Beiträge von Maik

    Hoi Meik und Willkommen im Forum.


    Das kommt darauf an, was du von deiner Bank erwartest. Wenn es lediglich um ein Gehaltskonto und Sparkonto gehen sollte, würde ich dir die PostFinance und die Walliser Kantonalbank empfehlen. Die PostFinance hat ein sehr dichtes Filial- und Automatenetz und von den Gebühren sind sie auch noch sehr annehmbar. Von der Kantonalbank habe ich auch viel gutes gehört und sie haben auch ein dichtes Filialnetz.


    Zur Krankenkasse wird dir sicher Isabelle noch etwas sagen können.


    Schöne Grüsse in den Norden :smiling_face:

    Hallo und Willkommen im Forum Sandra


    Es gibt wohl keinen schöneren Grund auszuwandern, als für die Liebe. Habe ich damals auch gewagt und bis heute nicht bereut. :smiling_face_with_heart_eyes:


    Die Bewerbung würde ich, wenn nicht explizit per Email erwünscht, am besten per Post schicken. Mein persönlicher Tipp wäre noch, wenn dein Freund es zu lässt, seine Adresse als Korrespondenzadresse anzugeben. Ist für den Arbeitgeber einfacher und zeigt ihm auch auf, dass du schon mit einem Bein in der Schweiz bist. Hat mir damals sehr geholfen.


    Ich kenn mich jetzt mit dem Studiom auf Lehramt nicht so aus. Wie weit ist dein Studium mit dem ersten Staatsexamen abgeschlossen? Lehrer werden je nach Region sehr gesucht.


    In welcher Region möchtest du arbeiten? In der Schweiz gibt es auch viele private Kindertagesstätten, dass wären vielleicht noch zusätzliche Möglichkeiten. :thumbs_up:

    Hoi Osscar


    Willkommen in der Schweiz, ich hoffe du lebst dich gut ein.


    Zu deiner Frage. Für Deutschland brauchst du Dank dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Schweiz nur die Einnahmen bis Ende Juni versteuern. Zur Berechnung des Steuersatzes wird aber dein Einkommen aus der Schweiz mit einberechnet, daher musst du dies bei der Steuererklärung mit angeben. Du zahlst zwar für dein Einkommen in der Schweiz keine Steuern nach, aber dein Einkommen aus Deutschland wird wegen der Progression mit einem höheren Steuersatz berechnet.


    Da du neu hinzugezogen bist, denke ich, dass du in der Schweiz Quellensteuer zahlst. Daher bist du, sofern du weniger als 120.000 Franken im Jahr verdienst, nicht verpflichtet eine Steuererklärung für die Schweiz zu machen. Dass heisst solange du noch keine C-Bewilligung hast und weniger als 120.000 Franken verdienst läuft es mit den Steuern in der Schweiz sehr einfach ab.


    Schöne Grüsse
    Maik

    Ich würde mich jetzt nicht von der Absage abschrecken lassen.


    Ich gehe jetzt auch mal davon aus, dass du durch deinen 13 Monatigen US-Aufenthalt sehr gut Englisch kannst. Gerade in Gegenden mit hohem Fachkräfteanteil ist das ein Vorteil. Zusätzlich zu Zürich und Umgebung, was Isabelle gesagt hat, würde mir noch Zug einfallen. Dort wird sehr viel Englisch gesprochen und das ist dein grosses Plus bei der Bewerbung.


    Schau mal hier: https://www.body-worx.ch/


    In Luzern würde mir noch das "ONE" einfallen: https://migros-gruppe.jobs/de/…ehmen/one-training-center

    Hallo David


    Wenn du die letzten 5 Jahre als Fitnesstrainer gearbeitet hast, denke ich wäre es am besten, die Internetauftritte der Fitnessstudios abzusurfen und sie direkt anzuschreiben, auch wenn vielleicht keine Stelle ausgeschrieben ist. Gerade in diesem Bereich werden erfahrene Leute gesucht.


    Noch ein paar Fragen von mir:


    Hast du Fremdsprachenkentnisse und wie gut verstehst du Schweizerdeutsch? Zieht es dich in eine bestimmte Region?


