Beiträge von Penelope

    Bitteschön - ich hoffe, der Bericht hilft noch vielen, die ausgewandert sind oder es vorhaben.
    Ich bin zwar nicht mehr so häufig hier im Forum, aber immer noch in der Schweiz und immer noch super glücklich. Den Job habe ich auch noch, aus meinem Partner wurde dieses Jahr trotz der weltweiten Umstände mein Mann (die grosse Feier haben wir sicherheitshalber mal auf nächstes Jahr verschoben) und sonst geniessen wir das Leben hier in der Schweiz in allen Facetten. Ich bin auch weiterhin der Meinung, dass man mit der nötigen Anpassung und Akzeptanz in der Schweiz ein gutes Leben führen kann als Ausländer.
    Ein kleines Update habe ich aber auch noch: Wir haben zwar noch unsere Töffs und fahren hin und wieder auch, aber wir haben nun auch das "Fahren zu Wasser" für uns entdeckt und machen gerade einen Motorbootführerschein.



    @Susl: Ich weiss deine Frage ist schon sehr lange her, aber wie gesagt bin ich nicht mehr so häufig hier im Forum. Wie das genau mit dem Töff und dem Führerschein in Deutschland ist, weiss ich nicht. Ich weiss nur, dass die Kategorien hier etwas anders sind. Ist das noch von Interesse für dich? Dann würde ich einfach bei den entsprechenden Behörden mal nachfragen.

    Hallo zusammen


    Nach fast 9 Monaten Zusammenleben und weit über 7 Jahren Beziehung hat mich mein Schatz endlich gefragt ob ich ihn heiraten will. Nun sind wir also offiziell verlobt inklusive Schweizer Verlobungsring. :red_heart:
    Wir wollen zwar nichts überstürzen und wollen die Hochzeit erst im nächsten Frühling/Sommer stattfinden lassen, aber natürlich kreisen sich die ersten Gedanken schon darum: Wie läuft das eigentlich ab, wenn sich zwei Deutsche, die mit einer B-Bewilligung (mein Verlobter hat nächstes Jahr im Herbst die 5 Jahre voll und damit dann sogar die Chance auf das C) in der Schweiz leben, arbeiten und jetzt auch noch heiraten wollen. Ich habe mich mal im Internet kundig gemacht und eine ziemlich lange Liste an Dokumenten gefunden, die man vorweisen muss. Und eine Regelung, die ich leider irgendwie nicht so toll finde: Wenn die Unterlagen alle zusammengetragen sind, muss ein ausländisches Paar einen Antrag stellen, dass sie heiraten wollen. Wird diesem Antrag stattgegeben, hat das Paar nur drei Monate Zeit, zu heiraten. Stimmt das wirklich? Da kann man ja quasi gar nichts mehr planen. Drei Monate vorher bekommen wir ja nie eine schöne Location etc. Hat von euch schon jemand die Erfahrung gemacht und hier geheiratet? Für uns gibt es natürlich auch immer noch die Option in Deutschland zu heiraten, was wir aber eigentlich nicht unbedingt wollen, weil wir nun mal unseren Lebensmittelpunkt hier haben. Aber falls das die etwas weniger aufwendige Option wäre: Wie läuft das ab, wenn man in Deutschland heiraten will und beide dort keinen Wohnsitz mehr haben? Wie läuft das mit der Anerkennung der Eheschliessung in beiden Ländern ab, je nachdem wo wir uns nun das Ja-Wort geben wollen. Achso, es geht "nur" um die standesamtliche Hochzeit. Kirchlich kommt ohnehin für uns nicht in Frage und eventuell soll es dann noch eine persönliche, freie Zeremonie in Deutschland geben, die ja aber ohnehin nicht offiziell ist oder anerkannt werden kann/muss und nur noch einmal etwas Schönes für uns mit Menschen ist, die uns in unserem Leben wichtig sind.
    Eine andere Frage noch: Ich habe gelesen, dass das das Namensrecht in der Schweiz vor ein paar Jahren total geändert wurde. Keiner von uns beiden möchte auf seinen Geburtsnamen verzichten und den Namen des anderen komplett annehmen, aber eine gewissen "Verbindung" hätte ich schon gerne, die auch im Namen ersichtlich wird, weshalb ich mich eigentlich schon für einen Doppelnamen entschieden habe. Da es mit unseren beiden Nachnamen eine recht schön klingende Kombination gibt, ist das für uns eigentlich die perfekte Lösung. Allerdings habe ich gelesen, dass es den typischen Doppel-Nachnamen in der Schweiz nicht mehr gibt. Ich würde in dem Fall offizell den Namen meines Verlobten annehmen und könnte einen sogenannten Allianznamen mit den beiden Nachnamen bilden, der aber wohl nie der offizielle Name wäre. Ich dürfte ihn benutzen, aber das war es auch schon. Das finde ich als Lösung eben nicht so toll, weil dann könnte ich ja gleich meinen Geburtsnamen hergeben und seinen Namen annehmen, was wir aber wie gesagt eben nicht wollen. Weiss jemand von euch, wie das abläuft? Stimmt es wirklich dass wir einen Antrag stellen könnten, dass das Namensrecht unseres Heimatlandes angewendet werden kann? Wie würde das dann überhaupt ablaufen, wenn wir doch in Deutschland heiraten?


