Beiträge von Senta

    Liebe Honigbiene


    Vielen dank für die Antwort. Sind eher familiäre Gründe weshalb ich zurückziehe. Das RAV möchte eher dasich bleibe. Ich habe eine B Bewilligung und kann in der Schweiz 12 monate nachweisen, daher gehe ich von aus dass ich einen Anspruch habe,da ich auch hier wohnhaft bin. Muss ich trotzdem die 24 oder 12 monatige Tätigkeit in DT nachweisen? Hab das letzte Jahr die Beiträge nur in der Schweiz bezahlt.

    Hallo Miteinander


    ich habe nun über 1 Jahr in der Schweiz gearbeitet und bin arbeitslos. Jetzt habe ich die Entscheidung getroffen wieder nach Deutschland zu ziehen. Bewerbungen habe ich auch bereits verschickt und auch schon Gespräche. Da ich natürlich nicht von heute auf morgen die Schweiz verlassen kann, aufgrund der Kündigungsfrist meiner Wohnung würde ich gerne falls ich die Zusage in Deutschland bekomme zum 1.04.18 anfangen.


    Sehr gerne würde ich schon vorher die Schweiz verlassen und meinem Vermieter einen Nachmieter vorschlagen evtl. schon ab dem 1.02.18, um mir in ruhe eine neue Wohnung zusuchen. Meine eigentliche Frage würde ich bis Arbeitsbeginn weiterhin mein arbeitslosengeld bekommen? Und erhalte evtl. finanzielle Unterstützung für meinen Rückzug? Wie gehe ich das am besten an? Beim RAV halten die sich mit den Informationen sehr bedeckt.


    Danke im voraus