    Ordnungsbussen müssen vom Fahrzeughalter eines Fahrzeuges bezahlt werden, wenn der Fahrzeugführer nicht bekannt ist.


    Geschwindigkeitsüberschreitung


    Überschreitung der angegeben Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz.


    Zu schnell gefahren…
    30er Zone Innerorts Ausserorts Autobahn
    1 – 5 km/h 40.- CHF 40.- CHF 40.- CHF 20.- CHF
    6 – 10 km/h 120.- CHF 120.- CHF 100.- CHF 60.- CHF
    11 – 15 km/h 250.- CHF 250.- CHF 160.- CHF 120.- CHF
    16 – 17 km/h 400.- CHF* 400.- CHF* 240.- CHF 180.- CHF
    18 – 19 km /h 600.- CHF* 400.- CHF* 240.- CHF 180.- CHF
    20 km/h 30 Tagessätze* 400.- CHF* 240.- CHF 180.- CHF
    21 – 24 km/h 30 Tagessätze* 600.- CHF* 400.- CHF* 260.- CHF
    25 km/h 50 Tagessätze* 20 Tagessätze* 400.- CHF* 260.- CHF
    26 – 29 km/h 50 Tagessätze* 20 Tagessätze* 400.- CHF* 400.- CHF*
    30 km/h 90 Tagessätze* 50 Tagessätze* 20 Tagessätze* 400.- CHF*
    31 - 34 km/h 90 Tagessätze* 50 Tagessätze* 20 Tagessätze* 600.- CHF*
    35 - 39 km/h 120 Tagessätze* 70 Tagessätze* 30 Tagessätze* 20 Tagessätze*
    40 - 44 km/h Raserdelikt 120 Tagessätze* 60 Tagessätze* 30 Tagessätze*
    45 - 49 km/h Raserdelikt 120 Tagessätze* 90 Tagessätze* 50 Tagessätze*
    50 - 54 km/h Raserdelikt Raserdelikt 120 Tagessätze* 60 Tagessätze*
    55 - 59 km/h Raserdelikt Raserdelikt 120 Tagessätze* 70 Tagessätze*
    60 - 64 km/h Raserdelikt Raserdelikt Raserdelikt 90 Tagessätze*
    65 - 79 km/h Raserdelikt Raserdelikt Raserdelikt 120 Tagessätze*
    über 80 km/h Raserdelikt Raserdelikt Raserdelikt Raserdelikt




    *Diese Überschreitungen werden nicht mehr mit einer Geldbusse, sondern mit einer Geldstrafe und einer Anzeige geahndet. Zusätzlich droht hier ein Führerausweisentzug.

    Raserdelikte werden zusätzlich mit mindestens 2 Jahren Führerausweisentzug belegt. Dazu drohen Rasern zwischen 1 und 4 Jahren Gefängnis und die Verwertung des Fahrzeuges. Wiederholungstäter müssen den Fahrausweis für immer abgeben. Nach frühestens 10 Jahren ist nur in Ausnahmefällen eine Wiedererteilung bei einem positiven verkehrspsychologischen Gutachten möglich.


    Folgende Toleranzen werden bei der Messung abgezogen:


    Geschwindigkeit bis 100 km/h 101 - 150 km/h über 150 km/h
    Radar fest 5 km/h 6 km/h 7 km/h
    Laser fest 3 km/h 4 km/h 5 km/h
    Radar mobil 7 km/h 8 km/h 9 km/h
    Nachfahrmessung
    500 Meter
    1000 Meter
    2000 Meter
    8 km/h
    10 km/h
    15 km/h
    8 %
    10 %
    15 %
    8 %
    10 %
    15 %