    Ihr seht, ganz viele Fragen, die wir jetzt schon haben. Wir würden uns sehr über ein paar Tipps oder gar eigene Berichte freuen.
    Danke und euch allen ein schönes, sonniges Wochenende


    Penelope

    Hallo MiaKateandMe


    Deine Einkünfte muss er angeben.
    Ich musste vor Kurzem erst selbst eine Steuererklärung ausfüllen, weil ich zu Beginn hier gemeldet war, aber noch in Deutschland gearbeitet hatte und Steuern bezahlt hatte. Wenn ich den beigefügten "Leitfaden zur Steuererklärung 2018" richtig verstanden habe, muss das angegeben werden. Habe mir den Teil zwar nicht genau durchgelesen, weil ich wir nicht verheiratet sind, aber überflogen habe ich es schon mal. Und alles von Euro in CHF umrechnen, musste ich auch. :winking_face:
    Ob ihr unbedingt gleich einen Steuerberater braucht, müsst ihr selbst entscheiden. Ich hatte bei meinem Gemeinde Steueramt nachgefragt, ob ich bei Fragen mal vorbeikommen kann. Das durfte ich. Habe dann alles soweit ich es verstanden hatte ausgefüllt und war der Meinung, dass das eh alles Müll ist und ich nochmal von vorne anfangen muss. Bin dann mit allen gesammelten Unterlagen und dem ausgefüllten Bogen auf das Steueramt und die sind das nochmal im Detail mit mir durchgegangen und haben nichts zu beanstanden gehabt. War für mich mal wieder ein Zeichen, dass die Schweizer total lieb und hilfsbereit sind, solange man ehrlich und offen mit ihnen kommuniziert. Und dass das hier alles irgendwie unkomplizierter und menschlicher ist als in Deutschland.


    Schönen Abend
    Penelope

    Hallo Lene27


    Du kannst schon in beiden Ländern einen Wohnsitz haben, hatte ich für kurze Zeit auch und alle Behörden wussten davon. War auch nicht weiter schlimm und hat niemanden gestört. Hat lediglich dazu geführt, dass ich für die wenigen Monate, die ich hier gemeldet war und nicht gearbeitet habe, weil ich anfangs noch in Deutschland gearbeitet habe, eine Steuererklärung ausfüllen und abgeben musste.
    Du darfst definitiv nur in einem Land krankenversichert sein! Diesen Aufstand habe ich damals voll zu spüren bekommen. Für das andere Land brauchst du das Formular E106, das dir die Krankenkasse aus dem anderen Land ausfüllen muss, damit bist du von der Krankenversicherungspflicht berfreit. Da ich damals noch befristet (also so wie du) für zweieinhalb Monate in Deutschland gearbeitet habe, war ich in der Schweiz durch das Formular von der Krankenversicherungspflicht befreit. Dieses Formular besagt einfach nur, dass die KK auch für Kosten aufkommt, die du im jeweils anderen Land verursachen würdest, falls du dort zum Arzt musst. Die Deutsche KK habe ich dann zum Ende meines befristeten Vertrages in D gekündigt. Da es bei mir nahtlos ineinander überging, war ich dann ab dem nächsten Tag in der Schweiz versichert. Ich habe natürlich keine Ahnung, wie das in deiner Situation mit der Schwangerschaft abläuft, da können ja durchaus hohe Kosten entstehen. Ich kann dir empfehlen mal bei deiner KK in D nachzufragen. Dir in der Schweiz schon eine KK auszusuchen und diese zu kontaktieren, was ich damals auch gemacht habe. Und den KVG in Solothurn kann ich dir auch empfehlen. Mit denen habe ich damals ziemlich lange telefoniert und die haben mir alles erklärt.


    Zum Bürgerrecht/Staatsangehörigkeit eures Kindes:
    "Ein Kind hat von Geburt an das Schweizer Bürgerrecht, wenn seine Eltern verheiratet und der Vater oder die Mutter Schweizer Bürger oder Bürgerin ist. Dasselbe gilt für das Kind einer Schweizer Mutter, die mit dem Vater nicht verheiratet ist. Auch das Kind eines nicht verheirateten Schweizer Vaters und einer ausländischen Mutter erhält das Schweizer Bürgerrecht, wenn der Vater die Vaterschaft anerkennt, bevor das Kind volljährig wird." (Auszug aus: https://www.swissinfo.ch/ger/p…nd-einbuergerung/28980886 )
    Bedeutet also: Es ist automatisch deutscher Staatsbürger und mit ein klein wenig Bürokratie auch Schweizer, oder ihr müsst vorher noch heiraten. :winking_face: Über die Seiten der Eidgenossenschaft und die Migrationsämter bekommst du dazu sicher noch mehr Info.


    Ich hoffe, ich konnte dir etwas helfen.
    Alles Gute euch und eurem ungeborenen Kind!
    Penelope

    Ein Reisedokument ist es nicht. Er reicht aber als Ausweisdokument innerhalb der Schweiz. Ist natürlich trotzdem immer besser noch einen Ausweis oder wenigstens Führerschein dabei zu haben und vorweisen zu können. Ich habe meinen Perso einfach immer im Geldbeutel und dann auch immer bei mir, falls mal etwas sein sollte. In Kombination mit Personalausweis oder Reisepass kannst du mit dem Ausländerausweis dann natürlich ins Ausland verreisen. Und dank dem Ausländerausweis auch jedem Grenzbeamten oder Zollmitarbeiter erklären, dass du in der Schweiz wohnst (inklusive Adresse), aber Deutscher bist.
    Den Personalausweis kannst du auf dem Konsulat in Zürich oder der Botschaft in Bern verlängern/einen neuen beantragen, der Reisepass geht nur auf der Botschaft in Bern.

