von Jan ist Gold wert. Gib als Korrespondenzadresse die Adresse deines Freundes an, dass senkt die Hürde für deinen potentiellen neuen Arbeitgeber und wirkt auch besser, als eine Adresse aus dem Ausland. Hat schon bei vielen hier im Forum geholfen. Wenn du bereits Schweizerdeutsch sehr gut verstehen solltest, wäre es sicher sinnvoll dies in den Bewerbungen zu erwähnen.
Eine vorgängige Arbeitserlaubnis brauchst du als Deutsche nicht. Schau dir mal bitte unser Schweiz Handbuch an. Dort findest du viele Tipps und Informationen.
Beste Grüsse
Maik
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Herzlich Willkommen im Forum Ricardo
Ob es Sinn macht Schweizerdeutsch zu sprechen, da gibt es bei Schweizern ganz unterschiedliche Meinungen. Solltest du für dich entscheiden. Wenn du es unbedingt möchtest, mach es ruhig. Für den Anfang ist sicher entscheidend Schweizerdeutsch möglichst schnell gut zu verstehen. Somit braucht kein Schweizer mehr wegen dir umstellen und kann sich ganz in seiner Sprache äussern. Ist für deinen Gegenüber angenehmer und führt zu weniger Missverständnissen. Da Schweizer deutsche Fernsehsender usw. auch in Hochdeutsch konsumieren, ist das Verstehen für die Allermeisten kein Problem.
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Was gegen eine direkte Anmeldung auf den neuen Besitzer spricht, ist die Voraussetzung für die Einfuhr als Umzugsgut:
Das Fahrzeug von Zuziehenden kann beim Umzug in die Schweiz abgabenfrei als Übersiedlungsgut zugelassen werden. Einzige Voraussetzungen dazu sind, dass die zuziehende Person das Fahrzeug vor der Wohnsitzverlegung mindestens sechs Monate im Ausland verwendet hat und beabsichtigt, das Fahrzeug in der Schweiz weiter zu verwenden.Aus meiner Sicht, geht nur folgender Weg. Fahrzeug beim Umzug für die Einfuhr anmelden. Beim Strassenverkehrsamt in der Schweiz auf dich anmelden und damit die Einfuhr abschliessen. Im Anschluss weiterverkaufen. Über die Sperre zum Weiterverkauf innerhalb von 12 Monaten nach der Anmeldung in der Schweiz, gibt es widersprüchliche Aussagen. Zur Sicherheit würde ich aber bei den Behörden nachfragen.
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Ich bin dieses Jahr mehrmals geflogen und hatte quasi keine Probleme. Und die Koffer waren auch immer dabei. Aus dem Kofferband jedesmal unter den ersten zehn. Glück gehabt.
Liegt wahrscheinlich daran, dass du nicht ewig lang vorher dein Gepäck eingecheckt hast. Mir hat mal jemand erzählt, dass die Gepäckstücke, welche zuerst eingecheckt werden, zuletzt wieder auf dem Gepäckband landen.