    Falschparken und Halten


    Überschreiten der Parkzeiten bis 2 Stunden 40.- CHF
    Überschreiten der Parkzeiten 2 - 4 Stunden 60.- CHF
    Überschreiten der Parkzeiten 4 - 10 Stunden 100.- CHF
    • Parkieren auf einer Hauptstrasse ausserorts oder innerorts
    • Parkieren näher als 50 m (ausserorts) oder 20m (innerorts) bei einem Bahnübergang ausserorts
    • Parkieren auf einer Brücke
    • Parkieren vor einer Zufahrt zu einem fremden Gebäude
    • Parkieren auf dem Trottoir, wo nicht ausdrücklich zulassen, wenn für die Fussgänger ein 1,5 m breiter Raum frei bleibt
    • Parkieren in einer Begegnungszone an nicht dafür gekennzeichneten Stellen
    • Parkieren ausserhalb von Parkfeldern oder einem deutlich gekennzeichneten Belag
    • Parkieren eines Fahrzeugs auf einem Parkfeld oder einem deutlich gekennzeichneten Belag, wenn diese Parkierungsfläche grössenmässig oder Signalisation nicht für diese Fahrzeugart bestimmt ist
    • Parkieren auf einer Parkverbotslinie, Parkverbotsfeld , oder in einer Fussgängerzone an nicht dafür gekennzeichneten Stellen
    bis 2 Stunden
    40.- CHF




    2 - 4 Stunden
    60.- CHF




    4 – 10 Stunden
    100.- CHF
    Erneutes Parkieren auf dem gleichen Parkfeld (Blaue Zone, gebührenpflichtiger Parkplatz) oder innerhalb des gleichen Strassenzuges ohne das Fahrzeug vorher in den Verkehr eingefügt zu haben 40.- CHF
    Nicht oder nicht gut sichtbares Anbringen der Parkscheibe, des Parkzettels oder Parkkarte für behinderte Personen am Fahrzeug 40.- CHF
    Einstellen einer falschen Ankunftszeit auf der Parkscheibe 40.- CHF
    Behinderndes Halten zum Ein- und Aussteigenlassen von Personen 80.- CHF
    Halten auf Einspurstrecke, Engpässen, Strassenverzweigung, Fussgängerstreifen, vor Feuerwehrlokalen, Radstreifen,
    Strassenbahngeleise, Pannenstreifen, Trottoir, Busstreifen, Halteverbot, Sperrfläche, ZickZacklinieunübersichtlichen Stellen usw.
    80.- CHF
    Parkieren bis 60min auf Einspurstrecke, Engpässen, Strassenverzweigung, Fussgängerstreifen, vor Feuerwehrlokalen,
    Radstreifen, Strassenbahngeleise, Pannenstreifen, Trottoir, Busstreifen, Halteverbot, Sperrfläch, ZickZacklinieunübersichtlichen Stellen usw.
    120.- CHF
    Parkieren auf auf einem für gehbehinderte Personen reservierten Parkfeld 120.- CHF



    Alkohol am Steuer


    In der Schweiz ist die Promillegrenze für Alkohol bei 0.5. Bei Berufschauffeure, Neulenker (Fahranfänger), Fahrschüler, Fahrlehrer und Begleitpersonen von Lernfahrten liegt die Promillegrenze bei 0.1. Diese Grenzen zählen nicht nur für den Strassenverkehr, sondern auch für die Schifffahrt inklusive Tretboote und Ruderboote. Bei mehrfachen Wiederholungstätern können auch kleinere Verstösse beim Blutalkoholwert auch zum kompletten Entzug des Führerscheins führen.


    Verstoss bei Neulenkern (mehr als 0.1 Promille) Die Probezeit wird beim erstmaligen Führerausweisentzug um ein Jahr verlängert. Bei einer zweiten Widerhandlung verfällt der Führerausweis auf Probe. Ein neuer kann frühestens ein Jahr später mit einem verkehrspsychologischen Gutachten beantragt werden.
    0,5 bis 0,79 Promille Beim ersten Mal: Verwarnung und Geldstrafe*. Beim zweiten Mal: Führerausweisentzug für mindestens 1 Monat und Geldstrafe*.
    0,5 bis 0,79 Promille und Verstoss gegen die Strassenverkehrsvorschriften Fahrausweisentzug für mindestens 1 Monat und Geldstrafe* (oder Freiheitsstrasse bis zu 3 Jahre)
    0,8 bis 1.59 Promille Fahrausweisentzug für mindestens 3 Monate und Geldstrafe* (oder Freiheitsstrasse bis zu 3 Jahre). Zusätzlich dazu gibt es Eintrag im Strafregister.
    1.6 Promille und mehr Abklärung der Fahreignung durch einen Verkehrsmediziner (auch bei erstmaligem Fehlverhalten).