    Bei mir wurde der Aufkleber auf den Perso geklebt. Im Reisepass wurde zum Beispiel nichts geändert. Du kannst dich ja einfach das nächste Mal wenn du Freunde oder Verwandte besuchst, dort auf die Gemeinde und nach dem Aufkleber fragen. Die können ja auch wenn du dort nicht gewohnt hast, einsehen dass du in Deutschland abgemeldet bist. Vielleicht hast du ja noch eine Abmeldebestätigung deiner Gemeinde bekommen, die du vorlegen kannst. Ich habe diese jedenfalls zusätzlich noch bekommen und als offizielles Dokument einfach abgeheftet. Dann können sie dir sicher noch zur Beruhigung den Aufkleber geben. Aber wie bereits gesagt wurde, interessiert sich hier niemand für deinen Perso. Ich habe ihn bisher einmal gebraucht, weil ich im Supermarkt für den Kauf eines Rums danach gefragt wurde. Meinen Ausländerausweis hatte ich nicht dabei (ich weiss, ziemlich dumm) und an meinen Schweizer Führerschein habe ich in dem Moment nicht gedacht sondern aus Gewohnheit den Perso gezückt. Der Kassierer hat zwar etwas selstam geschaut, aber dann herausgefunden, dass ich offensichtlich alt genug für Rum bin. :winking_face:

    Hoi zäme


    Uns geht das wöchentliche Geputze bei Vollzeitarbeit von beiden irgendwie gewaltig auf die Nerven und wir würden uns gerne eine Unterstützung zulegen. Wir hätten einfach gerne jemanden, der einmal pro Woche (oder alle zwei Wochen) kommt und uns ein bisschen unterstützt. Damit das alles legal von statten geht, wissen wir, dass wir die Putzhilfe anmelden müssen. Wisst ihr auf was wir genau achten müssen und wie hoch die Kosten dafür ungefähr sind? Es ist nicht mit dem vereinbarten Stundenlohn abgetan, sondern AHV, Unfallversicherung etc. kommt ja noch oben drauf Wo und wie kann man diese Putzkraft anmelden? Muss man das auch schon für ein Probeputzen? Ich stelle ja niemanden ein und überlasse demjenigen meine Wohnung und den Schlüssel für ein paar Stunden, wenn ich kein Vertrauen habe oder es nicht nach unseren Vorstellungen geputzt wird.
    Wenn wir eine Putzhilfe über eine Agentur buchen, bei der dasjenige angestellt ist, müssen wir dann trotzdem noch die Zusatzkosten tragen oder wird das dann von der Firma erledigt und wir bezahlen die Kosten direkt an diese Firma? Habe gesehen, dass es solche Agenturen gibt, bei der man eine feste Putzhilfe zugewiesen bekommt, die dann zu den vereinbarten Zeiten kommt. Das wäre uns dann ehrlich gesagt lieber, wenn das der einfachere Weg ist.


    Vielleicht hat jemand von euch so etwas schon selbst erlebt und Ahnung wie das funktioniert. Wäre euch über ein paar Tipps dankbar.


    Schönen Sonntag noch!
    Penelope

    Ich interessiere mich auch sehr für eine Einzahlung in die Säule 3a. Kann mir hier irgendjemand sagen, wie das abläuft bzw. an wen ich mich da wenden muss, um das zu tun. Ist das auch monatlich möglich, oder nur einmal im Jahr als Gesamtbetrag?
    Danke.

    Grüezi Kokosnuss


    Ich habe bei meiner Anmeldung (Gemeinde im Kanton ZH) angegeben, zu welcher Kirche ich gehöre und die ersten 1-2 Monate halt mit der Quellsteuer auch Kirchensteuer mitbezahlt und bin dann hier ausgetreten, weil mir das Hin und Her auch einfach zu doof gewesen wäre. In der Schweiz ist es leider nur nicht ganz so einfach auszutreten, es hat aber geklappt.
    Du musst hier einen Brief an deine Kirchengemeinde schreiben, dass du austreten willst und wieso und weshalb und sowieso und überhaupt. Habe einen Verein gefunden, der gegen einen kleinen Betrag diesen Brief professionell geschrieben hat (die haben nur Angaben dazu gebraucht, wo und wann du getauft wurdest und wo du jetzt wohnst etc.). Du kannst den Brief natürlich auch gerne selbst schreiben, allerdings ist mir da zu Ohren gekommen, dass das dann oft abgelehnt wird. Den Brief habe ich dann per Email erhalten, ausgedruckt, unterschrieben und losgeschickt. Der Eingang wurde mir von der Kirchengemeinde bestätigt und mitgeteilt, dass die Verantwortlichen in der Kirchengemeinde darüber entscheiden, ob der Austritt vollzogen werden kann. Nach ein paar Wochen habe ich den Bescheid dafür bekommen und meine Taufgemeinde in Deutschland (warum auch immer) eine Miteilung über den Austritt. Angeblich sollte ich die bezahlten Steuern rückwirkend wieder ausbezahlt bekommen, was meines Erachtens bisher noch nicht passiert ist. Das werde ich die nächsten Tage auf der Arbeit mal abklären. Eigentlich hätte die Gemeinde meinem Arbeitgeber das mitteilen sollen, aber ich weiss nicht, ob das wirklich geklappt hat. Kann dir nochmal schreiben, wenn ich da etwas mehr Klarheit habe - ausgetreten bin ich jedoch offiziell.


    Ich hatte vorher kein Formular ausgefüllt, sondern bin einfach auf die Gemeinde und habe die B-Bewilligung beantragt. Die haben dann schon gesagt, was sie alles brauchen und wissen müssen. Mein Arbeitgeber hat dann einen Brief bekommen, mit wichtigen Unterlagen. Die habe ich zum Teil wieder mitbekommen und daheim einfach abgeheftet. Ob die noch irgendwas ausfüllen mussten, weiss ich gar nicht.


    Gruss und guten Umzug und eine gute Eingewöhnungszeit!

    Ich sehe da eher mehrere Probleme.


    1) Du darfst nicht in beiden Ländern krankenversichert sein, selbst wenn du bereit wärest das Geld dafür aufzubringen und es dir leisten könntest. Das wurde mir damals vom Gesundheitsamt Zürich, meiner damals schon ausgesuchten und kontaktierten Schweizer Krankenversicherung, von meiner deutschen, gesetzlichen Krankenkasse und in einem ausführlichen Telefonat mit dem KVG in Solothurn erklärt. (https://www.kvg.org/). Deren Beratung kann ich nur empfehlen, selbst wenn du in einen anderen Kanton ziehst. Ich habe damals aus Deutschland eine halbe Stunde mit denen telefoniert. In dem Land, in dem du dich mehrheitlich aufhälst, und deinen Lebensmittelpunkt hast, musst du dich krankenversichern. Hast du in beiden Ländern einen Wohnsitz, kannst du mit dem Formular E106 eine Befreiung beantragen.
    2) Wenn du jetzt in Deutschland noch nicht in einer privaten Krankenkasse bist, wirst du auch dort eine Gesundheitsprüfung machen müssen und da kann es mit einer chronischen Krankheit, wegen der du in Behandlung bist, auch schwierig werden. Ich war als Kind über meine Eltern in einer vollen privaten Versicherung. Musste da wegen der Altersgrenze und meinem Studium irgendwann raus und hatte diese Private Versicherung als Zusatzversicherung zurückgestuft zusätzlich zur normalen gesetzlichen Versicherung, einfach als Zusatz für Krankenkausaufenthalte etc. Jetzt habe ich eine Liegenschaft bei dieser privaten Versicherung (das ist erlaubt) und zahle halt jeden Monat einen kleinen Betrag. Dadurch kann ich aber bei einer eventuellen Rückkehr nach Deutschland die Krankenkasse ohne weitere Gesundheitsprüfung wieder als private Zusatzversicherung oder gar als private Vollversicherung aktivieren. Wenn du schon eine private Krankenkasse hast in Deutschland, würde ich dir das zumindest dringend anraten. Etwas besseres kann einem nicht passieren!
    3) Bei laufender Behandlung kommst du definitiv in der Schweiz nicht in die private Zusatzversicherung. Ich wurde deshalb auch abgelehnt und konnte den Antrag aber direkt neu stellen, als die Behandlung abgeschlossen war. Mit einer Bestätigung vom Arzt, dass diese Behandlung nun abgeschlossen ist und keine weiteren folgen werden und vermutlich aus dieser Erkrankung keine Folgeschäden entstehen, war das in Ordnung.

    Hoi MotU


    Wir sind selbst erst vor drei Wochen umgezogen und hatten "Probleme" bei der Wohnungsübergabe der alten Wohnung.
    Erst mal zur neuen Wohnung: Die war blitzeblank sauber und wurde laut Hausmeister von einer Putzfirma geputzt.
    Zur alten Wohnung: In die ist mein Partner vor knapp zwei Jahren alleine eingezogen, weil ich damals noch in Berlin gewohnt habe. Ich war ein ganzes Wochenende hier und damit beschäftigt die dreckige Wohnung (die war übrigens auch für deutsche Verhältnisse schon echt grenzwertig) mit ihm einzugsbereit zu putzen. Das war echt schlimm. Wir wussten damals nicht, dass das in der Schweiz so eigentlich nicht sein darf. Das habe ich erst erfahren als ich im Sommer hierhergezogen bin und meine Schweizer Kollegen mir das erzählt haben. Da war ich schon stinkig, weshalb ich mir damals ein für uns zur damaligen Zeit wertvolles Wochenende ans Bein geschmiert habe und nur geputzt habe. Als wir die Wohnung nun abgegeben haben, war sie sauberer als vorher. Es war wirklich alles geputzt (Fenster, Böden, Türen, Küche innen und aussen etc., Bad war auf Hochglanz geputzt). Wir haben es ordentlich gemacht, aber weil wir wussten, dass unser befreundetes Paar einzieht,hatten wir weniger Befürchtungen. Dennoch hat die Mitarbeiterin vom Vermieter alles gründlichst geprüft. Sie hat allen Ernstes wegen zwei Bröseln im Kühlschrank, der sonst wirklich sauber war und noch nach Putzmittel gerochen hat, kleinsten Rückständen im Gitter vom Dunstabzug und einem Miniaturstaub in einem Hängeschrank, den keiner ausser ihr gesehen hat, beanstandet, dass sie die Wohnung so nicht abnehmen kann und wir nochmal putzen müssen. Ich wurde dann doch leicht pampig und habe ihr meine Story von damals erzählt. Da war sie natürlich erstaunt. Und unser Freund hat gemeint, dass ihm die Wohnung so reicht und er sie so übernimmt. Wir sind uns sicher, wenn es ein anderer Nachmieter gewesen wäre, wären wir nicht so glimpflich davon gekommen.
    Wir wissen bereits jetzt, dass wir das nächste Mal eine Putzfirma mit Abnahmegarantie engagieren - sollte nicht wieder jemand aus dem Bekanntenkreis unser Nachmieter werden.