    *Die Höhe der Geldstrafe richtet sich nach den finanziellen Verhältnissen des Täters. Zusätzlich dazu gehen die Untersuchungskosten und die Verfahrenskosten zu Lasten des Täters.




    Fahrverhalten


    Lernfahrten ohne L-Schild 20.- CHF
    Nichtentfernen des L-Schildes, wenn keine Lernfahrt stattfindet 20.- CHF
    Missbräuchliche Benutzung von Hupe oder Lichthupe 40.- CHF
    Missbräuchliche Verwendung des Warnblinkers 40.- CHF
    Missbräuchliche Verwendung von Nebellicht und Scheinwerfern 40.- CHF
    Fahren nur mit Standlicht 40.- CHF
    Fahren ohne Licht (bei Tag) 40.- CHF
    Fahren ohne Licht (bei Nacht oder im Tunnel) 60.- CHF
    Nicht vollständiges Anhalten beim Stopschild 60.- CHF
    Befahren eines Busstreifens oder Tramtrasse 60.- CHF
    Halten auf einem Fussgängerstreifen bei stockendem Verkehr 60.- CHF
    Überfahren eines mit durchgezogener Linie markierten Radstreifens 60.- CHF
    Fahren ohne Sicherheitsgurt 60.- CHF
    Fehlender Kindersitz bei mitführen von Kindern unter 12 Jahren. 60.- CHF
    Verlassen des Fahrzeuges ohne den Zündungsschlüssel wegzunehmen 60.- CHF
    Unnötiges Laufenlassen des Motors bei einem stillstehenden Fahrzeug 60.- CHF
    Mitführen von mehr Personen als zulässig 60.- CHF
    Nichtbeachten von Vorschriftssignalen:Fahrverbot, Abbiegeverbot, Wendeverbot, Schneekettenobligatorium usw. 100.- CHF
    Befahren von Fussgängerzone, Radweg, Fussweg usw. 100.- CHF
    Verwenden eines Telefons ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt 100.- CHF
    Unterlassen von Richtungsanzeigen (Blinken) und nicht zurückstellen des Blinkers 100.- CHF
    Fahren auf Pannenstreifen von Autobahnen oder Autostrassen 140.- CHF
    Nichtgewähren des Vortritts bei Fussgängerstreifen 140.- CHF
    Nichtbeachten einer Ampel oder Blinklichtsignals 250.- CHF


    Bussen für Beifahrer und Mitfahrer


    Nichttragen des Sicherheitsgurtes vom Beifahrer oder Mitfahrer 60.- CHF


    Dokumente und Vignette


    Nichtmitführen von Führerausweises, Lernfahrausweis, Fahrzeugausweises, Abgas-Wartungsdokuments oder sonstigen Bewilligungen 20.- CHF
    Das Fahren auf Autobahnen oder Autostrassen ohne gültige, missbräuchliche verwendeten oder falsch angebrachten Vignette. 200.- CHF


    Nummernschilder und Geschwindigkeitsschilder


    Nichtanbringen des Höchstgeschwindigkeitszeichens 20.- CHF
    Nichtanbringen oder falsches anbringen der Geschwindigkeitstafel bei Verwendung eines Fahrzeugs mit Spikesreifen 20.- CHF
    Nichtentfernen der Geschwindigkeitstafel, obwohl keine Spikes verwendet werden 20.- CHF
    Nicht vorschriftsgemässes Anbringen der Nummernschilder 60.- CHF
    Fahren mit nicht gut lesbaren oder verdeckten Nummernschildern 60.- CHF
    Fahren ohne Nummernschilder 140.- CHF


    Ausrüstung


    Nichtmitführen des Pannensignals 40.- CHF
    Inverkehrbringen eines Fahrzeugs oder Anhängers mit einem mangelhaften Reifen 100.- CHF


    [box=red]Überschreitung der Abgaswartung[/box]


    Überschreiten der vorgeschriebenen Frist für die obligatorische Abgaswartung bis 1 Monat 40.- CHF
    Überschreiten der vorgeschriebenen Frist für die obligatorische Abgaswartung um mehr als 1 Monat, aber nicht mehr als 3 Monate 100.- CHF
    Überschreiten der vorgeschriebenen Frist für die obligatorische Abgaswartung um mehr als 3, aber nicht mehr als 6 Monate 200.- CHF


    Spezielle Bussen für Mofas und Velos (Radfahrer)


    Freihändig fahren 20.- CHF
    Halten auf dem Fussgängerstreifen, wenn der Verkehr stockt 20.- CHF
    Loslassen der Pedale (Radfahrer) 20.- CHF
    Überholen einer wartenden Autokolonne durch Slalomfahren 20.- CHF
    Verbotenes Nebeneinanderfahren 20.- CHF
    Sich ziehen oder schieben lassen 20.- CHF
    Unnötiges Laufenlassen des Motors eines stillstehenden Motorfahrrades 20.- CHF
    Fahren ohne Licht in einem beleuchteten Tunnel 20.- CHF
    Rechtsabbiegen und Überholen ohne Handzeichen 20.- CHF
    Linksabbiegen ohne Handzeichen 30.- CHF
    Nichtbeachten des Vorschriftssignals 30.- CHF
    Benutzen eines Fussweges ohne abzusteigen 30.- CHF
    Benutzen des Radweges in der verbotenen Fahrtrichtung 30.- CHF
    Nicht vollständiges Anhalten bei Stoppschildern 30.- CHF
    Nichtbenutzen des Radweges oder Radstreifen 30.- CHF
    Fahren ohne Licht, nachts bei beleuchteter Strasse 40.- CHF
    Unerlaubtes Befahren des Trottoirs (Gehweg) 40.- CHF
    Nichtgewähren des Vortritts bei Fussgängerstreifen 40.- CHF
    Fahren ohne Licht, nachts bei unbeleuchteter Strasse 60.- CHF
    Fahren ohne Helm (Mofa und Motorrad) 60.- CHF
    Mitführen eines Kindes unter 12 Jahren ohne Helm (Mofa und Motorrad) 60.- CHF
    Nichtbeachtung einer Ampel 60.- CHF


    [box=yellow]Spezielle Bussen für Fussgänger[/box]


    Nichtbenutzen des Trottoir (Gehweg) 10.- CHF
    Nichtbenutzen des Fussgängerstreifens, Überführung oder Unterführung, sofern weniger als 50m entfernt. 10.- CHF
    Benutzen eines Radweges obwohl ein Trottoir (Gehweg) vorhanden ist. 10.- CHF
    Nichtbeachten einer Ampel 20.- CHF
    Nichtbeachten des Schildes „Fussgänger verboten“ 20.- CHF
    Betreten von Autobahnen oder Autostrassen 20.- CHF
    Missachtung von Schranken oder Halbschranken 20.- CHF


    Quelle: Ordnungsbussenverordnung des Bundes
    Stand: 1. Januar 2016

    Schwieriges Thema. Normale Beträge unter 1000 Franken machen sicher mit der SEPA-Überweisung Sinn. Wichtig der Überweisungbetrag muss in Euro angegeben werden. Für größere Beträge würde ich bei der Bank nachfragen, wobei ich da bisher auch noch keine präzise Antwort bekommen habe.

    In der Schweiz vor allem in den Grenzregionen wird gern mal im Ausland eingekauft. Einkaufstourismus ist vielerorts populär geworden. Aber Achtung! Es gibt jede Menge Artikel, die in der Schweiz günstiger sind als in Deutschland.