    Hoi MonaSeidel


    Ich kann dir noch dringend flatfox.ch empfehlen. Dort inserieren auch Privatpersonen, die (dringend) einen Nachmieter suchen. In der Schweiz kommt man nämlich aus manchen Mietverträgen früher raus, wenn man einen Nachmieter präsentiert. Unsere neue Wohnung, in die wir vor drei Wochen gezogen sind, haben wir auch auf Flatfox gefunden - war aber direkt von einem grossen Vermieter inseriert. Die Bewerbungsunterlagen und alles ging dann über das Portal und war denkbar einfach.
    Wohnungssuche ist leider ein bisschen schwierig und es immer besser, vor Ort zu sein. Mein Partner war für einige Jahre alleine hier und hatte anfangs in einem möblierten Business Appartement von seiner Firma gelebt und sich von dort aus dann mühevoll eine Wohnung gesucht (auch alles online und halt immer wieder Besichtungen). In diese Wohnung bin ich dann im Sommer mit dazugezogen und wir haben dann wieder online gesucht und unsere Traumwohnung bekommen. Jemanden zu kennen, der jemanden kennt, der.... ist natürlich immer von Vorteil. So hat ein befreundetes Paar von uns unsere alte Wohnung bekommen. Die beiden sind auch erst aus Deutschland gekommen und waren froh, dass das alles so gut gegangen ist.
    Was bereits angespochen wurde: Ein umfangreiches Dossier ist immer wichtig. Ein kleines Anschreiben und alle möglichen Unterlagen (in der Regel Betreibungsauskunt, Kopie vom Ausländerausweis und Arbeitsverträge) und dem Vermieter erlauben, dass er sich weitere Auskünfte einholen darf (vom Arbeitgeber, früheren Vermietern etc.). Unser neuer Vermieter hat bei unseren beiden Arbeitgebern zum Beispiel angerufen. Dann funktioniert das ziemlich gut.


    Viel Glück bei der Suche und trotz Umzugs/Verwaltungsstress frohe Weihnachten!

    Hallo honigbiene111


    Die Umschreibung des Führerausweises hat mich 20 CHF Bearbeitungsgebühr auf der Gemeinde gekostet und 85 CHF für das Strassenverkehrsamt. Und eine kleine Gebühr beim Optiker für den Sehtest, ich glaube das waren so 15 CHF. Was der Lernfahrausweis selbst gekostet hat, weiss ich nicht mehr, da ich das wohl direkt auf dem Strassenverkehrsamt bar bezahlt habe und keine Rechnung dazu mehr finde... Ich vermute aber mal, dass das auch so um 15- max. 30 CHF waren. Als ich die Prüfung bestanden habe und mein Führerausweis nochmal umgeschrieben wurde, habe ich nochmal 15 CHF an das Strassenverkehrsamt bezahlt.
    Der Rollerkurs hat mich 320 CHF gekostet. Ich denke, da bewegen sich die Kosten egal bei welcher Fahrschule in einem ähnlichen Rahmen.
    So um die 450-480 CHF solltest du also mal grob einkalkulieren. Wenn du den Sehtest und die Umschreibung des Führerausweises schon gemacht hast, fällt das natürlich weg. Es sei denn der Sehtest liegt schon zu lange zurück, dann musst du den noch einmal nachholen.