    • Technikprodukte sind in der Schweiz häufig um die 20 % günstiger als in Deutschland. Dies zieht sich fast über die komplette Bandbreite, ob Handy, Tablett, Laptop, Fernseher oder Navigationsgeräte fast alle Elektronikartikel sind in der Schweiz deutlich günstiger. Dazu hat man noch die Garantie vor Ort und auch den passenden Stecker. Deutsche Stecker passen häufig nicht.
    • Diesel kostet in Deutschland zwar ca. 5-7 % weniger. Der Diesel in aber der Schweiz ist reiner und damit effizienter, da in der Schweiz im Gegensatz zur EU kein Biodiesel dazu gemischt wird.
    • Benzin kostet dafür in der Schweiz 5-7 % weniger.
    • Gewürze sind in der Schweiz bis zu 70 % billiger.

    Welche Waren oder Dienstleistungen kennst du, die in der Schweiz günstiger als in Deutschland sind?

    Jetzt ist es offiziell am 14. Dezember 2014 steigen die Bahnpreise durchschnittlich um 2,3 %, dies ist weniger als die ursprünglich erwarteten 2,9 %. Das die Preise weniger steigen als erwartet verdanken wir dem Preisüberwacher. Dieser sieht keine Notwendigkeit für einen höheren Aufschlag. Ebenfalls hat der Preisüberwacher durchgesetzt, dass die SBB auf den 50 wichtigsten Fernverkehrsstrecken ein Rabattangebot aufbauen muss. Täglich sollen mindestens 5000 Tickets mit einer Vergünstigung von 30 bis 50 Prozent angeboten werden.


    Die 9 Uhr Karte und das Halbtax Abo bleiben preisgleich. Das Generalabonnomentpreise steigen um 2,8 bis 3 %. Für Erwachsene beträgt die Preiserhöhung in der 1. Klasse 170 Franken und in der 2. Klasse 105 Franken.


    Neu wird ein Abend GA eingeführt und getestet. Mit diesem kann man die ganze Woche von Montag bis Sonntag ab 19 Uhr bis Betriebsende, wie mit einem normalen GA fahren. Bisher gab es dies nur als Gleis 7 Abo für Jugendliche bis 25 Jahre. Der genaue Preis steht noch nicht fest.

    Bin ebenfalls der Liebe wegen ausgewandert. Nach fast einem Jahr pendeln zwischen Deutschland und der Schweiz, habe ich mich dann auf die Suche nach einem Arbeitsplatz gemacht. Nachdem der Arbeitsvertrag unterschrieben war, bin ich dann von Hamburg nach Luzern gezogen.


    Unterm Strich war es die richtige Entscheidung.

    In der Schweiz sind die Ladenöffnungszeiten, wie vieles andere auch, vom Kanton geregelt. Vor allem in den Kantonen mit kürzeren Ladenöffnungszeiten gibt es 1 - 2 mal die Woche Abendverkäufe. In der Auflistung findet ihr ein paar Richtwerte für die Ladenöffnungszeiten von den grösseren Geschäften. Diese können von Geschäft zu Geschäft varieren. Nicht wundern wenn mal 5 Minuten vor Ladenschluss die Lichter im Laden ausgeschaltet werden, auch hier wird die Schweizer Pünktlichkeit gelebt. Achtung vor Feiertagen sind die Öffnungszeiten meistens kürzer.

    Stadt

    Kanton

    Montags

    Dienstags

    Mittwochs

    Donnerstags

    Freitags

    Samstags

    Abendverkauf

    Aarau

    Aargau

    9:00-19:00

    9:00-19:00

    9:00-19:00

    9:00-20:00

    9:00-19:00

    8:00-18:00

    Donnerstag

    Baden

    Aargau

    9:00-19:00

    9:00-19:00

    9:00-20:00

    9:00-19:00

    9:00-20:00

    8:00-18:00

    Mittwoch und Freitag

    Basel

    Basel Stadt

    9:00-20:00

    9:00-20:00

    9:00-20:00

    9:00-20:00

    9:00-20:00

    9:00-18:00

    -

    Bern

    Bern

    9:00-19:00

    9:00-19:00

    9:00-19:00

    9:00-21:00

    9:00-20:00

    9:00-17:00

    Donnerstag

    Biel

    Bern

    9:00-19:00

    9:00-19:00

    9:00-19:00

    9:00-21:00

    9:00-19:00

    9:00-17:00

    Donnerstag

    Brugg

    Aargau

    9:00-18:30

    9:00-18:30

    9:00-18:30

    9:00-18:30

    9:00-20:00

    8:00-17:00

    Freitag

    Chur

    Graubünden

    9:00-19:00

    9:00-19:00

    9:00-19:00

    9:00-19:00

    9:00-21:00

    9:00-17:00

    Freitag

    Freiburg

    Freiburg

    8:30-19:00

    8:30-19:00

    8:30-19:00

    8:30-21:00

    8:30-19:00

    8:00-16:00

    Donnerstag

    Emmenbrücke

    Luzern

    9:00-18:30

    9:00-18:30

    9:00-21:00

    9:00-18:30

    9:00-21:00

    8:00-16:00

    Mittwoch und Freitag

    Genf

    Genf

    9:00-19:00

    9:00-19:00

    9:00-19:00

    9:00-21:00

    9:00-19:30

    9:00-18:00

    Donnerstag

    Kreuzlingen

    Thurgau

    8:30-19:00

    8:30-19:00

    8:30-19:00

    8:30-19:00

    8:30-20:00

    8:00-18:00

    Freitag

    Kriens

    Luzern

    9:00-18:30

    9:00-18:30

    9:00-21:00

    9:00-18:30

    9:00-21:00

    8:00-16:00

    Mittwoch und Freitag

    La Chaux-de-Fonds

    Neuenburg

    13:00-18:30

    8:30-18:30

    8:30-18:30

    8:30-20:00

    8:30-18:30

    8:00-17:00

    Donnerstag

    Lausanne

    Waadt

    9:00-19:00

    9:00-19:00

    9:00-19:00

    9:00-19:00

    9:00-19:00

    9:00-18:00

    -

    Lugano

    Tessin

    9:00-18:30

    9:00-18:30

    9:00-18:30

    9:00-21:00

    9:00-18:30

    9:00-18:00

    Donnerstag

    Luzern

    Luzern

    9:00-18:30

    9:00-18:30

    9:00-18:30

    9:00-21:00

    9:00-21:00

    8:30-16:00

    Donnerstag und Freitag

    Montreux

    Waadt

    9:00-19:00

    9:00-19:00

    9:00-19:00

    9:00-19:00

    9:00-20:00

    9:00-18:00

    Freitag

    Neuenburg

    Neuenburg

    13:00-18:30

    9:00-18:30

    9:00-18:30

    9:00-20:00

    9:00-18:30

    9:00-17:00

    Donnerstag

    Rapperswil

    St. Gallen

    9:00-20:00

    9:00-20:00

    9:00-20:00

    9:00-20:00

    9:00-20:00

    9:00-18:00

    -

    Schaffhausen

    Schaffhausen

    9:00-20:00

    9:00-20:00

    9:00-20:00

    9:00-20:00

    9:00-20:00

    8:00-18:00

    -

    Schönbühl

    Bern

    9:00-19:00

    9:00-19:00

    9:00-19:00

    9:00-20:00

    9:00-21:30

    8:00-17:00

    Freitag

    Sierre

    Wallis

    9:00-18:30

    9:00-18:30

    9:00-18:30

    9:00-18:30

    9:00-18:30

    9:00-17:00

    -

    Sion

    Wallis

    9:00-18:30

    9:00-18:30

    9:00-18:30

    9:00-18:30

    9:00-18:30

    9:00-17:00

    -

    Solothurn

    Solothurn

    9:00-18:30

    9:00-18:30

    9:00-18:30

    9:00-21:00

    9:00-18:30

    9:00-17:00

    Donnerstag

    Spreitenbach

    Zürich

    9:00-20:00

    9:00-20:00

    9:00-20:00

    9:00-20:00