    Hallo honigbiene111


    Nein, du musst nicht zuerst den Kurs belegen! Du musst einfach auf das Strassenverkehrsamt, das für deinen Kanton zuständig ist und dort ein Gesuch für den Lernfahrausweis für die gewünschte Kategorie ausstellen. Im Fall eines 125er Rollers ist das Kategorie A1.Dieser Zettel sah ein bisschen ähnlich zu dem aus, den ich damals für die Umschreibung meines deutschen Autoführerscheines auf den Schweizer Führerschein ausfüllen musste. Ich habe aber nochmal ein neues Passtfoto beifügen müssen. Der Sehtest ist bei mir entfallen, weil ich diesen wenige Wochen zuvor erst für die Umschreibung gemacht habe.
    Wie gesagt, das Strassenverkehrsamt in Zürich arbeitet wirklich im Eiltempo! Drei Tage später war der Lernfahrausweis im Briefkasten - ein unscheinbarer weisser Zettel, auf dem genau alles vermerkt ist und eine Kopie des Fotos eingefügt ist. Gültig ist dieser genau vier Monate (bei mir war es Ende Juli bis Ende November). In dieser Zeit darfst du mit jedem Roller in der angegebenen Kategorie herumfahren, solange ein L darauf ist und zwar in der ganzen Schweiz, auf allen Strassen. Ins Ausland darfst du damit nicht!! Den Lernfahrausweis musst du in Kombination mit deinem Autführerausweis dabei haben. Kontrolliert wurde ich aber nie. Dieses L hat mir ein bisschen das Gefühl von Welpenschutz gegeben. Ich hatte immer den Anschein, als würden die Mitmenschen darauf sehr freundlich reagieren und haben erst Recht akzeptiert, dass ich vielleicht etwas unsicher bin, oder einfach nur 75 anstatt 80 fahre oder im Kreisel extrem langsam "rumeiere". Die Schweizer mit ihrer Gelassenheit haben mich kein einziges Mal gestresst, kein einziges Mal angehupt, überholt und dann ausgebremst oder was auch immer in Deutschland da vermutlich los gewesen wäre.
    Im August habe ich mir dann in weiser Voraussicht des nahenden Herbstes (ab Mitte November gibt es in der Regel bei den Fahrschulen keine Rollerkurse mehr) eine x-beliebige Fahrschule gesucht. Preislich sind die alle recht ähnlich und die Vorgaben für den Kurs werden ohnehin vom Strassenverkehrsamt gemacht. Es ist also eigentlich egal, welche Fahrschule du dir aussuchst. Ich habe extra darauf geachtet, dass ich eine finde, bei der ers Wochenendkurse gibt.
    Den ersten hatte ich dann an einem verregneten Samstag Vormittag Anfang September. Treffpunkt war das Strassenverkehrsamt in Zürich. Von dort sind wir zu einem Übungsplatz gefahren und haben diverse Übungen absolviert. z.B.: Achter fahren, Slalom fahren, Vollbremsung, eine gewisse Strecke sehr langsam gerade ausfahren ohne den Fuss abzusetzen, versetzter Slalom. Das Ganze ging vier Stunden. Hat natürlich bei dem Wetter wenig Spass gemacht, aber mit der richtigen Ausrüstung kein Problem. Der Fahrlehrer hat nach diesem Kursteil dem Strassenverkehrsamt über ein Onlinetool mitgeteilt, dass der erste Kurs absolviert wurde. Den zweiten Kurs hatte ich dann aufgrund von Terminverschiebungen an einem sonnigen Mittwochnachmittag Ende September. Da wurden zum beispiel trickreiche Verkehrssituationen erklärt, ein paar Verkehrsregeln wiederholt und dann sind wir in der Kolonne "spazieren gefahren". Haben geübt wie man über Tramgleise fährt etc. Nach jedem kurzen Zwischenstopp, die immer so lagen, dass verschiedenen Verkehrssituationen in real angeschaut und diskutiert werden konnten, hat der Fahrlehrer sich einen neuen Schüler ausgesucht, bei dem er hinten mit gefahren ist bis zum nächsten Stopp. Damit konnten wir auch üben, wie es ist einen Mitfahrer zu haben. Als diese vier Stunden auch vorüber waren, hat der Fahrlerer an das Strassenverkehrsamt gemeldet, dass wir den Kurs absolviert und bestanden haben. Eine Prüfung gibt es für diese Kategorie nicht, solange man einen Autoführerschein hat! Bei einem richtigen Motorrad muss man zum Beispiel trotzdem richtige Fahrstunden nehmen, diese Übungen absolvieren und eine Fahrprüfung ablegen. Am nächsten Morgen bin ich dann zum Strassenverkehrsamt und habe meinen Autoführerausweis abgegeben, meinen Lernfahrausweis vorgelegt und die Mitarbeiterin konnte im System sehen, dass alles in Ordnung ist. Den Lernfahrausweis hat sie mir als Erinnerung zurückgegeben, den Autoführerausweis hat sie zerschnitten und mir im Gegenzug eine Bestätigung gegeben, dass der neue in Bearbeitung ist und ich nicht unerlaubterweise ohne fahre. Dieser Zettel würde in einer Kontrolle anerkannt werden. Ins Ausland hätte ich damit jetzt nicht fahren wollen, in der Schweiz habe ich mir keine Gedanken gemacht. Am nächsten Abend habe ich nach der Arbeit meinen neuen Führerschein ohnehin schon im Briefkasten gefunden - ich sage ja, die arbeiten offensichtlich im Eiltempo!! Da war dann die neue Kategorie auf der Rückseite mit eingetragen, der Rest sieht aus wie immer. Damit durfte ich jetzt auch offiziell das L abschrauben. Wichtig, wirklich erst abschrauben, wenn der offiziell angepasste Führerschein da ist!
    Was noch wichtig ist: Während du mit dem L herumfährst, darfst du niemanden mitnehmen, der entweder auch ein L hat oder überhaupt keinen Fahrausweis dieser Kategorie. Aber du darfst bei jemandem mitfahren, der diesen Führerschein schon hat. Ich durfte also beispielsweise bei meinem Lebensgefährten mitfahren. Und nachdem er diesen Führerschein schon seit einem Jahr hat, hätte er auch bei mir mitfahren dürfen. So konnte der Fahrlehrer ja auch bei uns im zweiten Kurs mitfahren. Meine Mitschüler aus dem Kurs hätte ich aber zum Beispiel nicht mitnehmen dürfen und sie mich auch nicht.
    Du kannst dir natürlich auch nur den Lernfahrausweis holen und wenn du dann merkst, dass es das doch nicht ist, lässt du all den Rest bleiben. Der verfällt ja nach vier Monaten und dann ist das auch wieder erledigt. Ich weiss nur nicht, was dann wäre, falls du dann ein Jahr später doch wieder fahren willst.
    Ich hoffe, ich konnte dir das alles gut erklären. Falls noch Fragen da sind, melde dich einfach!



    Liebe Grüsse und ein schönes Wochenende!

    Hallo ihr Lieben!


    Lange habt ihr nichts von mir gehört und so möchte ich es nicht verpassen, euch zu erzählen wie es mir in meinen ersten 4,5 Monaten ergangen ist.


    Ende Juni bin ich angekommen und hatte noch ein paar Tage Zeit zu realisieren, dass ich jetzt wirklich in der Schweiz und vor allem bei meinem Lebensgefährten bin. Nach fast 3 Jahren Fernbeziehung war das auch endlich notwendig. Ich muss sagen, ganz realisiert habe ich es bis heute immer noch nicht, dass ich jetzt im Ausland lebe. Manchmal - oft zwischendurch auf der Arbeit oder als Beifahrer im Auto - schiesst es mir wie ein Geisteblitz in die Gedanken : "Hey, du bist wirklich ausgewandert und wohnst hier und bist nicht zu Besuch und hasst die Sonntag-Abende nicht mehr, die schon tränenreich den Abschied vom Montag Morgen angekündigt haben!".