    9:00-20:00

    8:00-18:00

    -

    St. Gallen

    St. Gallen

    9:00-19:00

    9:00-19:00

    9:00-19:00

    9:00-21:00

    9:00-19:00

    8:30-17:00

    Donnerstag

    Thun

    Bern

    9:00-18:30

    9:00-18:30

    9:00-18:30

    9:00-21:00

    9:00-18:30

    9:00-17:00

    Donnerstag

    Wil

    St. Gallen

    9:00-19:00

    9:00-19:00

    9:00-19:00

    9:00-21:00

    9:00-19:00

    9:00-17:00

    Donnerstag

    Winterthur

    Zürich

    9:00-18:30

    9:00-18:30

    9:00-18:30

    9:00-21:00

    9:00-18:30

    9:00-17:00

    Donnerstag

    Zug

    Zug

    9:00-19:00

    9:00-19:00

    9:00-19:00

    9:00-21:00

    9:00-19:00

    9:00-17:00

    Donnerstag

    Zürich

    Zürich

    9:00-20:00

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    Hallo Oli


    Wollen wir hoffen, dass es nicht soweit kommt.


    Wenn du arbeitslos werden solltest, ist es wichtig, dass du innerhalb der letzten 2 Jahre mindestens 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast. Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle, du musst aber einen Wohnsitz in der Schweiz haben und über eine gültige Aufenthaltsbewilligung oder Niederlassungsbewilligung besitzen. Hast du ja.


    Die maximale Dauer des Arbeitslosengeldes richtiget sich dann nach der Dauer der Beitragszeit. Am längsten wird es bezahl, wenn du die vollen 2 Jahren Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt hast.


    Die Höhe des Arbeitslosengeldes hängt vom mehreren Faktoren ab. Die Auszahlung erfolgt über ein sogenanntes Taggeld. Das Taggeld bezieht sich auf den Durchschnittslohn der letzten 6 Monate. Diese beträgt 80% für den Fall, dass du unterhaltsplfichtige Kinder hast oder der Lohn 3797 Franken nicht übersteigt oder du eine Invalidenrente mit einem Invaliditätsgrad von mindestens 40% beziehst. Wenn du keine dieser drei Bedingungn erfüllst, beträgt das Taggeld 70% des Durchschnittslohns der letzten 6 Monate.

    Zum einkaufen fahren wir nicht nach Deutschland, würde sich vom Weg nicht lohnen. Wir nehmen höchstens ein paar Sachen mit, wenn wir eh gerade in Deutschland sind.


    Gibt aber natürlich schon ein paar Sachen, die ich hier vergeblich suche. Mein geliebtes Mettbrötchen werde ich hier wohl nirgendwo bekommen oder kennt jemand einen Metzger der frisches Mett anbietet? Tartar ist zwar auch sehr fein, aber kein Ersatz.

    Seit heute ist es möglich sich über sogenannte Drittanbieter, wie Facebook, Google+ und Twitter zu registrieren.



    Diese Funktion ist kein Muss, aber eine Möglichkeit die Registrierung bzw. die Anmeldung einfacher auszuführen. Damit könnt ihr euch die Emailaktivierung sparen und einige Profilfeldfelder werden mit den schon bekannten Informationen ergänzt


    Die klassische Registrierung im Forum ist natürlich weiterhin möglich.

    Wenn du selten krank bist, wäre 2500.- CHF die richtige Franchise. Die Krankenkassenprämien sind dann niedriger. Die Franchise ist der Teil, den du übernimmst bevor die Krankenkasse überhaupt erst anfängt zu zahlen. Allerdings kannst du in einem Jahr mit mehreren Krankheiten drauf zahlen. Ist immer ein wenig auch ein Glücksspiel.


    Ein normaler Besuch beim Hausarzt wegen Grippe liegt so um die 100.- CHF. Besuche beim Spezialisten können sehr schnell teuer werden.


    Zahnarztkosten musst du selbst zahlen. Ohne teure Zusatzversicherung zahlt dir dabei keine Krankenkasse etwas dazu. EIn Routinekontrolle liegt je nach Umfang bei 100 bis 250.- CHF.