    Ich muss sagen, es war ja aufgrund der dreijährigen, ständigen Wochenendbesuche nicht alles vollkommen unbekannt für mich und dennoch gibt es immer wieder neue Überraschungen. Ich habe mich super eingelebt und wurde vor allem in der Firma sehr lieb aufgenommen. Ich darf mich glücklich schätzen in einer sehr offenen, warmherzigen und fast schon familären Firma zu arbeiten. Umgeben bin ich hauptsächlich von Schweizern (aus allen Sprachregionen haben wir Leute) und das finde ich gut so. Dadurch kann ich jeden Tag etwas von ihnen lernen und mir fällt die Anpassung und Integration leichter. Die Sprache ist inzwischen schon kein Problem mehr. Ich wurde von jedem Kollegen genau einmal gefragt, ob Schweizer Deutsch in Ordnung ist. Das habe ich aus Höflichkeit schon am ersten Tag bestätigt und bin Tag für Tag besser geworden. Inzwischen müssen die Kollegen oder andere Mitmenschen schon echt heftigsten Dialekt sprechen, dass ich sie nicht mehr verstehe. Dadurch dass wir aus allen möglichen Landesteilen Kollegen haben, frische ich nebenbei mein Französisch auf und höre auch jeden Tag ein bisschen Italienisch. Ich finde diese Mehrsprachigkeit echt cool. Die Arbeit macht mir auch sehr viel Spass und ich habe mich definitiv richtig entschieden. Meine Probezeit habe ich inzwischen auch schon erfolgreich bestanden und ich lerne jeden Tag neue Dinge und darf mich weiterentwickeln.


    In meinem Privatleben hat sich natürlich auch einiges geändert. Endlich nicht mehr getrennt sein und den wichtigsten Menschen im Leben immer um sich haben. Es ist klasse. Inzwischen sind wir fast 7 Jahre zusammen und sind irgendwie auch der Meinung, dass diese Fernbeziehung uns gestärkt hat. Es war eine harte Zeit und ich kann mit jedem Einzelnen mitfühlen, der das mitmachen muss. Aber es ein Teil unserer gemeinsamen Geschichte und das ist gut so. Mitte November ziehen wir in eine grössere Wohnung. Uns war von vornherein klar, dass die kleine Wohnung in die mein Lebensgefährte ja mal alleine gezogen ist, auf Dauer nichts ist. Wir hatten Glück und haben gleich bei der ersten Bewerbung unsere Traumwohnung bekommen. Ich kann also nicht bestätigen, dass es Ausländer bei der Wohnungssuche schwerer haben als Schweizer, was man des Öfteren mal hört. Wir freuen uns schon sehr darauf. Ziemlich cool ist, dass ein befreundetes deutsch-brasilianische Paar im Dezember auch in die Schweiz auswandert und in unsere "alte" Wohnung ziehen wird.
    Nicht nur auf der Arbeit, sondern auch Privat möchte ich mich integrieren. So habe ich mir in unserem Wohnort, in dem wir auch trotz Umzug wohnen bleiben, einen Sportverein gesucht. Ich wurde sofort voll integriert und herzlich zu den Schnupperterminen aufgenommen. Nach drei Besuchen habe ich einen Anmeldebogen bekommen und hoffe jetzt, dass ich ein vollständiges Mitglied werden kann. Leider gibt es derzeit eine Warteliste, aber ich darf trotzdem weiterhin zum Training kommen. Das ist wieder eine der Situationen, die mir zeigt, dass die Schweizer absolut unkompliziert sind, sich in keinster Weise stressen und hetzen lassen und für alles ein Weg gefunden wird. Von dieser Einstellung bin ich absolut begeistert.
    Zusätzlich habe ich mich getraut einen Töff-Führerausweis zu machen. Mit einem deutschen Autoführerausweis ist es recht unkompliziert diesen für einen 125 Kubik Roller zu machen. Nachdem man den Autoführerschein umgeschrieben hat, hat man ein Jahr die Möglichkeit ohne weiteren Sehtest diesen einfach zu machen. Was für mich natürlich nicht unbekannt, aber trotzdem ungewohnt war ist, dass man sobald man einen Lernfahrausweis hat und sich ein blau-weisses L auf sein Gefährt klebt einfach losfahren darf. Ich hatte insgesamt 4 Monate die Möglichkeit so quasi zu üben. Nach zwei Monaten und vor Einbruch des Herbstes wollte ich das L jedoch los haben und habe mir eine x-beliebige Fahrschule ausgesucht und zweimal je vier Stunden Kurs gemacht. Der Kursinhalt ist vom Strassenverkehrsamt vorgeschrieben. Die Fahrschule musste dann nur bestätigen, dass ich daran teilgenommen habe. Als mein neuer Führerausweis dann da war (das Strassenverkehrsamt in Zürich arbeitet offensichtlich im Eiltempo!!) durfte ich das L offiziell abschrauben. Nun bin ich auch noch glückliche Töff-Besitzerin und wir zwei unternehmen die ein oder andere Tour durch die Schweizer Landschaft. Vor allem diverse Seen haben es uns dabei angetan. Meine beiden Favoriten sind der Pfäffikersee (das war er aber schon zu meinen "Besuchszeiten") und der Walensee.
    In der Freizeit hatten wir auch schon das Glück von Schweizern eingeladen zu werden. Einmal durften wir einen super Sommerabend bei einer Motorboottour auf dem Zürichsee teilnehmen und ein anders Mal ist ein wahrer, lange gehegter Traum in Erfüllung gegangen und wir wurden zum Segeln auf dem Zürichsee mitgenommen. Es war fantastisch.
    Ansonsten fröhnen wir wieder unsrerem Winterhobby: Dem Eishockey anschauen und vor allem Eishockeyspiele im Stadion besuchen. Wir waren schon in Deutschland von diesem Sport begeistert und so bin ich jetzt Fan von einem deutschen und einem Schweizer Eishockeyclub. Ein kleines Stückchen Heimat will man sich halt doch bewahren.
    Dieses "kleine Stückchen Heimat" bekommen wir auch immer wieder von unserem Besuch mitgebracht oder bringen es uns von Heimatbesuchen selbst mit. Gewisse, in der Kindheit schon geliebte Wurstwaren gibt es eben nur in unserer Bayerischen Heimat. Da wird dann immer eingepackt was lange hält und was der Zoll erlaubt. Ansonsten bin ich von der Qualität der Speisen hier extrem begeistert und gerne bereit deutlich mehr dafür zu bezahlen als in Deutschland. Erstens verdiene ich hier mehr und zweitens zahle ich lieber mehr Geld und habe dafür gute Lebensmittel als irgendeinen billigen Schrott. Ich achte auch hier wie bereits in Deutschland darauf, dass die Eier zum Beispiel aus Freilandhaltung kommen und Obst und Gemüse Bio ist. Die Qualität von Milchprodukten ist hier um Welten besser als in Deutschland und die Käseauswahl für Käseliebhaber unbeschreiblich und ein reinstes Paradies.
    Wie ich bereits erwähnt habe, sind die Schweizer etwas gemächlicher unterwegs als der "typische Deutsche". Ich finde das toll und dieses Land entschleunigt mich einfach jeden Tag ein Stückchen mehr. Angefangen vom Autofahren ohne unnötige Raserei bis hin zu keinem Gedränge im Supermarkt und ordentlichem Einsteigen in die SBahnen. Letztere sind immer pünktlich und ich frage mich immer noch wie die Schweizer das hinbekommen. Dafür bin ich gerne bereit so viel Geld zu bezahlen. Auch von der allgemeinen Sauberkeit bin ich begeistert und erstaunt wie ordentlich hier Wohnungen zurückgegeben werden müssen. Leider wussten wir das nicht so im Detail als mein Lebensgefährte hier eingezogen ist, weshalb wir die für Schweizer Verhältnisse dreckige Wohnung nicht bemängelt haben und damals zwei Tage geputzt haben wie es in Deutschland eigentlich "normal" ist. Dieses Mal sind wir dank meiner Kollegen instruiert und wissen, auf was wir alles achten müssen und dass es unser Recht ist, so etwas auch zu beanstanden wenn es nicht gut sein sollte.
    Im zwischenmenschlichen Bereich hatte ich noch keine schlechte Erfahrung mit Schweizern und wurde immer höflich und in gleicher Weise wie Einheimische behandelt. Aber ich bin auch der Meinung, dass da jeder selbst dazu beitragen kann und vor allem muss. Ich lebe hier nun mal im Ausland und ich kann weder erwarten, dass es hier so ist wie zuhause, noch dass ich eine Sonderbehandlung bekomme. "Wie man in den Wald ruft, so kommt es zurück." Ich respektiere die Schweizer, ihre Mentalität, ihre Sprache(n), ihren Nationalstolz, ihre Kultur, ihre Politik und was sonst alles dazu gehört. In manchen Bereichen beneide ich sie sogar ein wenig - zum Beispiel darin, dass das Volk hier politisch viel mehr Einfluss hat als in Deutschland. Wem das alles nicht gefällt, oder wer es nicht akzeptieren kann oder mag, dass es in einem anderen Land eben nicht so ist wie Zuhause, der soll es besser mit dem Auswandern bleiben lassen. Aber das gilt nicht nur für die Schweiz, sondern für jedes andere Land dieser Welt.


    Alles in allem bin ich jeden Tag aufs Neue froh darüber, diesen Schritt gewagt zu haben und habe es bisher noch keinen Tag bereut. :CH:
    Liebe Grüsse
    Penelope

    Hi Isi-2018,


    Um die Krankenkasse musst du dich selbst kümmern, das reicht von selbst anmelden bis hin zu komplett selbst zahlen (es gibt keinen Arbeitgeberanteil in der Schweiz) und auch selbst darum kümmern, dass die Krankenkasse zum richtigen Zeitpunkt deinen Beitrag erhält.
    Welche Aufenthaltsbewilligung du bekommst, entscheidet in erster Linie das zuständige Migrationsamt. Normalerweise bekommst du mit einem Job und einem deutschen/europäischen Pass die B-Bewilligung für 5 Jahre. Da du aber nur so kurz da sein wirst (vorerst zumindest), kann es sein dass du etwas für Kurzaufenthalter oder so bekommst. Wenn du nebenbei noch einen Job suchst, kommt durchaus auch die L–Bewilligung in Betracht.


    Viele Grüße
    Penelope

    Ich bin auch zu meinem Freund gezogen (Kanton ZH). Er hatte vorher seinen Vermieter kontaktiert und ich wurde ohne Probleme als sein Untermieter in den Mietvertrag mit aufgenommen. Das haben wir dann bei der Anmeldung abgeben können. Nachdem ich kurze Zeit nach der Anmeldung ein Jobangebot bekommen habe, können wir den Mietvertrag nun so ändern lassen, dass wir beide als gleichberechtigte Mieter drin stehen. Wenn du also einen Job hast, könnt ihr da ja auch mal mit dem Vermieter drüber reden, sollte ja eigentlich kein Problem sein, wenn du alle Auflagen erfüllst.